gr?ne Nummer ziehen

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20 Jahre 4 Monate her #26354 von Henry
gr?ne Nummer ziehen wurde erstellt von Henry
Moin M?dels und Jungs,

ich habe an meinen Bienentransportanh?ngern inzwischen gr?ne Nummern. Eingetragen ist w?rtlich: "Plattformanh?nger mit starrer Achse zum Transport von Bienen". Mein Zugfahrzeug ist ein L200 mit LKW-Zulassung. Nun ergeben sich deshalb zwei Fragen:

1. Darf ich meine Bienen am WE r?cken? (Sonntagsfahrverbot LKW)

2. Darf ich einen leeren H?nger ziehen auf dem nur die Wandergurte und die Sackkarre liegen?

3. Darf ich einen H?nger mit leeren Bienenkisten ziehen?

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

Ranger 2.2 XLT 2015

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20 Jahre 4 Monate her #26355 von Booner
Booner antwortete auf gr?ne Nummer ziehen
Hei Henry,

ui, schwierige Fragen!
Bist Du zuf?llig beim ADAC?
Wenn ja, dann w?rde ich Dir empfehlen eine e-Mail an deren Rechtsabteilung zu schicken. Da bekommst Du dann schriftlich Anwort und kannst Dir den Schrieb auch ins Auto legen f?r ungehaltene Gr?ne.

Die Rechtsauskunft ist kostenlos.

Gr??e,

Tom

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20 Jahre 4 Monate her #26358 von DirkT
DirkT antwortete auf gr?ne Nummer ziehen
Hi,

ich habe mal gelernt, da? man mit LKW plus Anh?nger Sonntags fahren darf, wenn beide zul. Gesamtgewichte in Summe weniger als 3.5t betragen. Gilt das noch ? Falls ja: der L hat ja normalerweise 2.83t, dann bleiben f?r den Anh?nger somit 669kg zul. Gesamtgewicht (Bienenanh?nger evtl. ablasten ?)

Gru? Dirk

L200 CC K60T
EZ 01/99
4D56T
393.000km
BFG AT 10.5/31R15

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20 Jahre 4 Monate her #26359 von Henry
Henry antwortete auf gr?ne Nummer ziehen
Liebe Leute,

jeder Anh?nger hinter jedem LKW ist nach ?30 STVO sonntags verboten und LKW's die alleine schon 7,5t haben sind au?erdem verboten. Ein PKW mit Anh?nger geht also, ein richtiger L200 mit dem selben Anh?nger geht nicht. Von 3,5t hab' ich bislang nichts gelesen.

Also fragte ich bei der Zulassungstelle nach. Die hatten keine Ahnung, die tragen nur ein was im Gutachten steht, da? ich denen von der DEKRA (der freundlichen) vorgelegt habe.

Die DEKRA hat die Nutzungsart aus einem Katalog und k?mmert sich darum, da? der H?nger f?r diese Nutzung zul?ssig und der Nutzung entsprechend ausgestattet ist. Von Sonntagsfahrverbot ob mit oder ohne Bienen wissen die nix. M?ssen die auch nicht.

Ich hab' dann kurzerhand und wie empfohlen den ADAC angerufen: Die Rechtsberatungsschnitte erz?hlte mir, da? ich nicht leer fahren d?rfte, weil ich den H?nger nur zum Bienentransport zugelassen habe. Ich d?rfe also auch nicht mit leerem H?nger oder gar den Wandergurten und der Karre drauf oder mit leeren Bienenkisten oder Waben rumfahren, weder Wochtags noch am WE noch ?berhaupt. Ob ich tote Bienen rumfahren darf hab' ich dann nicht mehr gefragt, denn tote Bienen sind ja keine Bienen mehr. Tote Menschen sind ja auch Leichen ... doch das f?hrt dann etwas vom Thema weg. ADAC war also au?er dem preiswerten 0180er Gespr?ch nur gequirlte Sch...?nwetterluft.

