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04 Apr 2006 18:53 #41
von Vaddi
Gruß aus Berlin - © Vaddi
Vaddi antwortete auf Post vom FA (Hessen)
Hi Leute!
Ich hab vorhin mal nen Brief an den ADAC zusammengetippselt und unsere Probleme geschildert. Z.B. wie es sein kann, dass man die L's nach PKW besteuert, uns aber die Nachteile als LKW wie Sonntagsfahrverbot mit H?nger, h?here Versicherungspreise ect. bel?sst. Oder ob es rechtens ist, dass man unsere Fahrzeuge, die ja als LKW eigentlich eine laxere Bewertung bei den Abgaswerten hatten, jetzt pl?tzlich die sch?rferen PKW Normen abverlangt, ohne jeglichen Kommentar oder Ausgleich. Schliesslich ist es ja so, dass allerorts im Gespr?ch ist, Fahrzeuge mit Euro II Norm z.B. ab 2010 einige Innenst?dte nicht mehr befahren zu lassen. Oder was mit dem geltenden EU-Recht ist, das ja eindeutig aussagt, dass unsere als LKW typisierten L200 ausschliesslich nach Gewicht zu besteuern sind und nicht nach Lust und Laune. Naja und sowas eben alles. Mal sehen ob ich da ne Antwort bekomme. Ich werde dann hier berichten.
Ich hab vorhin mal nen Brief an den ADAC zusammengetippselt und unsere Probleme geschildert. Z.B. wie es sein kann, dass man die L's nach PKW besteuert, uns aber die Nachteile als LKW wie Sonntagsfahrverbot mit H?nger, h?here Versicherungspreise ect. bel?sst. Oder ob es rechtens ist, dass man unsere Fahrzeuge, die ja als LKW eigentlich eine laxere Bewertung bei den Abgaswerten hatten, jetzt pl?tzlich die sch?rferen PKW Normen abverlangt, ohne jeglichen Kommentar oder Ausgleich. Schliesslich ist es ja so, dass allerorts im Gespr?ch ist, Fahrzeuge mit Euro II Norm z.B. ab 2010 einige Innenst?dte nicht mehr befahren zu lassen. Oder was mit dem geltenden EU-Recht ist, das ja eindeutig aussagt, dass unsere als LKW typisierten L200 ausschliesslich nach Gewicht zu besteuern sind und nicht nach Lust und Laune. Naja und sowas eben alles. Mal sehen ob ich da ne Antwort bekomme. Ich werde dann hier berichten.

Gruß aus Berlin - © Vaddi

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05 Apr 2006 09:49 #42
von ELCH
ELCH antwortete auf Post vom FA (Hessen)
das sonntagsfahrverbot mit anh?nger halte ich f?r sehr interessant. ich bin jeden tag mit h?nger unterwegs und wollte mit eigentlich bei 172 euro steuern f?r ca 180 euro die sonntagserlaubnis besorgen . jetzt bei 401 euro und schriftlichen bescheid das der l 200 doka kein lkw ist . habe ich mir eine kopie des steurbescheides ins auto gelegt und schau mal was passiert bei der n?chsten kontrolle.
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05 Apr 2006 09:57 #43
von Redneck
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Redneck antwortete auf Post vom FA (Hessen)
Servus!
Entscheidend ist das, was im Brief eingetragen ist! Und wenn im Brief LKW offener Kasten steht, unterliegst Du dem Sonnstagsfahrverbot mit Anh?nger! Auch wenn Du die PKW-Steuer zahlst...
Das resultiert daraus, da? das Verkehrs- und Zulassungsrecht mit dem Stuerrecht nichts zu tun hat!
In der ADAC-Motorwelt steht dieses Monat ein Artikel dar?ber drin, da? die Strafen jetzt sogar noch erh?ht werden sollen!
Gru?, J?rgen
Entscheidend ist das, was im Brief eingetragen ist! Und wenn im Brief LKW offener Kasten steht, unterliegst Du dem Sonnstagsfahrverbot mit Anh?nger! Auch wenn Du die PKW-Steuer zahlst...
Das resultiert daraus, da? das Verkehrs- und Zulassungsrecht mit dem Stuerrecht nichts zu tun hat!
