Fahrzeugklasse N1G - Vorteile des Geländefahrzeugs

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9 Jahre 3 Monate her #218168 von Schnaik
Hallo Forengemeinde,

ich brauch mal wieder Euren Rat:

Welche Unterschiede bestehen, reinweg aus Betrachtung des Straßenverkehrszulassungsrechts, zwischen einem N1-Fahrzeug (oder auch M1) und einem der Fahrzeugklasse N1G (bzw. M1G).

Bekannt ist, dass es sich um Nutzfahrzeuge zum Gütertransport (N1) und Fahrzeuge zum Personentransport (M1) mit einem zGG bis 3,5 Tonnen handelt. Ebenfalls ist klar, das der Zusatz "G" ein Geländefahrzeug ausweist und das ein solches über mehrere getriebene Achsen, gewisse Rampen-, Steig- und Böschungswinkel sowie ggf. Differenzialsperren und Untersetzungen verfügen muss.

Aber wo liegen die Vor- und Nachteile aus Sicht der StVZO? Was darf an einem Geländefahrzeug anders sein, bzw. warum haben die eine eigene Fahrzeugklasse? Gibt es für diese Fahrzeuge technische Ausnahmen oder Sonderregeln?

Danke für Eure Hilfe!!!

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]

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9 Jahre 3 Monate her - 9 Jahre 3 Monate her #218176 von OffRoad-Ranger
Hej,

auf die Schnelle fällt mir jetzt die:

Abweichende Höhe des AHK Kugelkopfes von der Norm ein.

Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Letzte Änderung: 9 Jahre 3 Monate her von OffRoad-Ranger.
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9 Jahre 3 Monate her #218178 von xwo
Ist zwar schwer auf die Fahrzeugklasse umzulegen, aber normale PKW dürfen maximal ihr zulässiges Gesamtgewicht als Anhängelast haben. Ein Geländewagen darf das 1,5 fache seines zulässigen Gesamtgewichts ziehen. Ein Geländewagen benötigt also mind. ein zulässigee Gesamtgewicht von 2,33to damit er 3,5to Anhänger ziehen darf.

Grüße
Henrik

X350d Power Edition
Ford Ranger Wildtrak 3.2, Automatik, 265/75R16 Cooper Discoverer S/T Maxx
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9 Jahre 3 Monate her - 9 Jahre 3 Monate her #218179 von bb
M1G (PKW Geländewagen) können mit 1,5facher Anhängelast zugelassen werden, solange die unter 3,5t bleibt. Bei N1G war meines Wissens immer schon die erlaubte Anhängelast maximal so hoch wie das zGG.
Als es für N1G noch eine Umschlüsselungsmöglichkeit auf PKW gab, war die 1,5x Anhängelast vielleicht ein Argument.
Bei N1G fällt mir sonst auch kein konkreter Vorteil ein, den diese Zulassungsart mit sich bringt. Die meisten, aktuellen N1G haben eh schon 3t bis 3,5t Anhängelast.
Letzte Änderung: 9 Jahre 3 Monate her von bb.
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9 Jahre 3 Monate her - 9 Jahre 3 Monate her #218181 von Schnaik
Es soll auch nicht um den Unterschied zwischen M1G und N1G gehen, sondern von N1 zu N1G (oder M1 zu M1G).

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 9 Jahre 3 Monate her von Schnaik.

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9 Jahre 3 Monate her #218182 von Blue Turtle
@bb
Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t, darf aber 3.5t ziehen, und ist N1G.

LG
Thomas
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Ford Ranger Wildtrak 3.2L Schalter - Orange - 2016
Ford Puma - rot - 2021
Ford Ranger Platinum 3L V6 - Lucid Red - bestellt

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