- Beiträge: 49
- Dank erhalten: 0
Die Steuer f?r mein L
- DesertEagle
-
- Offline
- Senior Mitglied
-
Weniger
Mehr
19 Jahre 5 Monate her #42037
von DesertEagle
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
19 Jahre 5 Monate her #42055
von 4x4fun
4x4fun antwortete auf Die Steuer f?r mein L
Guten morgen,
gemacht haben wir bei der Anmeldung etc. gar nichts.
Gewundert hat es mich letztes Jahr auch das es "so wenig" war.
Mit meinem Pajero den ich bis dahin gefahren habe, hatte ich n?mlich richtig ?rger mit dem FA bishin zur Kontopf?ndung.
F?r dieses Jahr hatte ich dann mit einer deftigen Nachzahlung gerechnet.
Angeblich soll es aber jetzt so sein das in NRW zun?chst weiter nach Gewicht besteuert wird, wobei selbst da habe ich viele unterschiedliche Antworten, sowohl von Gel?ndewagen-, als auch PUfahrern.
Gru? Ac,
der die Sache immer noch mit gemischtem Gef?hl betrachtet.
gemacht haben wir bei der Anmeldung etc. gar nichts.
Gewundert hat es mich letztes Jahr auch das es "so wenig" war.
Mit meinem Pajero den ich bis dahin gefahren habe, hatte ich n?mlich richtig ?rger mit dem FA bishin zur Kontopf?ndung.
F?r dieses Jahr hatte ich dann mit einer deftigen Nachzahlung gerechnet.
Angeblich soll es aber jetzt so sein das in NRW zun?chst weiter nach Gewicht besteuert wird, wobei selbst da habe ich viele unterschiedliche Antworten, sowohl von Gel?ndewagen-, als auch PUfahrern.
Gru? Ac,
der die Sache immer noch mit gemischtem Gef?hl betrachtet.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Anonymous
- Besucher
-
19 Jahre 5 Monate her #42065
von Anonymous
Anonymous antwortete auf Die Steuer f?r mein L
Hallo, 832,-- Steuer ist f?r den L200 als PKW, obwohl in Brief und Schein LKW steht.
Er wird angeblich erst PKW wenn die hinteren Sitze drau?en sind, Trennscheibe und Festerzugemacht mit Metallplatte und T?V abgenommen. Wenn man am Sonntag mit dem Anh?nger fahrt, bekommt man einen Strafzettel 60,-- ? weil es ein LKW ist.
Wer blickt das noch ?????????
Er wird angeblich erst PKW wenn die hinteren Sitze drau?en sind, Trennscheibe und Festerzugemacht mit Metallplatte und T?V abgenommen. Wenn man am Sonntag mit dem Anh?nger fahrt, bekommt man einen Strafzettel 60,-- ? weil es ein LKW ist.
Wer blickt das noch ?????????
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- DesertEagle
-
- Offline
- Senior Mitglied
-
Weniger
Mehr
- Beiträge: 49
- Dank erhalten: 0
19 Jahre 5 Monate her - 19 Jahre 5 Monate her #42072
von DesertEagle
Grüße aus Middlfranggn
Hans
DesertEagle antwortete auf Die Steuer f?r mein L
Tja. Ich werde dem Finanzamt nochmal mein festhalten am Einspruch gegen die Steuererh?hung mitteilen und zus?tzlich noch um eine Sondergenehmigung bitten, auch Sonntags mit Anh?nger fahren zu d?rfen, da ich ja Steuer wie PKW zahlen mu?, und somit auch Sonntags mit Anh?nger so behandelt werden will. Zumindest solange die Steuerfrage noch nicht 100% gekl?rt ist... Gleiche Rechte und Pflichten f?r alle! Wenn schon, denn schon.

W?re eigentlich auch eine Idee: Alle die eL?s oder vergleichbar mit AHK fahren (wer eigentlich nicht?) melden sich beim FA und bitten um Erteilung einer Sonntagsfahrerlaubnis mit Anh?nger! Dann sind die Jungs und M?dels dort erst mal besch?ftigt und kommen net auf andere Dumme Gedanken... :twisted:
Bin gespannt, ob mich der Finanzbeamte nochmal anruft, bei meinem Einspruch gegen den Steuerbescheid hat sich der n?mlich pers?nlich bei mir gemeldet und mir die Sache mit der halben Nutzfl?che gepre?t; Bei DoKa Fahrzeugen w?rde dies nie erf?llt, da die Ladefl?che nur 1,50 m lang ist und es vom Gaspedal bis zur Fahrzeugr?ckwand 1,65 m oder so seien. Und ob ich den Einspruch nicht lieber doch gleich wieder zur?cknehmen m?chte...... :evil:
@Bodensee: Du meinst er wird erst LKW wenn die hinteren Sitze entfernt sind etc... Oder??
