Abgasnormen, Umweltzonen usw.

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10 Jahre 7 Monate her #182755 von dggodi

bb schrieb: Daran kann ich nicht mehr glauben, nachdem ich zur Verschrottung bzw zum Verkauf ins Ausland bei 2 Fahrzeugen gezwungen wurde, weil die Spielregeln von heute auf morgen einfach geändert wurden.
Bestandsschutz für Euro 6 vielleicht, für Euro 5x vermutlich nicht.
Bernhard


Was war das denn? Ausserhalb der Umweltzonen sollte man doch fahren können?

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10 Jahre 7 Monate her #182756 von bb
Ich wohne in Essen, Ruhrgebiet. Die erste Fahrverbotszone endete ein paar Querstraßen vor meiner Haustür, da konnte ich unseren Toyota HZJ noch weiter vorm Haus parken und ausserhalb der Zone durfte ich damit auch fahren. Mein Arbeitsplatz innerhalb der Zone war jedoch nicht mehr legal erreichbar, weswegen unser Alltagsfahrzeug, ein Fiat Scudo, völlig entwertet wurde. Deswegen wurde er 2009 gegen Prämie verschrottet und durch einen VW Caddy mit LPG Nachrüstung ersetzt. Dann kam die erweiterte Zone "Ruhrgebiet" mit einer erheblichen Ausweitung, so dass ich auch den HZJ nicht mal mehr vorm Haus parken durfte. Der wurde dann allerdings nicht verschrottet, sondern nach NL verkauft.

Da ich 2017 in Rente gehe und dann aus dieser heruntergewirtschafteten und korrupten Stadt weiter weg aufs Land ziehe, werden mich persönlich weitere Verschärfungen der Fahrverbotszonen erst mal nicht treffen. Allerdings halte ich es nicht für völlig unwahrscheinlich, dass irgendwann die Abgasregulierungen auf das gesamte Bundesgebiet erweitert werden.

Bernhard
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10 Jahre 7 Monate her #182769 von m.lo
Bei der Diskussion um die Umweltzonen darf man nicht versuchen es mit logischen Argumenten nachvollziehen zu wollen, das klappt nicht und man ärgert sich nur. Vor dem Navara hatte ich eine A-Klasse (erste Generation) Diesel. 4-4,5l auf 100km, super Stadtkiste, aber kein DPF und daher gelbe Plakette und in den meisten Städten nicht mehr nutzbar. Super Sache. Dann fahr ich jetzt halt mit meinem Schiff in die Innenstädte, beim geschätzt dreifachen Verbrauch und doppelten Platzbedarf, aber mit grüner Plakette, und schau zu wie der Schlachter am Lenkrad eines innerstädtischen Linienbusses bei einem Fahrmanöver das Collin McRae würdig wäre mit einer Vollbremsung der Kategorie "Huch, die Haltestelle war doch gestern noch nicht da" mehr Feinstaub an den Bremsen produziert als es meine A-Klasse in einem Jahr im Motor gekonnt hatte...

[Bevor es einer zu wörtlich nimmt: Ja, das war ein wenig dramaturgische Übertreibung zur Verdeutlichung der Sinnlosigkeit der Maßnahme]

Ergänzend zum Rest weil ich es im ersten Post gelesen hatte:
Die Plakette und die Einschränkungen sind unabhängig davon, ob das ein PKW, ein NFZ ein LKW oder wie man es sonst bezeichnen will ist. Der Unterschied dabei liegt lediglich in den Grenzwerten für die Abgasnormen und ab wann welche verpflichtend wird. Die meisten restlichen Auflagen sind ja z.B. auch direkt an den Schildern erkennbar auf LKW > 3,5to z.B. anzuwenden, und da fällt ein Euro-Pickup nicht drunter.
Generell kann man aber sagen dass man sich mit der ganz normalen Variante "wie er aus dem Showroom kommt" von allen Seiten die schlechten Eigenschaften bekommt: PKW-Steuer (teurer) weil ist so, LKW-Versicherung (meist teurer, abhängig vom Versicherer) weil steht ja in den Papieren, genauso Sonntags- und Ferienfahrverbote (weil ja laut Papieren LKW)...

Da für Doppelkabiner ohnehin keine Chance mehr besteht zum LKW zu werden bin ich den Weg andersrum gegangen und hab meinen per Gutachten zum PKW umschreiben lassen und damit schon mal den Fahrverbotsteil und die Diskussionen mit der Versicherung erledigt, an der Steuer kann ich ja eh nichts ändern. Damit habe ich laut Papieren einen "PKW Geländewagen/Pickup" anstatt einem "LKW offener Kasten" und bin egal bei welcher Entscheidung die in Zukunft getroffen wird zumindest mal fest auf einer Seite (unabhängig davon ob die verliert oder gewinnt) anstatt permanent in der Twilight-Zone.
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10 Jahre 7 Monate her - 10 Jahre 7 Monate her #182772 von bb
"Da für Doppelkabiner ohnehin keine Chance mehr besteht zum LKW zu werden bin ich den Weg andersrum gegangen und hab meinen per Gutachten zum PKW umschreiben lassen ....
Damit habe ich laut Papieren einen "PKW Geländewagen/Pickup" anstatt einem "LKW offener Kasten" ....
."

Der Weg ist versperrt sein für Euro 5 LKW mit Erstzulassung nach dem 1.9.2015.

www.sk-handels-gmbh.de/shop/umschreibung-lkw-pkw/

Bernhard
Letzte Änderung: 10 Jahre 7 Monate her von bb.
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10 Jahre 7 Monate her - 10 Jahre 7 Monate her #182782 von dggodi
Auf der o.a. Website steht auch was von "... Tachographenpflicht... ", heisst das, man muss im PU (als LKW) immer eine Scheibe drin haben???

... wohl nur für geschäftlich genutzte Autos...
Letzte Änderung: 10 Jahre 7 Monate her von dggodi. Begründung: Irrtum

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10 Jahre 7 Monate her #182785 von Redneck
Servus!

Nein, mußt Du nicht, wenn Du ihn privat nutzt.

Gruß, Jürgen
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