Hallo Mario,
vielen Dank für Deine Hilfe. Ich habe das nun so verstanden:
Pick Ups sind in der Regel von der dritten Bremsleuchte befreit, so fern sie als "N1 (LKW) mit offener Ladefläche" klassifiziert sind. Dies ist im Fahrzeugschein zu sehen. Ist er im Fahrzeugschein als M1 verschlüsselt (z.B. durch Umschlüsselung auf PKW) gilt die Ausnahme nicht mehr und es muß eine dritte Bremsleuchte montiert sein. Durch die Montage einer Laderaumabdeckung ist keine Änderung der Fahrzeugpapiere nötig und somit bleibt die eingetragene Klassifizierung weiter bestehen, ergo keine dritte Bremsleuchte nötig.
Danke nochmal!
Gruß Mikey