Schild Jagd oder Forstschutz

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11 Jahre 3 Monate her #170658 von SaaD
Bei uns läuft auch ein vectra rum da steht "POZILEI" drauf. Der sieht auf den ersten blick aus, wie ein Auto der Rennleitung.
Dann haben wir noch einen Auto aufbereitet. Der hat einmal Polieren und einmal Folierer auf seinen Autos stehen. Und das sieh auch gut aus :lachkrampf:

Und das mit dem Navi geht sehr sehr schnell. Man benutze Google maps und schon geht's los.
Hier links abbiegen( links ging es in den Wald. 10 Minuten vorher zufuss da durch gewandert. Der Weg war sicherheitshalber nur 1,2m breit :respekt:) um auf Hauptstraße zukommen :lachkrampf:

Gruß Dennis

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11 Jahre 3 Monate her #170847 von Dynomike
Mach Dir ein Schild mit "Frostschutz". Dann ist es wenigstens keine Amtsanmaßung... B)

いすゞ D-Max, Space Cab Custom Automatik, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red, Bj.06/2015.
Zur Beschreibung...

Wäre ich der Konjunktiv, hätte ich mehr Würde.

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10 Jahre 5 Monate her #187581 von ALF-SON
Am besten den zustäntigen Förster fragen wegen einer Befahrgenehmigung ,denn es könnte sein das Du um zu deinem Angelgebiet zu kommen ein Gewohnheitsrecht in Anspruch nehmen kannst.Eine Frage ist keine Klage.Grüße aus Thüringen bei Uns wird es für die Angler vom Förster meistens tollerriert.ALF-SON

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10 Jahre 5 Monate her #187596 von Sisko
Hallo,


Lass Dir ein Schild mit der Aufschrift "Wilderer" gravieren, da kann nichts schief gehen hinsichtlich geschützter Amtsbezeichnung....

:ironie:


Grüße Sisko

don' t dream it, be it!

Amarok / 132 KW BiTDI / Highline / Untersetzung / Diff-Sperre
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10 Jahre 5 Monate her - 10 Jahre 5 Monate her #187632 von mtsportage
mtsportage antwortete auf Schild Jagd oder Forstschutz
Wenn ich ich Wald unterwegs bin, z. B. um Holz zu holen, bekomme ich eine entsprechende Genehmigung zum befahren von bestimmten Zufahrtswegen. Im Normalfall ist diese 2 Tage gültig und muss an der Scheibe angebracht werden. Wer so etwas nicht hat, der hat im Wald auch nichts zu suchen, egal was für ein Schild angekleistert wird. Ich kann solche Aktionen leider nicht unterstützen. :rote_karte: Hier in OHZ geht man übrigens ganz neue Wege; es werden Betonhindernisse mittig fest installiert, die nur von Fahrzeugen mit min. 20 cm Bodenfreiheit überfahren werden können. Ein sehr interessanter Beitrag um die Zufahrt nur für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu garantieren. Aber es hieß Eingangs ja auch "nur aus quatsch" - meine Anwtwort dazu: lass es, es spart eine Menge Ärger ein.
Letzte Änderung: 10 Jahre 5 Monate her von mtsportage.

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10 Jahre 5 Monate her #187640 von Zwetschge
Ich würde es auch lassen da einfach so ein Schild ran zu bappen... Ich habe die Probleme fast wöchentlich, dass ich als Leitungsmonteur Forst, Wald und jegliche Wiesenwege nutzen muss. Ob der Eigentümer/Nutzer zustimmen will oder nicht spielt dabei nur Anfangs eine Rolle. Klar ist, wird was beschädigt, gibt es anschließend Entschädigung oder gar wiederherstellen des Weges durch uns. Es wurde mir aber dabei öfters schon gesagt, dass solche Schilder hinter der Scheibe eigentlich keine Bedeutung oder gar Sonderrechte aufweisen, die nur aufgrund vom Schild entstehen...

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