Eintragung vom Hardtop

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15 Jahre 6 Monate her #98763 von Percy
Percy antwortete auf Eintragung vom Hardtop

Wolfenstein schrieb: das Top ist eintragungspflichtig lt Gutachten.

Ich vermute mal das dieser Eintrag im Herstellergutachten pauschal rein geschrieben wurde um allen eventualitäten aus dem Weg zu gehen aber eine Eintragung nicht nötig ist.

Da es sich ja um ein " Noname" Hardtop aus Asien handelt können solche dubiosen Anweisungen im "pseudo Gutachten" schon mal auftauchen! :wink:
Wenn du 100% sicher gehen willst solltest du mal zum TüV ode Dekra vorfahren und fragen was denn nun Sache ist.

Gruß Percy

Gruß, Percy

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15 Jahre 6 Monate her #98764 von MUDRACER
Hi Leute,

bin über 10 Jahre mit einem Carryboy Hardtop auf meinem CC rumgefahren. War damals was exotisches. Als ich das erste mal beim TÜV war hatte ich schon bedenken da ich keine ABE hatte. Die gab es auch nicht nur eine eingestanzte Nummer von Road Ranger die haben das Teil damals vertrieben. Das Hardtop zählt aber als Ladung! So war es dann auch bei sämtlichen anderen TÜV Terminen.

Gruß Micha

Ich und mein Magnum

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15 Jahre 6 Monate her #98862 von jester
hi peter - also dass ein ht eingetragen sein sollte, klingt mir auch neu....
bei uns in oesterreich gilt das immer noch als ladung, weil:
nicht fix verbunden (schrauben oder klammern)
und auch wenns hoeher ist, gilt das gleiche wie z.b. fuer eine dachbox - alles eintragungsfrei
wer anderer meinung ist - bitte melden :?
mfg J

no mountain high enough
:-) HJL

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15 Jahre 2 Monate her #103313 von sixpack_driver
Also laut RoadRanger reicht die ABE, da die Dinger abnehmbar sind und jedes mal wenn man mal ohne 'Deckel' unterwegs wäre hätte man ja dann keine Betriebserlaubnis. Klingt doch logisch :D

Gruß, Elmi

---= Germany 0 Points! =---

Kawasaki z1300

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15 Jahre 2 Monate her #103335 von Vaddi
Vaddi antwortete auf Eintragung vom Hardtop
Moin Elmi!

Also meins hat ne ABE und ich musste trotzdem zur Dekra die Sache vorstellen. Eigentlich zählt so ein Top nur als Ladung, aber da das Ding auch noch ein Eigengewicht hat, die aber davon ausgehen, dass du ja auch unter dem Top mit Ladung herumfährst, rechnen dir die einfach das Gewicht des Hard Tops von deinem gesamten Zuladungsgewicht ab. Und dann ist es eventuell auch noch höher als das Fahrzeug alleine. Deshalb die Eintragungspflicht. So haben die mir das damals erklärt...

Ob das logisch ist, weiß ich nicht. :wink:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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15 Jahre 2 Monate her #103347 von schwarzer Drachen
servus vaddi,
also für mich ist es nicht logisch.
1. was ist mit dem zuladungsgewicht, wenn du das top mal abhast?
2. was ist wenn du 5 kartons und 2 kisten auf der ladefläche stehen hast? muß dann das gewicht von den 5 kartons eingetragen werden?
3 auch ein bund dachlatten, oder eine kiste (über 1,20m (geschätzt)) verändern die fahrzeughöhe. (zumindestens über die zeit des transportes). was längerse als 1,50 m verändert die fahrzeuglänge (außer bei mir, da sind ja 55m eingetragen! :lol: )

gruß tomax

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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