W?re eigentlich auch eine Idee: Alle die eL?s oder vergleichbar mit AHK fahren (wer eigentlich nicht?) melden sich beim FA und bitten um Erteilung einer Sonntagsfahrerlaubnis mit Anh?nger! Dann sind die Jungs und M?dels dort erst mal besch?ftigt und kommen net auf andere Dumme Gedanken... :twisted:
Bin gespannt, ob mich der Finanzbeamte nochmal anruft, bei meinem Einspruch gegen den Steuerbescheid hat sich der n?mlich pers?nlich bei mir gemeldet und mir die Sache mit der halben Nutzfl?che gepre?t; Bei DoKa Fahrzeugen w?rde dies nie erf?llt, da die Ladefl?che nur 1,50 m lang ist und es vom Gaspedal bis zur Fahrzeugr?ckwand 1,65 m oder so seien. Und ob ich den Einspruch nicht lieber doch gleich wieder zur?cknehmen m?chte...... :evil:
@Bodensee: Du meinst er wird erst LKW wenn die hinteren Sitze entfernt sind etc... Oder??
Grüße aus Middlfranggn
Hans
Letzte Änderung: 19 Jahre 5 Monate her von DesertEagle.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- chickenherby
- Offline
- Platinum Mitglied
-
19 Jahre 5 Monate her #42078
von chickenherby
PAJERO
chickenherby antwortete auf Die Steuer f?r mein L
@Bodensee
Pkw wird er durch Laderaumabdeckung und ein wenig D?mmmaterial im Motorraum.Dann zum T?v und anschliessend zur Zulassungsstelle.
Pkw wird er durch Laderaumabdeckung und ein wenig D?mmmaterial im Motorraum.Dann zum T?v und anschliessend zur Zulassungsstelle.
PAJERO
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
19 Jahre 5 Monate her #42103
von 4x4fun
4x4fun antwortete auf Die Steuer f?r mein L
@Hans,
leider wird der Entscheid f?r die Sonntagsfahrerlaubnis nicht vom FA bearbeitet.
Zumindest hier in NRW ist es so das es vom Stra?enverkehrs- oder Ordnungsamt entschieden wird. Einfach aus dem Hintergrund weil man so sicherstellen will das da keine gewerbliche Nutzung sprich Lenkeit?berschreitung stattfinden kann.
Hier in Essen hat man mir schon telefonisch und unmi?verst?ndlich mitgeteilt das ich diese Ausnahme nicht erhalten werde.
Ich habe mich dann bei dem unfreundlichen Kollegen nur mit den Worten bedankt" vielen Dank f?r ihre nicht hilfe Herr Kollege" worauf er noch patzig wurde.
Nun aber zum FA zur?ck, leider wirst du denen so nicht viel mehr arbeit verschaffen und sie so von dummen Gedanken ab bringen, entweder dein Schreiben kommt zur?ck mit dem hinweis das sie daf?r nicht zust?ndig sind, oder es wird wie so oft, einfach ausgesessen und abgewartet bis du dich meldest.
W?nsche ein sch?nes Wochenende.
Gru? Ac.
leider wird der Entscheid f?r die Sonntagsfahrerlaubnis nicht vom FA bearbeitet.
Zumindest hier in NRW ist es so das es vom Stra?enverkehrs- oder Ordnungsamt entschieden wird. Einfach aus dem Hintergrund weil man so sicherstellen will das da keine gewerbliche Nutzung sprich Lenkeit?berschreitung stattfinden kann.
Hier in Essen hat man mir schon telefonisch und unmi?verst?ndlich mitgeteilt das ich diese Ausnahme nicht erhalten werde.
Ich habe mich dann bei dem unfreundlichen Kollegen nur mit den Worten bedankt" vielen Dank f?r ihre nicht hilfe Herr Kollege" worauf er noch patzig wurde.
Nun aber zum FA zur?ck, leider wirst du denen so nicht viel mehr arbeit verschaffen und sie so von dummen Gedanken ab bringen, entweder dein Schreiben kommt zur?ck mit dem hinweis das sie daf?r nicht zust?ndig sind, oder es wird wie so oft, einfach ausgesessen und abgewartet bis du dich meldest.
W?nsche ein sch?nes Wochenende.
Gru? Ac.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Moderatoren: OffRoad-Ranger
Ladezeit der Seite: 0.051 Sekunden