Sonntagsfahrverbot mit Anhänger in Austria?

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01 Dez 2009 14:51 #1 von Redneck
Hallo Pickupfahrer!

Ich hätte heute mal eine Frage speziell an die Pickupfahrer aus Österreich...

In Deutschland existierte ja bis vor Kurzem noch ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für als LKW zugelassene Fahrzeuge mit Anhänger. Mittlerweile ist dies ja für private Fahrten mit Wohnanhänger gelockert und stellt kein Problem mehr dar.

Nun meine Frage: wir möchten auch im Juni 2010 wieder mit einigen Pickups zum US-Car-Treffen der Powerladies.at ins Zillertal fahren. Die Hinfahrt ist weniger das Problem, aber danach fahren wir eine Woche nach Südtirol weiter, und wollten eigentlich am Sonntag starten. Ist das ein Problem für die Pickups mit Anhänger? Gibt es in Österreich auch ein Sonntagsfahrbot für die Gespanne wie es bis vor Kurzem auch bei uns noch gab?

Falls mir keiner eine fundierte Antwort geben kann, wo könnte ich das in Erfahrung bringen?

Viele Grüße und Danke schon mal im Voraus, Jürgen

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01 Dez 2009 17:21 #2 von jester
hi jürgen - bei einer frage aus belgien hab ich wikipedia gefragt - die sind normalerweise relativ letztstand... allerdings kryptisch
jetzt hab ich mal bei oeamtc.at angerufen (in der rechtsabteilung sind reale menschen am telephon):
auch bei uns in austria gilt die 3,5t + 3,5t regel
also : wenn weder das zugfzg noch das angehaengte ding 3,5t zul. gesamtlast ueberschreitet, gilt das fahrverbot nicht
mfg J

no mountain high enough
:-) HJL

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01 Dez 2009 19:20 #3 von Redneck
Servus Jester!

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Mühe, die Du Dir gemacht hast!

Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich den Anhänger mit dem Chevy oder mit dem Hilux ziehe, aber das ist egal, da weder die Zugfahrzeuge noch die Anhänger über 3,5 Tonnen kommen. Bei einem muß ich noch mal nachfragen, ein Dodge hat eine Wohnkabine, also auch kein Problem.

Nochmal danke und viele Grüße aus Bayern,

Jürgen

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01 Dez 2009 19:31 #4 von jester
kein problem jürgen - nachdem sich da dauernd was aendert, hab ich die telnummer eingespeichert
oeamtc : (+43) (0) 810 120 120 , und gleich in die rechtsabteilung durchstellen lassen

no mountain high enough
:-) HJL

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07 Dez 2009 09:15 #5 von Gsicht
Hallo Leute

Das Wochenenfahrverbot gilt erst ab 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht bei LKW,
oder 3,5 to + 3,5 to bei LKW mit Anhänger.

Wenn Du mal im Google schaust Wochenendfahrverbot Österreich
findest Du den § 42 , da kannst du dann genau nachlesen!

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07 Dez 2009 09:44 #6 von Redneck
Servus!

Vielen Dank, ich werd da mal ein wenig stöbern... [url]
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Viele Grüße, Jürgen

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