Seilwinde eintragen ?

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17 Dez 2008 16:55 #1 von timog
Seilwinde eintragen ? wurde erstellt von timog
moin

muß eine seilwinde eingetragen werden ,bzw.reicht es das windenfenster zu verdecken oder ist keins von beiden nötig ?

danke

gruß timo

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17 Dez 2008 17:44 #2 von mkone
mkone antwortete auf Seilwinde eintragen ?
Hi Timo,

Ist´s jetzt wirklich ernst geworden? :wink:

Es ist leider beides von beiden nötig :(
Eintragen musst du sie, weil sie fixer Bestandteil des Fahrzeug´s ist und sich damit Leergewicht und meist die Fahrzeuglänge ändert.
Und um sie eingetragen zu bekommen brauchst du ne Abdeckung (weißt eh, Verletzungsgefahr und so..)

Aber aus Erfahrungsberichten weiß ich, solang du scharfe Kanten abdeckst ist die Eintragung überhaupt kein Problem!
Da die für die STVO nicht relevant ist, ist denen der Anbau, Festigkeit,... völlig egal.

Gruß, Mike

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17 Dez 2008 18:01 #3 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Seilwinde eintragen ?
servus timo,

laß dir nix von einem östreicher über deutsche vorschriften erzählen!

ev. mußt du eine neue fahrzeuglänge eintragen lassen. schau mal was bei dir im schein drin steht und ob es mit dem windenfenster (muß wirklich abgedeckt sein) noch passt. in unseren papieren steht unter gewicht "von-bis, je nach fahrzeugausrüstung" und achslasten sind nur als max. achslasten eingetragen.
also ist eine eintragung nicht zwingend erforderlich.

übrigens mike unterdessen wird noch nicht mal mehr die ahk in die eu papiere eingetragen!
und bei uns kannst du anbauteile nur eintragen lassen nach einer "begutachtung" durch eine berechtigte prüforganisation, gegebenenfalls per einzelabnahme und glaub mal nicht das denen egal ist wie du die winde am rahmen fest bekommen hast!!!

gruß tomax

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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17 Dez 2008 18:39 #4 von Busfahrer
Busfahrer antwortete auf Seilwinde eintragen ?
Hier ist ja schon wieder ein heißer Steit im Gange....

Aus meiner/ unserer Sicht dazu vielleicht folgendes:

Ob die Seilwinde eingetragen werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Wie ist sie angebaut? Steht sie über das Fahrzeug hinaus, verändert sich die Länge des Fahrzeuges. Dann sollte die Winde unbedingt eingetragen werden, da Winden in aller Regel auch ohne ABE ausgeliefert werden. Kommt man an den falschen Polizisten, kann das sonst Ärger geben.

Steht die Winde nicht über das Fahrzeug hinaus und wird mit einem Windenanbausatz so montiert, dass sie völlig innerhalb der Fahrzeuggrenzen bleibt, wird das Fahrzeug technisch nicht verändert. Dann muss die Winde nicht eingetragen werden. In aller Regel ist das aber nur bei ganz wenigen Fahrzeugen realisierbar.

Wegen des Gewichts muss die Winde nicht eingetragen werden.

Das Seilfenster und der Haken sind "scharfkantige Fahrzeugteile" und müssen in jedem Fall "während der Fahrt auf öffentlichen Straßen" abgedeckt werden.

lg - der Fritz

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17 Dez 2008 19:01 #5 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf Seilwinde eintragen ?
Servus,

ich hab [url]vor Jahren[/url]schon mal meine Erfahrung über die Eintragung geschrieben.

Werner

Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

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17 Dez 2008 19:51 #6 von Busfahrer
Busfahrer antwortete auf Seilwinde eintragen ?
Werner, das stimmt zwar, aber "vor Jahren" wurde der Mond nachts auch noch mit einer Stange weitergeschoben und Dein Reifenhändler durfte Dir MT-Reifen verkaufen...

lg - der Fritz

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17 Dez 2008 20:59 #7 von mkone
mkone antwortete auf Seilwinde eintragen ?
Hi Tomax!

Nicht gleich so aggressiv werden an nem gemütlichen Mittwoch Abend und lieber mal in aller Ruhe Beiträge lesen, cool down... :k_s_cool

Natürlich kenn ich eure genaue Gesetzeslage nicht, genau so wie´n Germane mir in solchen Fragen nicht 100% helfen könnte.

Das mit der Fahrzeuglänge hab ich auch schon geschrieben, und aus Erfahrung von 2 Leuten (alles "Österreicher") weiß ich, dass das Gewicht auch geändert wird.

Hab mir gedacht so viel Unterschied kann ja nicht sein, und das ist es offensichtlich auch nicht ...

AHK muss bei uns nach meinem letzten Wissensstand auch eingetragen werden (gleicher Fall nur hinten).Müßte zumindest wenn sich´s bei mir mal mit´m Tüv ausgehen würde :)
Wie´s jetzt im Zeitalter der EU-Gesetzgebung ist weiß ich auch nicht.

Wir sind doch alle da um Erfahrungen auszutauschen. Und deshalb würd ich sagen lieber so :k_sm20 als so :k_s_box

So long, Mike

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17 Dez 2008 21:47 #8 von flamingo
flamingo antwortete auf Seilwinde eintragen ?
Moin,
also ich hab nicht's agressives gelesen.
War doch n netter austausch.
Und im zweifel,gibt es ja noch den TÜV,der seinen Senf dazu gibt.
Da sich die Gesetze und Verordnungen sich ja immer weiter entwickeln.
Jetzt sowieso in der EU.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten

Gruß Torsten

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17 Dez 2008 21:58 #9 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Seilwinde eintragen ?
torsten,

weil die ehemalige "zulassung" jetzt "zulassungsbescheinigung teil 1" heißt und ein eu-(angeblich einheitliches)papier ist und da viele sachen nicht mehr eingetragen werden > ahk (egal ob sie die maße verändert) standheizung (mußte früher wegen eingriff in´s treibstoffsystem eingetragen werden) andere reifengrößen (es sei denn du bist extrem hartnäckig und bestehst darauf)

gruß tomax
(der sich gar nicht mehr daran erinnern kann wann er das letzte mal aggressiv gewesen sein könnte)

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18 Dez 2008 08:56 #10 von timog
timog antwortete auf Seilwinde eintragen ?
moin leuts

danke für die antworten , denke daß die länge sich nichts gibt , da ich vorher ja so einen zusatz an der stoßstange hatte ,welcher damals nach Ö-reich ging 8) -der war ja auch extra mit längenangabe eingtragen also früher länger -jetzt im moment kürzer -mit windenfenster länger =passt :twisted: !!

mit was habt ihr eure windenfenster/seilrollen zugehängt ,reicht ne "tupperschüssel"

gruß

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