sonntag fahrverbot

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16 Jahre 6 Monate her #86390 von kratti
sonntag fahrverbot wurde erstellt von kratti
Tach Ich hab da mal ne Frage . Darf ich am Sonntag ein Pickup mit Wohnwagen 100 Kmh fahren . Oder gilt ein Fahrverbot nur wen der wagen als Lkw leuft und man 80 Kmh fährt

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16 Jahre 6 Monate her #86391 von S t e f a n
Tach sagt der Bauer wenn er zur Tür reinkommt... :wink:


Gruß Stefan

Es gibt für alles eine Lösung. Denken und machen!!

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16 Jahre 6 Monate her #86396 von Redneck
Redneck antwortete auf sonntag fahrverbot
Servus!

Für als LKW zugelassene Pickups mit Anhänger gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, ausgenommen sind jetzt Wohnanhänger zu privaten Zwecken. Wenn Dein Pickup-Gespann eine 100er - Zulassung hat, dann darfst Du damit auch Sonntag 100 fahren.

Gruß, Jürgen

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16 Jahre 6 Monate her #86397 von Reifendiscount
Hallo
Dasselbe Thema interessiert mich auch- 01.10 er L200 Doka als LKW zugelassen mit Wohnanhänger an einem Sonntag! Habe eben die St.V. Behörde in SI angerufen, da sagte man mir: Von einer Lockerung der Verordnung wissen wir nix ( das wäre uns bekannt)! Es ist devinitiv verboten einen LKW ( ob Pick up oder Caddy) Sonntags mit Anhänger oder Wohnanhänger zu ziehen! Jetzt bin ich doch ein bissel verunsichert- darf man es oder nicht? Hat jemand ein Schriftstück was er mir mal mailen, faxen kann?
Grüße Christof

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16 Jahre 6 Monate her #86399 von OffRoad-Ranger
Servus Krattijoe,
servus Reifenchristof,

benutzt mal die Suche in diesem Forum, zum Thema Anhänger steht schon (fast) alles Niedergeschrieben.
Sogar ein "Schriftstück" zur Ausnahmeregelung kann man finden.

Grüße
Werner

Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

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16 Jahre 6 Monate her #86403 von Redneck
Redneck antwortete auf sonntag fahrverbot
Servus nochmal!

Werner hat recht, das Thema wurde schon ausführlich behandelt.

Ich habe vor kurzem erst mit einem befreundeten Pickupfahrer aus dem oberbayerischem Raum telefoniert, er hat einen Chevy und die gleiche Frage gestellt. Sein zuständiges Straßenverkehrsamt wußte leider auch nichts von einer Lockerung der Regelung für Wohnanhänger! Die sagten ihm auch in aller Deutlichkeit, daß es verboten wäre, LKW (Pickup) mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen zu ziehen! Sie behaupteten, diese neue Regelung gelte bisher nur für Niedersachsen!

Anscheinend scheint sich diese neue Regelung noch nicht flächendeckend rumgesprochen zu haben! Bis jetzt hatten wir bei Fahrten an Feiertagen mit Pickup und Anhänger (z.B. an Pfingsten auf dem Heimweg vom US-Car-Treffen in Pullman-City) immer eine Genehmigung beantragt (Kostenpunkt: 20 Euro), 2009 fuhren wir aufgrund der Lockerung des Gesetzestextes zum ersten Mal ohne Genehmigung. Was passiert wäre, kann ich nicht sagen, da wir nicht kontrolliert wurden.

Wenn sich der Beamte auf stur stellt, hilft aber leider alles Papier nix, im schlimmsten Fall läßt er einen stehen und man kriegt erst mal eine Anzeige! Egal, was rauskommt, die Unannehmlichkeiten hat man leider trotzdem erst mal! Und anscheinend gibt es so viele widersprüchliche Meinungen, daß sich keiner so 100%ig auskennt...

Ich werde auf jeden Fall in Zukunft keine Genehmigung mehr beantragen!

Gruß, Jürgen

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