Scheinwerferhalter

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11 Feb 2014 16:53 #1 von Interceptor
Scheinwerferhalter wurde erstellt von Interceptor
Hi
Von Delta gibts doch Halter
für Zusatzscheinwerfer ( Big Pit hat die zB)
Ist es da nicht egal welche scheinwerfer ich da drauf montiere?
Ob jetzt zwei runde oder ne LED Bar, ich seh da keinen unterschied, beides guckt ein bisschen über die Stoßstange.
Is Licht net gleich Licht????

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12 Feb 2014 14:51 #2 von flamingo
flamingo antwortete auf Scheinwerferhalter
Hey,
hauptsache geprüft,und für den Straßenverkehr zugelassen.

Gruß Torsten

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12 Feb 2014 15:09 #3 von PJ0709
PJ0709 antwortete auf Scheinwerferhalter
mit geprüft meint flamingo das " E-Kennzeichen "

ohne das kennzeichen dürfen die scheinwerfer nur als arbeitsscheinwerfer betrieben werden; also nicht mit den normalen lichter gekoppelt sein sondern einen eigenen an/aus schalter besitzen. gerade bei LED scheinwerfer gibt es viele, die kein E-kennzeichen besitzen.

außerdem gibt es eine regelung, welche lichtstärke max. nach vorne leuchten darf (summe aller fernscheinwerfer); schau für sowas am besten mal HIER

das mit dem über die stoßstange stehen darf grundsätzlich auch nicht sein.

Gruß

Robert

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12 Feb 2014 17:22 #4 von Interceptor
Interceptor antwortete auf Scheinwerferhalter
Soll ja Arbeitsscheinwerfer sein, nur mit dem nicht überstehen wird wohl schwierig sein
Danke für die Antworten

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12 Feb 2014 18:29 #5 von PJ0709
PJ0709 antwortete auf Scheinwerferhalter
arbeitsscheinwerfer an der front; macht das sinn? sowas würde ich eher aufs dach setzen aber ok :)

bei dem überstehen würde ich einfach mal zum TÜV gehen. die aussage habe ich aus dem forum hier aber hier gab es auf holgers rückfrage keine weitere antwort:

www.pickuptruck...30452

in fast jedem forum ließt man dazu unterschiedliche meinungen. die einen sagen ein paar cm sind ok, die anderen "no way" und die nächsten das du das beim TÜV abnehmen lassen musst. am besten mit deinen vorstellungen zum nächsten TÜV gehen und fragen.

evtl. kann stephan (u corsu) oder bigpit etwas dazu sagen.

Gruß

Robert

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12 Feb 2014 19:02 #6 von U Corsu
U Corsu antwortete auf Scheinwerferhalter
Moin,

nichts was hier nicht schon stand.

Die offizielle Regelung ist unzweideutig, Zusatzscheinwerfer dürfen nicht vorne überstehen.

Aber ich sehe relativ häufig Autos an denen sich nicht dran gehalten wurde und die kommen trotzdem durch die HU.

Mal nen Prüfing. befragen.

Stephan

Fährt nun VW T3 Syncro, the best Campervan ever made...
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12 Feb 2014 19:03 #7 von Interceptor
Interceptor antwortete auf Scheinwerferhalter
ja aufs Dach is auch ne option, muss da mal genau messen
Arbeitsscheinwerfer ist vielleicht schlecht ausgedrückt, brauch ab un an mal etwas Licht vorm Auto....
Un so ein LED Bar sieht einfach noch geil aus :-)

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12 Feb 2014 19:13 #8 von BigPit
BigPit antwortete auf Scheinwerferhalter
Ich habe die Hella Comet und die gehen anstandlos durch die Prüfungen.

Mein Fordhändler stellt die Halter selber her. Der restauriert in einem Teil seiner Firma uralte Willy Jeep und muss des öfteren Teile selbst herstellen, weil es für die Dinger nicht mehr alles gibt. Da sind so paar Halterchen ein Klacks.
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12 Feb 2014 20:19 #9 von Harry27777
Harry27777 antwortete auf Scheinwerferhalter
Hallo, ich hab von Euralight Fernscheinwerfer auf dem Bügel, LED's als Umrissleuchten die immer an sind und H1 als Fernlichter.
alles mit Straßenzulassung



>> alle sagten es geht nicht. da kam einer der das nicht wusste und tat es einfach......
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13 Feb 2014 08:08 - 13 Feb 2014 08:08 #10 von MitSchuhbischHi
MitSchuhbischHi antwortete auf Scheinwerferhalter
...wer häufig ins Parkhaus muss ist halt mit Dachscheinwerfern leicht behindert. Da haben welche an der Front schon gewisse Vorteile ;)

Kommt immer auch auf die individuelle Nutzung an...

L200 BJ 2010, BFG AT KO2 265/70 R17, Trailmaster FW +50mm,H&R Spurv.+60mm, ARB Bullbar, ARB Roof Rack, Dachscheinwefer v/h, ARB Markise 1250, stabo xm5003 CB-Funke, Safari Snorkel, 12000er...
Letzte Änderung: 13 Feb 2014 08:08 von MitSchuhbischHi.

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