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Zulassung Ford Ranger als Pickup und Lkw steuer
9 Jahre 4 Monate her #216470
von Cip
Lieben Gruß
Matthias
2017er Wildtrak 3.2 Automatik
Cip antwortete auf Zulassung Ford Ranger als Pickup und Lkw steuer
@Rooster: Für die Steuerbemessung ist aber der Eintrag in Feld 4 maßgeblich und es wird wahrscheinlich bei der Hubraumsteuer bei dir bleiben...
Lieben Gruß
Matthias
2017er Wildtrak 3.2 Automatik
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9 Jahre 4 Monate her #216472
von Bubawaschi
Bubawaschi antwortete auf Zulassung Ford Ranger als Pickup und Lkw steuer
Servus,
Bei mir hat er es in Feld 4 eingetragen.
Und das in Bayern. Liegt also nur am Tüvler.
:bash:
Gruss christian
Bei mir hat er es in Feld 4 eingetragen.
Und das in Bayern. Liegt also nur am Tüvler.
:bash:
Gruss christian
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9 Jahre 4 Monate her #216473
von maxkeilhofer@gmx.net
Wildtrack 3.2 Automatik 2016 DoKa Aufbauart BE
Bei mir wurde es oben geändert. War in Bayern beim TÜV. War alles völlig problemlos.
Wildtrack 3.2 Automatik 2016 DoKa Aufbauart BE
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9 Jahre 4 Monate her #216474
von Range-Rider
Range-Rider antwortete auf Zulassung Ford Ranger als Pickup und Lkw steuer
Nur mal der Neugierde halber, wo wart Ihr in Bayern beim TÜV? Muss ich mit dem Prüfer von meinem
Autohaus doch nochmal reden...
Autohaus doch nochmal reden...
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9 Jahre 4 Monate her #216475
von Bubawaschi
Bubawaschi antwortete auf Zulassung Ford Ranger als Pickup und Lkw steuer
Obertraubling
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9 Jahre 4 Monate her - 9 Jahre 4 Monate her #216477
von Schnaik
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
Schnaik antwortete auf Zulassung Ford Ranger als Pickup und Lkw steuer
Die Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) des KBA aus dem Juli 2011 weist an, dass die Entragung "BE" im Feld 4 der Zulassungsdokumente vorzunehmen ist. Das beinhaltet natürlich auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugbrief).
Mit Erlass des Bundesministeriums für Verkehr vom 09.06.2011 (Az. LA 23/7362.4/1) wurde das Kraftfahrt-Bundesamt beauftragt, ab sofort diese Veränderungen und die notwendigen Veröffentlichungen zur Fahrzeugsystematik, welche sich aus der Umsetzung einer europäischen Richtlinie ergeben haben, in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Tüv und Dekra sind Beliehene (heißt juristisch so) des Staates. Die haben keinerlei Ermessens- und Entscheidungsspielraum, was die Inhalte dieses Erlasses bzw. der Ausführungsbestimmung (Bekanntmachung des KBA) angeht. Lasst Euch da nicht ständig vorführen.
Im Anhang (Datei 2) befindet sich nochmals die komplette Änderungsverordnung der SV 1 aus 2011, nicht nur das oben bereits zu sehende Blatt mit dem relevanten Teil. Auf Seite 1 ist der Erlass des Ministeriums und die Befugnis des KBA benannt. Nochmals: Das KBA ist die vorgesetzte Behörde für Dekra und Tüv. Darüber kommt nur noch das Ministerium.
Ebenfalls im Anhang (Datei 1) findet Ihr die komplette SV 1 mit Stand November 2016. So mal der Vollständigkeit halber...
Mit Erlass des Bundesministeriums für Verkehr vom 09.06.2011 (Az. LA 23/7362.4/1) wurde das Kraftfahrt-Bundesamt beauftragt, ab sofort diese Veränderungen und die notwendigen Veröffentlichungen zur Fahrzeugsystematik, welche sich aus der Umsetzung einer europäischen Richtlinie ergeben haben, in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Tüv und Dekra sind Beliehene (heißt juristisch so) des Staates. Die haben keinerlei Ermessens- und Entscheidungsspielraum, was die Inhalte dieses Erlasses bzw. der Ausführungsbestimmung (Bekanntmachung des KBA) angeht. Lasst Euch da nicht ständig vorführen.
Im Anhang (Datei 2) befindet sich nochmals die komplette Änderungsverordnung der SV 1 aus 2011, nicht nur das oben bereits zu sehende Blatt mit dem relevanten Teil. Auf Seite 1 ist der Erlass des Ministeriums und die Befugnis des KBA benannt. Nochmals: Das KBA ist die vorgesetzte Behörde für Dekra und Tüv. Darüber kommt nur noch das Ministerium.
Ebenfalls im Anhang (Datei 1) findet Ihr die komplette SV 1 mit Stand November 2016. So mal der Vollständigkeit halber...
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 9 Jahre 4 Monate her von Schnaik.
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