Die STVZO hat ja noch mehr Paragrphen, es ist absolut möglich für ausrangierte Fahrzeuge der Bundeswehr, Polizei oder des Brand und Katastrofenschutzes eine neue Betriebserlaubniss nach §21 zu bekommen, vor allem wenn es sich um vorwiegend handelsübliche Fahrzeuge handelt.
Aber ein Leo2 erfüllt, außer vielleicht der Beleuchtung, keinerlei Anforderungen der STVZO