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Fahrzeugklasse N1G - Vorteile des Geländefahrzeugs
9 Jahre 3 Monate her #218183
von PeterBo
Ford Ranger Limited 2,2 6 Speed
PeterBo antwortete auf Fahrzeugklasse N1G - Vorteile des Geländefahrzeugs
Schnaik wollte aber wissen was Ihm das G bringt.
:bash:
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Ford Ranger Limited 2,2 6 Speed
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9 Jahre 3 Monate her #218184
von OffRoad-Ranger
Ich würde eher sagen:
[strike]Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t, darf aber 3.5t ziehen, und ist N1G[/strike]
Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t und ist N1G, darf daher 3.5t ziehen,
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
OffRoad-Ranger antwortete auf Fahrzeugklasse N1G - Vorteile des Geländefahrzeugs
Blue Turtle schrieb: Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t, darf aber 3.5t ziehen, und ist N1G.
Ich würde eher sagen:
[strike]Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t, darf aber 3.5t ziehen, und ist N1G[/strike]
Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t und ist N1G, darf daher 3.5t ziehen,
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
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- Blue Turtle
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9 Jahre 3 Monate her #218190
von Blue Turtle
Das wirde hier ja schon geschrieben...fie 1,5 fache mögliche Zuglast vom maximalen Gesamtgewicht. Ich habe ledigluch die Aussage von bb korrigiert mit Fakten...
LG
Thomas
_____________________________________________________________
Ford Ranger Wildtrak 3.2L Schalter - Orange - 2016
Ford Puma - rot - 2021
Ford Ranger Platinum 3L V6 - Lucid Red - bestellt
Blue Turtle antwortete auf Fahrzeugklasse N1G - Vorteile des Geländefahrzeugs
PeterBo schrieb: Schnaik wollte aber wissen was Ihm das G bringt.
:bash:
Das wirde hier ja schon geschrieben...fie 1,5 fache mögliche Zuglast vom maximalen Gesamtgewicht. Ich habe ledigluch die Aussage von bb korrigiert mit Fakten...
LG
Thomas
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9 Jahre 3 Monate her #218195
von Schnaik
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
Schnaik antwortete auf Fahrzeugklasse N1G - Vorteile des Geländefahrzeugs
Ok, ich fasse mal zusammen. Kann ja weitergegführt werden:
- Höhe Kupplungskopf unterliegt anderen Vorgaben
- maximale Anhängelast beträgt 1,5-fache des Leergewichts des Zugfahrzeugs
Gibts da noch mehr Unterschiede? Beleuchtung, Agregateträger, Windenstoßstangen, Reifen, Geräuschverhalten... ?
- Höhe Kupplungskopf unterliegt anderen Vorgaben
- maximale Anhängelast beträgt 1,5-fache des Leergewichts des Zugfahrzeugs
Gibts da noch mehr Unterschiede? Beleuchtung, Agregateträger, Windenstoßstangen, Reifen, Geräuschverhalten... ?
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
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9 Jahre 3 Monate her #218201
von bb
bb antwortete auf Fahrzeugklasse N1G - Vorteile des Geländefahrzeugs
Danke für die Korrektur, da hatte ich wohl etwas nicht richtig abgespeichert.
Ich bin aber lernfähig und behaupte dann jetzt das Gegenteil:
Der Zusatz G erlaubt sowohl bei M1 als auch bei N1, dass die Anhängelast größer ist als das zGG bis zum Maximum von 3,5t bei Kugelkopfkupplungen. Wenn der Hersteller das entsprechend ausweist!
Ich bin aber lernfähig und behaupte dann jetzt das Gegenteil:
Der Zusatz G erlaubt sowohl bei M1 als auch bei N1, dass die Anhängelast größer ist als das zGG bis zum Maximum von 3,5t bei Kugelkopfkupplungen. Wenn der Hersteller das entsprechend ausweist!
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- Fullback@911
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9 Jahre 1 Monat her #222022
von Fullback@911
Fullback@911 antwortete auf Fahrzeugklasse N1G - Vorteile des Geländefahrzeugs
Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Automobile, Wohnmobile und Busse).
Klasse M1
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).
Klasse M1G
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).
Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:
eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.
Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:
Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
Rampenwinkel: mind. 20 Grad
Bodenfreiheit vorne: 180 mm
Bodenfreiheit hinten: 180 mm
Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm
Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.
Klasse M1
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).
Klasse M1G
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).
Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:
eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.
Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:
Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
Rampenwinkel: mind. 20 Grad
Bodenfreiheit vorne: 180 mm
Bodenfreiheit hinten: 180 mm
Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm
Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.
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