Ranger von LKW auf PKW ummelden

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13 Jahre 7 Monate her - 13 Jahre 7 Monate her #127790 von nepped
Es geht hier eindeutig um den Ford Ranger und somit wird das zulässige Gesamtgewicht von 7, 5 Tonnen weder erreicht noch überschritten.
Und eine Ausnahmegenehmigung für Anhänger bis zu 3, 5 Tonnen ist NICHT erforderlich.
Und Gesetz ist nunmal Gesetz. Punktum!
Letzte Änderung: 13 Jahre 7 Monate her von nepped.

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13 Jahre 7 Monate her - 13 Jahre 7 Monate her #127791 von Redneck
Servus Sasa!

Das Gigantentreffen in Pullman-City ist das größte deutsche US-Car-Treffen, kommen jedes Jahr ungefähr 900 amerikanische Fahrzeuge. Ist in Eging am See bei uns in Bayern.

Ein Chevy K 30 ist ein Fullsize-Truck aus dem Amiland, gebaut in den 80er Jahren (sieht so aus wie der Colt-Seavers-Truck, den kennst vielleicht ;) )

Ich sags nochmal, falls Du es nicht verstanden hast: Das Fahrverbot gilt im Normalfall (also ohne die Ausnahmeregelung) für ALLE LKW´s mit Anhänger, völlig unabhängig von der Größe und des Gewichts! Mit 3,5 t hat das überhaupt nichts zu tun! Also egal, welcher Chevy oder Pickup, ob Midsize oder Fullsize, wenn LKW-Zulassung, dann Fahrverbot!

Deine Gesetzesauszüge sind alle schön und gut, aber was nützt das, wenn DU vor dem Ordnungshüter stehst und ihm das sagst? Er läßt Dich stehen! Willst Du einfach weiterfahren? Du kannst natürlich einen Beschwerdebrief schreiben, vielleicht kriegst Du auch recht. Aber erst mal bleibst Du stehen!

Übrigens: auch wenn der K30 ein Fullsize-Pickup ist und der mit der meisten Zuladung nach dem K10 und dem K20, so sind die allemeisten in Deutschland laufenden Exemplare abgelastet auf 3,5 t. Ich hatte auch schon so einen, der war auch auf 3,5 t abgelastet. Hat den Vorteil, daß man dann auch schneller als 80 km/h fahren darf, der Nachteil ist halt die geringere Zuladung. Also wäre dieser K 30 auch unter die von Dir eingestellte Ausnahmeregelung gefallen, und trotzdem mußte er zahlen und stehenbleiben!

Kann also sein, daß das in verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt wird! Trotz des doch recht eindeutigen Gesetzestextes scheint es wohl immer noch keine eindeutige Regelung zu geben! Leider...

Allerdings, wie ich ja geschrieben habe, ist das nun schon wieder ein paar Jahre her. Vielleicht ist das mittlerweile doch ein wenig einheitlicher und lockerer geworden. Ich kann die aktuelle Situation nicht beurteilen, da ich noch nie angehalten worden bin! Mir sind halt nur die beiden Fälle eingefallen. ;) Das ändert aber nichts daran, daß die Definition LKW und Anhänger nichts mit dem Gewicht zu tun hat, nicht mit 3,5 t und auch nicht mit 7,5!!!

Über sonstigen Anachronismus brauchen wir nicht zu reden, da stimme ich Dir 1000%ig zu!!! :)

Gruß, Jürgen
Letzte Änderung: 13 Jahre 7 Monate her von Redneck.

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13 Jahre 7 Monate her - 13 Jahre 7 Monate her #127792 von Yoshimoto
Die meisten Punkte (Versicherung etc.) wurden ja schon genannt. Mir war aber auch wichtig, dass ich für mein Gespann die 100 km/h Zulassung bekommen kann, das geht aber nur bei PKW Zulassung, denn als LKW wäre das nur unterhalb einer zul. Gesamtmasse unter 3,5 inkl. Anhänger möglich. Da der Ranger schon allein fast an der Marke kratzt, kommt man mit Anhänger auf jeden Fall drüber und kann die 100 km/h vergessen.

Des Weiteren gibt es auf der Autobahn öfter das Zeichen 277:


Hier darf ich mit LKW-Zulassung nur dann überholen, wenn meine Gesamtmasse unter 3,5t (inkl. Anhänger!) liegt, also ist hier Überholverbot bei Anhängerbetrieb. Mit PKW-Zulassung kein Problem, ganz egal wie schwer die Fuhre ist :) .

Gruß
Thomas
Letzte Änderung: 13 Jahre 7 Monate her von Yoshimoto.

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13 Jahre 7 Monate her - 13 Jahre 7 Monate her #127794 von nepped
So nun bleibt mal geschmeidig Jungs!
Auch hier gilt wie so oft:
Jedem Tierchen sein Pläsierchen.

Jeder kann und sollte seinen PU zulassen
wie er gerne möchte.

Und Außerdem ist dss Thema hier o.T.
...gibts schon einen Fred für

Gruß Ute
Letzte Änderung: 13 Jahre 7 Monate her von nepped.

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13 Jahre 7 Monate her #127795 von jupp1963
@Utelino
es geht hier um das Gespann Ranger + Hänger. Falls Dein Ranger ohne Hänger die 7,5 to erreicht darfst Du am Sonntag überhaupt nicht fahren :P . LKW mit Hänger = generelles Fahrverbot, mit den schon beschriebenen Ausnahmen + den Bestimmungen der unterschiedlichen Bundesländern.

Ich möchte auch nicht wissen was die Versicherung dazu sagt wenn du Sonntags mit einem Sofa auf dem Hänger einen Abflug ins Schaufenster deines Ferrari Händlers machst.

Ich denke alle die auch Sonntags mit Hänger unterwegs sein wollen oder müssen sind gut bedient den Ranger als PKW an zu melden. Vor allem wenn es dann auch noch ins benachbarte Ausland geht. Aber das ist nur meine Meinung da ich es für mich als notwendig erachte.

Gruß
Volker
der mit dem Boot fährt...

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13 Jahre 7 Monate her #127796 von Yoshimoto

Utelino schrieb: So nun bleibt mal geschmeidig Jungs!
Auch hier gilt wie so oft:
Jedem Tierchen sein Pläsierchen.

Jeder kann und sollte seinen PU zulassen
wie er gerne möchte.

Gruß Ute

Natürlich, aber die Frage lautete ja, warum man den Ranger als PKW zulassen sollte. Gründe wurden ausreichend genannt, insbesondere bei Hängerbetrieb gibt es schon einige Einschränkungen. Es kann ja jeder selbst entscheiden, ob die Gründe auf ihn/sie zutreffen oder nicht und ob es sich lohnt, den Ranger als PKW zuzulassen. :) .

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