Garantiefall

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02 Feb 2011 20:43 #1 von ebers 200
Garantiefall wurde erstellt von ebers 200
Hallo zusammen

Mal eine Frage am Rande:

Wenn ich z.B. eine Reperatur in einer Vertragswerkstatt durchführen lasse,
und ich aber mit der Arbeit nicht zufrieden bin.
Wie sieht es hier eigentlich mit der Garantie auf die Reperatur aus?
Hat man Garantie und wie lange ?

Gruss,Marco

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02 Feb 2011 22:34 #2 von ChrisK
ChrisK antwortete auf Garantiefall
Hi,

eine Garantie hast du nicht, es sei den, der Händler / die Werkstatt hat sie dir zugesichert.
Was du aber hast, ich die Gewährleistung. Diese gilt auch auf Reparaturen und steht dir gesetzlich zu. Sollte also eine ausgeführte Arbeit nicht in Ordnung sein, so muss die Werkstatt dies in Ordnung bringen.

Gruss Chris

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02 Feb 2011 23:02 #3 von [Heiko]
[Heiko] antwortete auf Garantiefall
Hallo Marco,

Garantie hast Du nicht. Man kann es besser als "Recht zur Behebung eines Sachmangels" beschreiben.

Du bist ja mit der Werkstatt einen Vertrag eingegangen "Auto reparieren". Diesen Vertrag hat die Werkstatt das erfüllt, zum Teil erfüllt oder nicht erfüllt.

Dann greift das Bürgerliche Gesetzbuch (§§633 - 635) Sachmangel, Rechte bei Sachmängeln und Nacherfüllung.

Die Werkstatt muss, wenn sie die Reparatur nicht wie vereinbart abgeschlossen hat, nachbessern. Bei der Frist von 2 Jahren bin ich mir aber nicht mehr sicher. Ich glaube bei Kfz-Reparaturen sind das nur 12 Monate.

Genug zur grauen Theorie. Was ist den genau passiert?

Schöne Grüße

Heiko

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04 Feb 2011 17:44 #4 von ebers 200
ebers 200 antwortete auf Garantiefall
Hallo Heiko
Habe erst jetzt gelessen

Ein Bekanter fragte mich zwecks Garantie oder Gewährleistung,
da er sein Fahrzeug zur Reperatur hatte und halt nicht zufrieden ist
ob jetzt die Werkstatt Nachbessern müsste und wie lange der Zeitraum ist. etc.etc.
Wie es eben halt auch von der Rechtlichen Seite aussiehht.
da halt keine weiteren Kosten auf Ihn zukommen.

Gruss,Marco

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05 Feb 2011 02:33 #5 von mkone
mkone antwortete auf Garantiefall
Hi Marco!

Ob Gewährleistung oder "Garantie" macht für dich (oder deinen Freund) als Kunden in dem Fall keinen Unterschied.

Fakt ist, wenn z.B. der Zahnriemen von einer Werkstatt getauscht worden ist, der aber nach nem halben Jahr reißt
(obwohl der aber die nächsten 90.000km halten soll)
muss die Werkstatt dafür grade stehen.
Es sei denn du hast in nem halben Jahr 90.000 runtergekurbelt :wink:

Was ich damit sagen will:
Sowas ist einfach ein zu komplexes Thema, wenn du nicht sagst, um was es überhaupt geht...

Kann Gewährleistung sein, oder auch nicht.
Keine Ahnung, was du mit dem Beitrag Ansprechen willst :roll:


Gruß, Mike

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