Seilwinde eintragen ?

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17 Jahre 8 Monate her #71755 von timog
Seilwinde eintragen ? wurde erstellt von timog
moin

muß eine seilwinde eingetragen werden ,bzw.reicht es das windenfenster zu verdecken oder ist keins von beiden nötig ?

danke

gruß timo

L200 Club

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17 Jahre 8 Monate her #71758 von mkone
mkone antwortete auf Seilwinde eintragen ?
Hi Timo,

Ist´s jetzt wirklich ernst geworden? :wink:

Es ist leider beides von beiden nötig :(
Eintragen musst du sie, weil sie fixer Bestandteil des Fahrzeug´s ist und sich damit Leergewicht und meist die Fahrzeuglänge ändert.
Und um sie eingetragen zu bekommen brauchst du ne Abdeckung (weißt eh, Verletzungsgefahr und so..)

Aber aus Erfahrungsberichten weiß ich, solang du scharfe Kanten abdeckst ist die Eintragung überhaupt kein Problem!
Da die für die STVO nicht relevant ist, ist denen der Anbau, Festigkeit,... völlig egal.

Gruß, Mike

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17 Jahre 8 Monate her #71760 von schwarzer Drachen
servus timo,

laß dir nix von einem östreicher über deutsche vorschriften erzählen!

ev. mußt du eine neue fahrzeuglänge eintragen lassen. schau mal was bei dir im schein drin steht und ob es mit dem windenfenster (muß wirklich abgedeckt sein) noch passt. in unseren papieren steht unter gewicht "von-bis, je nach fahrzeugausrüstung" und achslasten sind nur als max. achslasten eingetragen.
also ist eine eintragung nicht zwingend erforderlich.

übrigens mike unterdessen wird noch nicht mal mehr die ahk in die eu papiere eingetragen!
und bei uns kannst du anbauteile nur eintragen lassen nach einer "begutachtung" durch eine berechtigte prüforganisation, gegebenenfalls per einzelabnahme und glaub mal nicht das denen egal ist wie du die winde am rahmen fest bekommen hast!!!

gruß tomax

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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17 Jahre 8 Monate her #71761 von Busfahrer
Busfahrer antwortete auf Seilwinde eintragen ?
Hier ist ja schon wieder ein heißer Steit im Gange....

Aus meiner/ unserer Sicht dazu vielleicht folgendes:

Ob die Seilwinde eingetragen werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Wie ist sie angebaut? Steht sie über das Fahrzeug hinaus, verändert sich die Länge des Fahrzeuges. Dann sollte die Winde unbedingt eingetragen werden, da Winden in aller Regel auch ohne ABE ausgeliefert werden. Kommt man an den falschen Polizisten, kann das sonst Ärger geben.

Steht die Winde nicht über das Fahrzeug hinaus und wird mit einem Windenanbausatz so montiert, dass sie völlig innerhalb der Fahrzeuggrenzen bleibt, wird das Fahrzeug technisch nicht verändert. Dann muss die Winde nicht eingetragen werden. In aller Regel ist das aber nur bei ganz wenigen Fahrzeugen realisierbar.

Wegen des Gewichts muss die Winde nicht eingetragen werden.

Das Seilfenster und der Haken sind "scharfkantige Fahrzeugteile" und müssen in jedem Fall "während der Fahrt auf öffentlichen Straßen" abgedeckt werden.

lg - der Fritz

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17 Jahre 8 Monate her #71764 von OffRoad-Ranger
Servus,

ich hab vor Jahrenschon mal meine Erfahrung über die Eintragung geschrieben.

Werner

Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

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17 Jahre 8 Monate her #71772 von Busfahrer
Busfahrer antwortete auf Seilwinde eintragen ?
Werner, das stimmt zwar, aber "vor Jahren" wurde der Mond nachts auch noch mit einer Stange weitergeschoben und Dein Reifenhändler durfte Dir MT-Reifen verkaufen...

lg - der Fritz

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