Das war mir dann zuviel und ich hab' hier das Regierungspr?sidium angerufen. Leerfahrten von und zu den Bienen gehen schonmal in Ordnung. Sogar Fahrten mit Bienenger?del jeglicher Art, also Wandergurte, Karre, Lerrzargen, Winterfutter ect. sind von "Bienentransport" gedeckt. Nur das alles am Sonntag nicht. Daf?r g?be es aber auf Antrag eine Ausnahme nach ?46 (7) STVO. Und zwar von der Zulassungstelle ja genau der Zulassungstelle die keine Ahnung hat.

... Das Haus das Verr?ckte macht l??t gr??en ...

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

Ranger 2.2 XLT 2015

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20 Jahre 4 Monate her #26363 von mtesk
mtesk antwortete auf gr?ne Nummer ziehen
Hallo Henry, dazu kann ich dir auch was sagen.

Wie ja schon oft hier geschieben wurde, Lkw plus H?nger (---egal welcher---) geht Sonntags nicht. Wenn du erwischt wirst, kostet es dich bislang 50 Euro. Das hei?t eine Anzeige bei der die ?bliche Geb?hren von ca. 25 Euro hinzukommen.
Wenn du nicht der Halter des Gespannes bist und der Halter diese Fahrt "angeodnet" hat, bekommt dieser eine Extraanzeige, Bu?geld 200 Euro.
Wenn Halter und F?hrer dieselbe Person sind, wurde bislang immer der niedrige Satz genommen.

Jetzt habe ich gelesen, dass beschlossen werden soll. dass bei F?hrer/Haltergleichheit zuk?nftig der h?here Satz genommen werden soll. Das wird dann richtig teuer. Das ist aber noch nicht beschlossen.
Hinzu kommt nat?rlich grunds?tzlich die Untersagung der Weiterfahrt des Gespannes.

Was das gr?ne Kennzeichen angeht, kann ich sagen, dass mit der Erteilung dieses Kennzeichens eine Steuerbefreiung oder Erm??igung f?r dich eingetreten ist. Das bedeutet, wenn du nicht im Sinne dieser Erteilung unterwegs bist, begehst du ein Steuervergehen, hier meines Wissens eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Im Falle einer Kontrolle ist dann eine konkrete Pr?fung der Polizeibeamten erforderlich. Das hei?t du erkl?rst ihnen, dass das was du machst mit deinen Bienen zusammen h?ngt. Hier h?ngt also viel von dir ab, wie du es erkl?rst und vorallem, was dir die Polizisten glauben.
Falls eine Anzeige gefertigt hast, es waren z.B. Umzugsm?bel auf deinem H?nger, wird diese dem zust?ndigen Finanzamt weitergeleitet, die auch die H?he des Bu?geldes festlegen, hierzu kann ich nichts sagen.

Einfach ist es bei den Sportbootanh?ngern, ist kein Boot drauf, liegt ein Steuervergehen vor. Etwas schwieriger ist es schon bei den Pferdeanh?ngern. Hier geht schonmal der Heuballen durch, kann aber auch sein, dass man dieses als Versto? betrachtet.

So das wars zu dem Thema.

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20 Jahre 4 Monate her #26366 von Redneck
Redneck antwortete auf gr?ne Nummer ziehen
Hi!
Hab ich auch erst dieses Monat gelesen - ab 1. Mai drohen den Gespannen (LKW und Anh?nger) h?here Strafen! Das wird dann richtig teuer... Aber es ist halt so: Pickup mit LKW-Zulassung und Anh?nger geht halt nicht an Sonn- und Feiertagen! Das sind halt die Nachteile, die wir in Kauf nehmen m?ssen... :cry: Auch der Satz: ich zahle PKW-Steuer hilft nix, entscheidend ist die Eintragung in den Papieren, und das Steuerrecht hat mit dem Verkehrsrecht nichts zu tun. Leider.
Wenn Du wirklich mit Deinem Bienenanh?nger am Sonntag fahren darfst (was ich nicht glaube), und Du da nachgefragt hast an oberster Stelle, dann w?rde ich mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen, damit Du was in der Hand hast! Ein Verweis auf irgendeinen Politiker w?rde ich als Polizist auch nicht akzeptieren... Au?erdem, Du wei?t ja: ist ja wie ?berall in der Politik, man kennt ja den Satz von Adenauer: "Was interessiert mich mein Geschw?tz von gestern?" :wink:

Gru?, J?rgen

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