Kabine nur für Sonntags gesucht

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16 Jahre 3 Monate her #89393 von BruceLoy

nassin schrieb: oder PKW (das Hardtop muss ja ggf. nicht immer drauf bleiben, wobei es natürlich nicht zulässig wäre sich bei anderen Pick Up Fahrern eines zu leihen und nach dem Zulassen wieder ab zu bauen)

MFG Nassin


dem widersprech ich mal wehemend.
Erfahrung habe ich, da ich das selbst umrüsten habe lassen. Du musst dafür ein Hardtop haben das abschließbar ist, da das Hardtop dann einen abschließbaren Kofferraum entspricht.
Dann gehst du mit dem Gutachten von Mitsu zum Tüv und dort wird die Seriennummer des Hardtops in den Schein eingetragen.

Den Prüfer den ich damals fragte meinte ein entfernen des hardtops entspricht einer baulichen änderungen da es im schein ja anders eingetragen ist und ist damit einem Fahren ohne Zulassung gleichzusetzen. Im endeffekt ist es genauso wie wenn man die federn ändert.

Nun denn, alles ein wenig verrückt.


BruceLoy

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16 Jahre 3 Monate her #89398 von OffRoad-Ranger
Servus Loy,

ich hab Hardtop und Wohnkabine eingetragen, beides fest, nicht wahlweise. :?
Fahr ich nun auch ohne Betriebserlaubnis :wink: denn ich kann ja nicht beides gleichzeitig draufhaben.

Wenn man am Fahrzeug Veränderungen durchführt, führen diese nicht automatisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis, es sei denn die Teile haben unmittelbar was mit der Sicherheit zu tun. Wie z.B. Veränderungen an Beleuchtung, Motortuning, tragenden Karroserieteilen oder Fahrwerk.
Ein fehlendes HT werden die wenigsten Richter so einschätzen, es sei denn es geht um Steuerhinterziehung aber dieser Zug ist ja nun auch abgefahren.

Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

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