Temporärer Hinweis auf eine laufende Aktion

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12 Jahre 5 Monate her - 12 Jahre 5 Monate her #151269 von Vaddi
Ich danke euch! Unser Webmaster @Ingo hatte mir empfohlen, in jedem Markenforum extra noch einen Hinweis zu platzieren, damit vielleicht noch ein bissl mehr Bewegung in die Sache kommt.

:daumen:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)
Letzte Änderung: 12 Jahre 5 Monate her von Vaddi.

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12 Jahre 5 Monate her #151281 von Redneck
Servus!

@ Erna: Ja, meiner zum Beispiel! "LKW offener Kasten" ... ;)

@ Ingo: Ich muß mir diese Petition mal genau durchlesen, bin noch nicht dazu gekommen. Aber ich hab ja noch ein paar Tage Zeit, bis der Termin ist... ;)

Gruß aus der Oberpfalz, Jürgen

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12 Jahre 5 Monate her #151318 von Pollux
Wir fahren einen F250, 6 ltr. Hubraum sind natürlich lukrativer als die Versteuerung nach Gewicht. Man ist mit diesem Auto nur ange....... Versicherung als LKW, StVzO Geschwindigkeiten und Fahrverbote wie LKW und zur Körnung 1000,- in Worten EINTAUSENDE € PKW-Steuer.
Klar das wir die Petition unterzeichnet haben.

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12 Jahre 5 Monate her #151362 von vogti

Erna schrieb: Wieso "PKW-Fraktion"? Gibt es Pickups, die nicht LKW sind oder wie?


Ja meiner, wurde von Amt als PKW eingestuft. zahle daher statt der ca. 190€ was um die 430€

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12 Jahre 5 Monate her - 12 Jahre 5 Monate her #151375 von Pollux
Wir haben 2010 einen L200 1 1/2 Kabine aus Schweden eingeführt, dort hatte er eine LKW-Zulassung. Mit COC-Papier wurde er auch beim Straßenverkehrsamt so eingetragen nur der Spacken vom Finanzamt hat ihn als PKW versteuert. Nach langem Hin und Her habe ich an den Vorgesetzten geschrieben und dem Mitarbeiter angedroht ihn in persönlichen Regress zu nehmen, wenn ein Unfall eintritt, da damals noch Versicherung und KFZ-Steuer gleich sein mussten. Dann wurde ich vom Vorgesetzten angerufen - der ein Kunde von uns ist - der sagte ich solle das Fahrzeug vorführen. Danach wurde er von PKW auf LKW versteuert 480,- € runter auf 198,- €. Nun haben wir einen Ford F250, nach den Papieren und den Maßen definitiv ein LKW, wird aber von eben diesem Finanzamtspacken als PKW! versteuert obwohl § 18 KfzStG besagt, dass ein Fahrzeug steuerlich so veranlagt werden muss wie es in den Papieren steht. Unterschied: LKW-Steuer wären 178,- € PKW-Steuer sind 956,- € noch Fragen? Könnte diesem arroganten S... meine Faust im Gesicht parken. Es ist ja nicht nur die Steuer, sondern auch ein höherer Versicherungsbetrag, härtere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Geschwindigkeitslimitierung, Sonntagsfahrverbot......etc.
Ach ja, wir haben eine Firma und das Fahrzeug nicht gekauft um damit zur Eisdiele zu fahren :rote_karte: für den S... vom Finanzamt Bad Segeberg
Letzte Änderung: 12 Jahre 5 Monate her von Pollux.

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12 Jahre 5 Monate her #151377 von Erna

Pollux schrieb: härtere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Geschwindigkeitslimitierung, Sonntagsfahrverbot......etc.


Ich denke, Geschwindigkeitslimitierung und höhere Strafen bei zu schnell gilt ab 3,5to??? und Sonntagsfahrverbot nur mit Anhänger....

HILFE :ka:

Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...

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