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Ranger von LKW auf PKW ummelden
gomanca schrieb: Sport-,Freizeitanhänger und Wohnwagen sind von dem Sonntags Fahrverbot bundesweit aufgehoben.Sodass man mit einem Firmenwagen auch Sonntags in Deutschland keine Probleme bekommt und natürlich auch keinen Digi Tacho brauchst.
Markus
Ja aber dazu zählen halt keine eigenen Vermietanhänger die man zurück holt .
Und auch keine Autotransporter wenn man für ein Kumpel ein Auto abholen fährt was er gekauft hat .
Von daher ist PKW schon einfacher !
Bzw ist im Grunde es eh egal weil es keine genaue Regelung gibt wer was wann wie wo ist !
Von daher kann jeder gut gelaunte Polizist oder BAG Mitarbeiter im Grunde machen was er will .Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.
Ganz egal was in den Papieren steht oder was für Steuern bezahlt werden :S
Mfg Tommes
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Im Inland mag ich damit wohl durchkommen.
haarliche Grüße
HEF! (Ralf) aus IN
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nun bin ich genau so schlau wie wie vorher :silly:
Ich würde gern ohne Probleme Europaweit an allen Tagen mit
einem Wohnwagen fahren.
Bis Dato war ich der Meinung das geht nur mit einem PKW
und somit zurück zu meiner Frage: Welcher
Grüße Ralf
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Ich fahre meinen Lux mit LKW Zulassung und Wohnwagen auch Sonntags, und ich habe noch keine Schwierigkeiten bekommen. Mein Nachbar ist Fahrleher, und der hat mir bestätigt, daß ich mit meiner Zulassung LKW auch Sonntags einen Wohnwagen ziehen
darf!!!!!!!!!!!!!! :freuen: Sein Sohn ist Polizist, und der sagte das gleiche.
Grüße aus dem Münsterland
Reinhard
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schaut doch auch mal über euren Tellerrand hinaus
Hier in Punkt 1.1.6 wird das Fahren mit Wohnwagen zumindest in NRW gestattet:
rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
Es gibt auch auflistungen wo für alle Bundesländer die entsprechenden Regeln beschrieben sind.
Nur soviel:
Der Spruch "Ich kenne jemanden, der jemanden kennt..." zieht bei einer Kontrolle vor Ort erst einmal nicht unbedingt. Da ist schon Überzeugungskraft gefragt.
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
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NRW = kein Problem
RHLP= kann Anzeige und Stilllegung bis Sonntagabend 22Uhr bedeuten.
Das ist in meiner Familie passiert! Ich habe mit meiner Rechtschutzversicherung die Sachlage und den eventuell möglichen Schadenseintritt besprochen und habe da deren Unterstützung.
Sollte ich mal an einen Übellaunigen Polizisten geraten, der meine Schrieben und gesetzesauszüge nicht akzeptiert, dann werde ich das an Ort und Stelle hinnehmen müssen, aber den Vorgang sofort einem Fachanwalt fürs Verkehrsrecht übergeben. Die Versicherungen haben für solche Fälle richtig böse Spezialisten.
Ungeachtet dessen werde ich wieter versuchen die Ummeldung zum PKW hinzubekommen.
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