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05 Apr 2006 10:06 #44
von Vaddi
Gruß aus Berlin - © Vaddi
Vaddi antwortete auf Post vom FA (Hessen)
@Redneck
Ja und ich habe gestern an den ADAC einen Brief geschrieben, er m?ge sich zu dieser Problematik mal ?ussern. Es kann ja nicht angehen, dass wir die fette PKW-Steuer zahlen m?ssen, die h?rteren Richtlinien bei der Abgaseinstufung hinnehmen und Sonntags den H?nger stehenlassen sollen, nur weil die Kasperk?ppe keine richtigen Gesetze machen k?nnen. Auch habe ich angefragt, wie es denn um das bei den Regierungsheinis sonst so beliebte EU-Recht bestellt ist, das eindeutig aussagt, dass unsere Fahrzeuge als LKW typisiert sind und auch ausschliesslich als solche nach Gewicht zu besteuern sind. Mal sehen, was die zur?ckschreiben. Oder ob ?berhaupt!!?? :shock:
Ja und ich habe gestern an den ADAC einen Brief geschrieben, er m?ge sich zu dieser Problematik mal ?ussern. Es kann ja nicht angehen, dass wir die fette PKW-Steuer zahlen m?ssen, die h?rteren Richtlinien bei der Abgaseinstufung hinnehmen und Sonntags den H?nger stehenlassen sollen, nur weil die Kasperk?ppe keine richtigen Gesetze machen k?nnen. Auch habe ich angefragt, wie es denn um das bei den Regierungsheinis sonst so beliebte EU-Recht bestellt ist, das eindeutig aussagt, dass unsere Fahrzeuge als LKW typisiert sind und auch ausschliesslich als solche nach Gewicht zu besteuern sind. Mal sehen, was die zur?ckschreiben. Oder ob ?berhaupt!!?? :shock:
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05 Apr 2006 12:52 #45
von ELCH
ELCH antwortete auf Post vom FA (Hessen)
das ist alles so richtig ,aber wenn ich die lkwmitanh?gersonntagsfahrerlaubniss beim finanzamt bekomme oder besser gesagt trozdem beantragen muss. dann ist mein doka doch ein lkw , aber beides,unter der woche 401 euro steuern und am wochenende lkwaufschlag das geht in unserem staat ja wohl doch nicht .
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05 Apr 2006 13:05 #46
von Redneck
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Redneck antwortete auf Post vom FA (Hessen)
Hi!
Im Moment ist es leider schon so! Du kannst ja Deine Bedenken mal in einer Polizeikontrolle ?u?ern, die werden Dich ganz schnell eines Besseren belehren!
Aber Du hast recht, so kann das wirklich nicht angehen...
@ Vaddi:
Super! Bin gespannt, was da zur?ckkommt! Da steht bestimmt drin:
"Wir haben Ihr Anliegen eingehend gepr?ft und finden Ihre Bedenken auch berechtigt, aber..."
Gru?, J?rgen
Im Moment ist es leider schon so! Du kannst ja Deine Bedenken mal in einer Polizeikontrolle ?u?ern, die werden Dich ganz schnell eines Besseren belehren!
Aber Du hast recht, so kann das wirklich nicht angehen...

@ Vaddi:
Super! Bin gespannt, was da zur?ckkommt! Da steht bestimmt drin:
"Wir haben Ihr Anliegen eingehend gepr?ft und finden Ihre Bedenken auch berechtigt, aber..."
Gru?, J?rgen
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05 Apr 2006 21:52 #47
von eagleeye
"nur schwarze Autos sind sch?ne Autos"
eagleeye antwortete auf Post vom FA (Hessen)
Hallo,
an alle, habe vor 10 Tagen meinen neuen Dakar zugelassen
und bekam heute meinen Steuerbescheid ?ber 172 ?
ohne mein besonderes zutun. Allerdings ist der Dakar auf unsere Firma zugelassen Spedition
. Eventuell hilft das Gewerbe doch bei der Zulassung.
Gru? Andreas
an alle, habe vor 10 Tagen meinen neuen Dakar zugelassen



Gru? Andreas
"nur schwarze Autos sind sch?ne Autos"
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06 Apr 2006 00:33 #48
von TomM
So long -> Tom
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TomM antwortete auf Post vom FA (Hessen)
Moin,
ich denke auch, dass dass Gewerbe hilt, meiner ist zwar abgemeldet aber ich hatt auch nur 172 Teuro Steuern.
