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Ranger von LKW auf PKW ummelden
Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.
Klingt zwar gut … heisst aber auch der Prüfer kann machen was er will
"Nenene … Eindeutig bei der Ladefläche" :rote_karte:
Also mal schaun wie es die anderen Länder regeln … oder halt nicht weil jeder machen kann was er will :woohoo:
Mfg Tommes
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BigPit schrieb:
PJ0709 schrieb: hab ich gerade, schon wie willt bei google rumgetippt, weil es jetzt am WE nach östereich geht, puuuuh.... :S
Nicht nur Du :daumen: Mich interessierte die Regelung von Frankreich, Belgien und Holland.
so langsam bekomme ich auch bammel: ranger limited 2.2 Auto in frost weiss bestellt, und vielleicht wird er ja irgendwann gebaut und dann geliefert: wollte damit mein Wohnmobil ersetzen (also einen großen Wohnwagen hinter den ranger hängen): jetzt die ganze Problematik mit dem Thema LKW:
habe mal gegoogelt, was in Europa so los ist (Thema Sonntagsfahrverbot):
www.lkw-auskunft.com/info/fahrverbote_eu.html
Wenn Du Dein Auto anmachst, erwidert es Dir diesen Gefallen?
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BigPit schrieb: Jungs, macht Euch doch mit der Umschreibung und den ganzen damit verbundenen Auflagen und Problemen nicht mehr müde.
...
...
Für meine Sonntäglichen Anhängerverkehr (Wohnwagen, Pferdeanhänger) lasse ich es darauf ankommen, bzw. hole mir auf der Kreisverwaltung bei nächster Gelegenheit die Sondervereinbarung....fertig ist das Thema dann für mich.
hier mal ein Link, in dem eine ganze Reihe bundesländerspezifischer "freigaben" für unseren Ranger-LKW mit Wohnwagen dran enthalten sind:
www.wohnwagen-forum.net/index.php?page=T...eadID=54759&pageNo=1
Wenn Du Dein Auto anmachst, erwidert es Dir diesen Gefallen?
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Immer ein Sack Kartoffel mit nehmen.
Ein Auszug aus der Sonn- und Feiertagsfahrverbot des § 30 Abs. 3 StVO;
Künftiges Verfahren bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Land Niersachsen.
"Ergänzend hierzu wurde im BLFA-StVO/OWi am 20. / 21. September 2006 beschlossen,
dass auch gewaschene Kartoffeln in die Kategorie „leicht verderbliches Obst und
Gemüse“ einzuordnen sind und somit ebenfalls generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
betroffen sind."
Gruß
Mark
Ranger WT 3,2L Auto mit AHK, Alarm, Standheizung und Rollo
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New Ranger schrieb: Ich habe die Lösung zum Sonntagsfahrverbot.
Immer ein Sack Kartoffel mit nehmen.
Ein Auszug aus der Sonn- und Feiertagsfahrverbot des § 30 Abs. 3 StVO;
Künftiges Verfahren bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Land Niersachsen.
"Ergänzend hierzu wurde im BLFA-StVO/OWi am 20. / 21. September 2006 beschlossen,
dass auch gewaschene Kartoffeln in die Kategorie „leicht verderbliches Obst und
Gemüse“ einzuordnen sind und somit ebenfalls generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
betroffen sind."
:cool_schild und wenn du dann mal wieder die Geschwindigkeitsbegrenzungen "übersehen" hast, kannste auch noch damit argumentieren, daß du ankommen mußt noch bevor die leicht verderbliche Ware verdorben ist :whistle:
Wenn Du Dein Auto anmachst, erwidert es Dir diesen Gefallen?
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