Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

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21 Apr 2016 22:14 #11 von xwo
Peter, aber wenn die Fahrzeugart Sattelzugmaschine ist, wie wird dann durch den Auflieger daraus ein LKW?
Ein Audi Q7 unterliegt mit einem 2to Anhänher ja auch nicht dem Sonntagsfahrverbot.

Die Aufbauart BE würde nach obigem Auszug ja nur für Pickup ohne Laderaumabdeckung und Hardtop zutreffen?

Grüße
Henrik

X350d Power Edition
Ford Ranger Wildtrak 3.2, Automatik, 265/75R16 Cooper Discoverer S/T Maxx
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21 Apr 2016 22:34 #12 von Grizzly
Danke Leute für die Antworten!
Besonders Schnaik, dass ich dem Zoll nochmal extra sagen muss, dass sie neu berechnen müssen war mir so direkt nicht klar -schließlich bekommen die das doch von der Zulassungsstelle gemeldet- aber wundert mich auch net wirklich.

Grüße Grizzly :)

8) Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd. 8)
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21 Apr 2016 22:43 - 21 Apr 2016 22:45 #13 von p.rauch
Für Sattelzugmaschinen ist festgelegt, daß sie durch mitführen einer Einrichtung zur Aufnahme von Ladungen, (also Sattelanhänger, Anhänger oder Aufsattelpritschen) zum LKW werden.

Ein Audi Q7 ist in der Fahrzeugart ein PKW geschlossen und unterliegt demzufolge nicht dem LKW Sonntagsfahrverbot.

Ein Hardtop das nicht untrennbar montiert ist, fällt unter Ladung, ist desshalb nicht Eintragungspflichtig und verändert desshalb die Eigenschaft "offener Kasten" nicht.
Ein montiertes Dachzelt macht aus einem PU ja auch kein Wohnmobil.
Die sechs C-Klammern zur Befestigung eines Hardtop´s sind lediglich eine ordendliche Ladungssicherung, sollten irgendwelche Weiteren Verbindungen zwischen Haqrdtop und Fahrzeug bestehen (ZV, Beleuchtung Heckscheibenheizung) sollten diese durch einen Zentralstecker einfach zu trennen sein.

Der Einfachheit halber, und um Disskusionen aus dem Weg zu gehen, würde ich persönlich zur Abnahme BE ohne Hardtop fahren.

Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
Letzte Änderung: 21 Apr 2016 22:45 von p.rauch.
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22 Apr 2016 02:37 - 22 Apr 2016 02:38 #14 von Schnaik
Das sehe ich auch so. Laderaumabdeckungen, wie Rollos, Planen, MountainTop dienen dem Schutz vor Witterungseinflüssen und haben mit der herstellerbedingten Form des Kastens nichts zu tun. Ein Pkw-Anhänger wird mit Plane und Spriegel ja auch als offener Kasten deklariert. Für ein Hardtop würde ich da meine Hand nicht ins Feuer legen. Hier könnte durchaus unterstellt werden, dass der Eigentümer bewusst und dauerhaft auf eine offene Kastenform verzichten will. Aber das soll hier nicht das Thema sein. Man sollte erstmal Klarheit über die Möglichkeiten der Umschreibung für einen offenen Pikup herstellen, bevor man die zu beteiligenden Behörden mit gegenüber dem Werkszustand veränderten Aufbauten überstrapaziert. Im Zweifel, wie bereits erwähnt,das Hardtop mal kurzzeitig entfernen.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 22 Apr 2016 02:38 von Schnaik.
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22 Apr 2016 16:53 - 22 Apr 2016 17:03 #15 von luexla
 

 

Zunächst herzlichen Dank an die Vorredner und fachlich fundierten Einschätzungen zur BE Umschreibung.