Ich bin nach wie vor der Ansicht, was Vaddi gepostet hat ist die einzig schl?ssige Argumentation und der kann sich auch das gericht nicht entziehen.
Alles andere, und da sehe ich die Krux, ist dahingehend Pille Palle, dass man niemals mit "mein nachbar hat aber auch..." durchkommt.
Ich galube vor allem, dass man sich derzeit nicht auf diese pajero, oder Sonstige GW Argumentation einlassen darf/soll/mu?. Einzig, dass man als LKW erhebliche nachteile im Stra?enverkehr hat die dann eben entweder wegfallen m?ssen, oder, sofern sie bleiben, nach dem Gleichbehandlungsprinzip hergenommen werden m?ssen. Und wenn ich mit drei Mann und ner maschine auf der ladefl?che (Aus Sicherheitsgr?nden vom Fahrgastraum getrennt, zu ner Baustelle Brumme, dann bin ich mindestens so ein LKW wie der Stadtg?rtner, der auch einen Viersitzer mit Ladefl?che hat und eben als LKW besteuert und behandelt wird.
Nur - das geschimpfe auf Vadder Staat hilft da nicht wirklich weiter, ?brigens, wer keinen Einspruch innerhalb der Frist einlegt, der macht den Steuerbescheid rechtskr?ftig und hat keine Erstattungsanspr?che im Falle der r?ckwirkenden Neubesteuerung.
Abgesehen davon finde ich es wirklich OK wenn ein YuppiGW wie ein Cayenne oder ein Touareg, der in 90% der F?lle nix anderes als ein Phallussymbol ist, nicht nach Gewicht besteuert wird. Wer mit 200 ?ber die Autobahn brettern kann, der kann auch PKW-Steuer bezahlen - meine Meinung. Ein Pickup ist und bleibt ein Nutzfahrzeug, ohne Fahrkomfort, ohne H?chstgeschwindigkeit und eben mit LKW Steuer. Ein Pajero, der bei vier Fahrg?sten kaum noch Ladefl?che aufweist ist kein LKW und am Ende auch kein Sonderfahrzeug. Solange man diese Unterscheidung nicht Argumentativ mit einbringt hat man mit dem L eher schlechte Karten.
ich denke auch, dass dass Gewerbe hilt, meiner ist zwar abgemeldet aber ich hatt auch nur 172 Teuro Steuern.
Ich bin nach wie vor der Ansicht, was Vaddi gepostet hat ist die einzig schl?ssige Argumentation und der kann sich auch das gericht nicht entziehen.
Alles andere, und da sehe ich die Krux, ist dahingehend Pille Palle, dass man niemals mit "mein nachbar hat aber auch..." durchkommt.
Ich galube vor allem, dass man sich derzeit nicht auf diese pajero, oder Sonstige GW Argumentation einlassen darf/soll/mu?. Einzig, dass man als LKW erhebliche nachteile im Stra?enverkehr hat die dann eben entweder wegfallen m?ssen, oder, sofern sie bleiben, nach dem Gleichbehandlungsprinzip hergenommen werden m?ssen. Und wenn ich mit drei Mann und ner maschine auf der ladefl?che (Aus Sicherheitsgr?nden vom Fahrgastraum getrennt, zu ner Baustelle Brumme, dann bin ich mindestens so ein LKW wie der Stadtg?rtner, der auch einen Viersitzer mit Ladefl?che hat und eben als LKW besteuert und behandelt wird.
Nur - das geschimpfe auf Vadder Staat hilft da nicht wirklich weiter, ?brigens, wer keinen Einspruch innerhalb der Frist einlegt, der macht den Steuerbescheid rechtskr?ftig und hat keine Erstattungsanspr?che im Falle der r?ckwirkenden Neubesteuerung.
Abgesehen davon finde ich es wirklich OK wenn ein YuppiGW wie ein Cayenne oder ein Touareg, der in 90% der F?lle nix anderes als ein Phallussymbol ist, nicht nach Gewicht besteuert wird. Wer mit 200 ?ber die Autobahn brettern kann, der kann auch PKW-Steuer bezahlen - meine Meinung. Ein Pickup ist und bleibt ein Nutzfahrzeug, ohne Fahrkomfort, ohne H?chstgeschwindigkeit und eben mit LKW Steuer. Ein Pajero, der bei vier Fahrg?sten kaum noch Ladefl?che aufweist ist kein LKW und am Ende auch kein Sonderfahrzeug. Solange man diese Unterscheidung nicht Argumentativ mit einbringt hat man mit dem L eher schlechte Karten.
