BE Zulassung - zurück zur PKW-Steuer

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9 Jahre 1 Woche her - 9 Jahre 1 Woche her #225410 von Tanki
Hallo,
heute bekam ich Post vom Zoll,
mein Pickup soll nach einem Jahr als BE trotzdem wieder als PKW besteuert werden,
Ich werde natürlich Einspruch einlegen nur muss ich noch nach der passenden Begründung suchen... Ich gehe mal davon aus das da noch mehr folgen werden...
Hat sich da ein Gesetz geändert ?

VG Jörg
Steuer alt :



Steuer jetzt :

Letzte Änderung: 9 Jahre 1 Woche her von Tanki.
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9 Jahre 1 Woche her - 9 Jahre 1 Woche her #225415 von Cip
Darf ich fragen, woher du kommst ?

Ich habe grade erst vor 14 Tagen meinen Steuerbescheid bekommen...

Wie erwartet wurde meiner gewichtsbesteuert.

Lieben Gruß
Matthias



2017er Wildtrak 3.2 Automatik
Letzte Änderung: 9 Jahre 1 Woche her von Cip.
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9 Jahre 1 Woche her #225416 von Ralph
Hallo,

Na da solltest du Einspruch einlegen.

Weil §18 Absatz 12 besagt: Quelle
(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

und der alte §2a besagt: Quelle
1Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
2Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


Die Aufbauart BE gab es in der 2010 gültigen Fassung noch nicht. Von daher dürfte der §2a nicht greifen.

Berichte bitte mal wie es weitergeht.

Gruß,
Ralph

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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9 Jahre 1 Woche her #225421 von AmStaff
Schaut mal unten bei: Sonstige Erläuterungen

Es wird wohl in der nächsten Zeit einiges an Post geben, der einzige wirklich Handfeste Weg der Gewichtsbesteuerung ist die Umtragung auf 2 Sitzer.

Es ist im Übrigen auch in keinster Weise Hilfreich das viele hier im Forum die Besteuerug so offen Kommunizieren :prost:

Big Brother is watching you

Gruß Torsten
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9 Jahre 1 Woche her #225422 von Range-Rider
Im letzten Absatz steht was von 2010, das Schreiben vom KBA ist von 2011, also neuer.
Und unsere Fahrzeuge sind N1G Fahrzeuge, Geländetaugliche LKW die gleichermaßen zur Personen- und Güterbeförderung gebaut und zugelassen wurden, die schreiben aber etwas von überwiegend zur Personenbeförderung.
Ich sag nur lachhaft! Da versucht der Zoll jetzt mit allen Mitteln Kasse zu machen... :rote_karte:
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und klagen! :keule:

2017er Ranger Limited 3.2
2012er GMC Sierra 1500 5.3 V8

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9 Jahre 1 Woche her #225425 von Tanki
Hallo,
ich habe jetzt erstmal Einspruch eingereicht, und werde abwarten.
Vielen Dank erstmal besonders an Ralph der mir die Paragraphen so mundgerecht vorgelegt hat.
Wenn jemand noch so ein Schreiben bekommen hat, dann kann er sich ja hier noch mit eintragen, ansonsten ist darüber ja auch schon sehr viel geschrieben worden.
Sobald ich Antwort vom Zoll habe, werde ich das hier auch wieder mitteilen.

Vielen Dank

Jörg
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