 

Ich hatte mich im Vorfeld ebenso damit befasst und direkten Kontakt zum Hauptzollamt Nürnberg gesucht. Mir wurde SEHR deutlich gemacht, dass man dort „keine Chance auf eine Gewichtsbesteuerung für meinen Doppelkabiner“ sieht. Die Chancen hierzu sind  ja regional durchaus unterschiedlich. Ich habe damit meine Bemühungen mit dem lokalen TÜV-Sherrif eine Umschreibung zu verhandeln zunächst eingestellt, da für mich mit dem 2.2L Ranger die Vorteile nicht enorm wären.

 

Interessant finde durchaus die Problematik ‚Sonntagsregelung für LKW mit Anhängerbetrieb‘, die offenbar von der Änderung „Lastkraftwagen“ zu „Pick-Up“ wieder ins Rampenlicht gerät. Aber auch hier stufe ich die Wahrscheinlichkeit eines Problems FÜR MICH mit meinem Campinganhänger eher gering ein und würde im Problemfall meinen Rechtsschutz konsultieren.

 

Noch viel mehr interessanter fände ich es jedoch, wenn die LKW-Beschilderung ab 3.5t ebenso davon betroffen wäre. Denn das LKW Überholverbot oder die LKW-Geschwindigkeitseinschränkungen auf Autobahnen oder auch LKW-Einfahrtsverbote in Wohngebiete sind durchaus ‚relevanter‘ für mich mit Anhängerbetrieb, da hier als Gespann (Pick-Up mit Anhänger) die Beschilderung für >3.5t greift.

 

Ich befürchte es gibt keinen Vorteil für BE Pick-Ups mit Anhänger, denn das sog. LKW Überholverbotsschild (Verkehrszeichen 277) ist wie folgt beschrieben:

„Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“

 

Auch das sog. „LKW Durchfahrverbotschild“ (Verkehrszeichen 253) lässt hierzu nichts Gutes hoffen:

„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“

 

Quellen:

www.verkehrszei...o.pdf

www.adac.de/_mm...6.pdf

 

Meine Hoffnung wäre nun eine falsche Quelle oder eine falsche Auslegung dieser.

 

Wer kann hierzu sachdienliche ;-) Hinweise geben und meine Annahme bestätigen oder richtig stellen?

Merci und ein schönes WE
Jürgen
Letzte Änderung: 22 Apr 2016 17:03 von luexla.
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22 Apr 2016 19:17 #16 von Ranger OD
Hallo Jürgen,

genau so ist es, denn sonst wäre dieses Zusatzzeichen nicht nötig.



Gruß Mario
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24 Apr 2016 08:25 #17 von xwo
Ich hatte das Thema kurz mit einem Dekra Prüfer besprochen. Er meinte zwar er könne sie Aufbauart ändern, empfand das aber als sinnlos, da weder Sonntagsfahrverbot noch Besteuerung geändert würden. Seiner Meinung nach würde trotzdem eine Berechnung des Verhältnisses zw. Ladefläche und Kabine erfolgen, das würde bei der Doka dann zu ungunsten der Kabine sein und damit zur Hubraumsteuer führen.
Mit dem Hardtop hätte er ihn mir aber als PKW umgeschlüsselt.

Nur habe ich davon ja leider gar nix, maximal mehr Probleme mit Eintragungen wie Windenstoßstange etc..

Grüße
Henrik

X350d Power Edition
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25 Apr 2016 00:44 #18 von schrauber1
Wie alt ist dein Auto ( LKW )?

Der Weg ist das Ziel
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25 Apr 2016 00:58 #19 von Schnaik
Wenn du mich meinst, dann drei Wochen.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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26 Apr 2016 09:29 #20 von Schnaik
Ich hatte ja versprochen, hier nachzuberichten:

Ich war heute bei der DEKRA und habe die Art des Aufbaus in "BE" ändern lassen. Wie bereits weiter oben beschrieben, wurde auch die Zeile 5 "Lastkraftwagen" in "Pikup" geändert. In den nächsten Tagen gehts dann zur Zulassungsstelle. Das wird dann wohl kein Problem geben, da das Gutachten die Eintragung ja faktisch vorgibt.


Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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