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Mal wieder Rammbügel (Frontschutz).
- GrünesMonster
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hab einen L200 gekauft, an dem ein Rammschutz von Schiessler verbaut wurde. Dies geschah wohl 2001.
Der L200 musste aber auch diesen Monat zum TÜV. Der hat festgestellt, das der Bügel nicht eingetragen ist.
Will mir den auch nicht eintragen, da mir ein gewisses Dokument fehlt, auf dem steht, das er schon 2001 verbaut wurde. Teilgutachten liegt beim TÜV vor. Gebaut wurde der Bügel von 1997-2001.
Was ist das denn für ein Dokument und wie sieht das aus?
Hat einer so eins?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Lieben Gruß
MikeB
Luftigen Gruß
MikeB
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- Percy
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es scheint niemand so ein Teilegutachten zu haben, vllt. schreibst du mal direkt die Firma Schiessler an oder telefonierst mal mit denen.
Hier ist die Kontaktseite von der Firma: http://www.schiessler-edelstahl.de/ansprpartner.php?merk=d972af00b1e1fc5b724f1a9527f22ded&b=1
Gruß, Percy
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Percy schrieb: Hallo Mike und willkommen im Forum,
es scheint niemand so ein Teilegutachten zu haben, vllt. schreibst du mal direkt die Firma Schiessler an oder telefonierst mal mit denen.
Hier ist die Kontaktseite von der Firma: http://www.schiessler-edelstahl.de/ansprpartner.php?merk=d972af00b1e1fc5b724f1a9527f22ded&b=1
Gruß, Percy
Hallo Percy,
das Teilegutachten liegt ja beim TÜV.
Die brauchen nur von mir ein Schreiben, das bestätigt, das der Bügel schon vor 2008 dran war.
Luftigen Gruß
MikeB
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- Percy
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Du kannst das ja nur belegen wenn du die Rechnung des einbaus hast wenn es der Vorbesitzer versäumt hat den Bügel eintragen zu lassen oder du gehst zu dem TÜVler wo der Vorbesitzer auch war denn da muss der Bügel ja durch gegangen sein.
Gruß, Percy
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na dann gib ihnen halt das Schreiben

Grüße vom Fahrer der:
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Werner
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MikeB
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@Percy,
Mit dem Dokument ist wohl die Prüfbescheinigung nach §19.2 derStVZO gemeint,diese stellt der TÜV aus wenn du mit einem
Teil welches nur ein Gutachten besitzt zur Abnahme auftauchst.
Mit diesem DIN A4 Wisch begibst du dich zur Zulassungsbehörde und die trägt das Teil in die Papiere ein.Dies ist aber nicht zwingend erforderlich, meist steht auf dem Wisch das sich die Zulassungsbehörde erst damit plagen soll wenn sie sich sowieso
mit den Fahrzeugpapieren (Verkauf etc.) beschäftigt.
Es reicht dann wenn du die Bescheinigung im Fahrzeug mitführst und auf Verlangen vorzeigen kannst.
@Grünes Monster,
Vielleicht wäre es eine Massnahme den Vorbesitzer deines L mal zu kontaktieren evtl.hat er den Wisch noch irgendwo rumliegen.
Gruß
Siggi
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- Percy
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dann ist es doch die ABE! :k_eusa_whistle
Gruß, Percy
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Nöö ne ABE ist was anderes :k_eusa_whistle
ABE=Allgemeine Betriebserlaubnis das heißt> nix TÜV und nix Zulassungsbehörde

Mit einer ABE wäre Grünes Monster raus aus der Nummer

Gruß
Siggi
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