So long -> Tom
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- 4x4fun
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06 Apr 2006 07:28 #49
von 4x4fun
4x4fun antwortete auf Post vom FA (Hessen)
Moin moin,
Im groben hast du sicher recht @Tom. Klar, diese m?chtegerne GW wie Porsche etc sollten der Gewichtsbesteuerung nicht unterliegen, wer so ein Auto fahren kann, der hat auch das Geld die Steuer daf?r zu zahlen.
Wo ich deine Meinung nicht teilen kann ist mit den Pajeros etc.
Ich selbst habe auch bis vor kurzem einen gefahren und da sag ich einfach das es da nicht nur reiche gibt, sondern auch den Familievater der einfach ein gro?es und kraftvolles Auto braucht um z.b. einen Wohnwagen zu ziehen um sich einen Urlaub mit seiner Familie auch nur ann?hernd erlauben zu k?nnen.
Wenn es also darum geht, werden wieder spr?che dagegen kommen, aber wenn man es auch realistisch sieht, wieviele von uns brauchen so ein Fahrzeug wirklich.
Also fahren es die meisten doch weil es ihnen gef?llt und sie Spa? dran haben. Im hinblick drauf kann ich nur sagen das ich in meinen L weniger Sachen geladen bekomme als vorher in meinen Pajero, bei dem mu?te niemals die T?r offen bleiben weil etwas nicht pa?te.
Also ich sehe es nach wie vor so das alle die die Besteuerung nach Gewicht hatten sie auch weiterhin haben sollen, mal abgesehen davon das die ?nderung gegen geltendes EU -Recht verst??t.
Was den WIderspruch, oder Zahlung unter Vorbehalt angeht, habe diese Woche eine Aussage von einem Gerichtsvollzieher bekommen, das wenn sich das Recht wieder ?ndern sollte es Automatisch zur?ck gezahlt wird.
Ob man es glauben kann....
In diesem Sinne,
gr??e aus Essen von Ac.
Im groben hast du sicher recht @Tom. Klar, diese m?chtegerne GW wie Porsche etc sollten der Gewichtsbesteuerung nicht unterliegen, wer so ein Auto fahren kann, der hat auch das Geld die Steuer daf?r zu zahlen.
Wo ich deine Meinung nicht teilen kann ist mit den Pajeros etc.
Ich selbst habe auch bis vor kurzem einen gefahren und da sag ich einfach das es da nicht nur reiche gibt, sondern auch den Familievater der einfach ein gro?es und kraftvolles Auto braucht um z.b. einen Wohnwagen zu ziehen um sich einen Urlaub mit seiner Familie auch nur ann?hernd erlauben zu k?nnen.
Wenn es also darum geht, werden wieder spr?che dagegen kommen, aber wenn man es auch realistisch sieht, wieviele von uns brauchen so ein Fahrzeug wirklich.
Also fahren es die meisten doch weil es ihnen gef?llt und sie Spa? dran haben. Im hinblick drauf kann ich nur sagen das ich in meinen L weniger Sachen geladen bekomme als vorher in meinen Pajero, bei dem mu?te niemals die T?r offen bleiben weil etwas nicht pa?te.
Also ich sehe es nach wie vor so das alle die die Besteuerung nach Gewicht hatten sie auch weiterhin haben sollen, mal abgesehen davon das die ?nderung gegen geltendes EU -Recht verst??t.
Was den WIderspruch, oder Zahlung unter Vorbehalt angeht, habe diese Woche eine Aussage von einem Gerichtsvollzieher bekommen, das wenn sich das Recht wieder ?ndern sollte es Automatisch zur?ck gezahlt wird.
Ob man es glauben kann....
In diesem Sinne,
gr??e aus Essen von Ac.
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06 Apr 2006 08:35 #50
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
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Redneck antwortete auf Post vom FA (Hessen)
Hi!
Also nach meinem derzeitigen Wissensstand denke ich auch, da? alle ihr Geld wieder zur?ckbekommen, egal ob sie Einspruch eingelegt haben oder nicht!
Gru?, J?rgen
Also nach meinem derzeitigen Wissensstand denke ich auch, da? alle ihr Geld wieder zur?ckbekommen, egal ob sie Einspruch eingelegt haben oder nicht!
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