Das stimmt Peter aber da steht auch folgendes:
Beispiele für unzulässige Kondensation sind:
• Wasseransammlung in der Lampe
• Wasserschlieren, Tropfspuren oder große Tropfen auf der Innenseite der Streulinse
Falls Sie unzulässige Kondensation feststellen, sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem Vertragshändler überprüfen lassen.
Das ist der Fall bei mir und deswegen sehe ich das als Mangel der unter die Garantie fällt.
Liebe Grüße
Reimund