- Beiträge: 24
- Dank erhalten: 0
Geschwindigkeits- bezeichnung
- Mike-the-bike
- Autor
- Offline
- Junior Mitglied
-
Weniger
Mehr
16 Jahre 9 Monate her #82121
von Mike-the-bike
Mike-the-bike antwortete auf Geschwindigkeits- bezeichnung
Serwas,
danke für den Tip. Wenn ich dann auf die suche geh dann einen Reifen der schon ein brauchbares Profil hat für den Winter. Ist das was besonderes mit der Schneeflocke am Berg?!?
Gruß
MTB
danke für den Tip. Wenn ich dann auf die suche geh dann einen Reifen der schon ein brauchbares Profil hat für den Winter. Ist das was besonderes mit der Schneeflocke am Berg?!?
Gruß
MTB
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
16 Jahre 9 Monate her #82129
von Elki
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck
Elki antwortete auf Geschwindigkeits- bezeichnung
Hi,
ich fand den Bridgestone vollkommen ausreichend für'n Winter- was allerdings subjektiv ist, hab seit Jahr und Tag keinen "echten" Winterreifen mehr gefahren, bin aber nie steckengelblieben, oder hatte Bremsprobleme im Schnee.
Die Schneeflocke am Berg soll die M+S -Kennung ersetzen, weil mit der zuviel "Schmu" getrieben wurde. Rechtlich allerdings meines Wissens noch Grauzone, es gibt ja da diese neue Regelung dass man "witterungsangepasste" Reifen fahren muss, ist aber nicht genauer definiert.
Gruß
Elke
ich fand den Bridgestone vollkommen ausreichend für'n Winter- was allerdings subjektiv ist, hab seit Jahr und Tag keinen "echten" Winterreifen mehr gefahren, bin aber nie steckengelblieben, oder hatte Bremsprobleme im Schnee.
Die Schneeflocke am Berg soll die M+S -Kennung ersetzen, weil mit der zuviel "Schmu" getrieben wurde. Rechtlich allerdings meines Wissens noch Grauzone, es gibt ja da diese neue Regelung dass man "witterungsangepasste" Reifen fahren muss, ist aber nicht genauer definiert.
Gruß
Elke
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Explorer II
-
- Offline
- Premium Mitglied
-
Weniger
Mehr
- Beiträge: 81
- Dank erhalten: 0
16 Jahre 9 Monate her #82143
von Explorer II
Hi,
oh, JA! Das ist was besonderes, es sind die einzigen Winterreifen die auch wirklich im Winter funktionieren - so wie auf einem üblichen PKW, z.B. Golf & Co.
Dazu noch folgendes:
Die Anwaltskanzlei ....... hat auf seiner Web.........
auch über das Thema Winterreifen Vorschriften und die Autoversicherung berichtet.
Dort ist zu lesen, dass der Gesetzgeber eine neue Vorschrift erlassen hat ( § 2 Abs. 3 a StVO ), dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Dazu gehören Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage und eine geeignete Bereifung.
Bei einer nicht geeigneten Bereifung droht ein Bußgeld von 20,– Euro, bei einer zusätzlichen Behinderung 40,– Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Aber auch auf der Seite der Anwaltskanzlei ist zu lesen, dass nicht klar ist was denn ein geeigneter Reifen ist.
Es gibt dazu keine gesetzliche Definition nur eine uralte europäische Richtlinie für M+S Reifen, die aber nicht weiterhilft.
Fährt man im Winter bei Minustemperaturen und trockener Fahrbahn mit Sommerreifen, verhält man sich korrekt.
Sollte man dagegen in den winterlichen Bergen mit Sommerreifen unterwegs sein und den Verkehr behindert, könnte das Bußgeld und der Punkt in Flensburg fällig werden, ansonsten sind allerdings keine Konsequenzen zu befürchten.
Die Autoversicherung zahlt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug und bei Vollkasko den Schaden am eigenen Wagen es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Gruss - Jürgen
Explorer II antwortete auf Geschwindigkeits- bezeichnung
Mike-the-bike schrieb: Serwas,
danke für den Tip. Wenn ich dann auf die suche geh dann einen Reifen der schon ein brauchbares Profil hat für den Winter. Ist das was besonderes mit der Schneeflocke am Berg?!?
Gruß
MTB
Hi,
oh, JA! Das ist was besonderes, es sind die einzigen Winterreifen die auch wirklich im Winter funktionieren - so wie auf einem üblichen PKW, z.B. Golf & Co.
Dazu noch folgendes:
Die Anwaltskanzlei ....... hat auf seiner Web.........
auch über das Thema Winterreifen Vorschriften und die Autoversicherung berichtet.
Dort ist zu lesen, dass der Gesetzgeber eine neue Vorschrift erlassen hat ( § 2 Abs. 3 a StVO ), dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Dazu gehören Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage und eine geeignete Bereifung.
Bei einer nicht geeigneten Bereifung droht ein Bußgeld von 20,– Euro, bei einer zusätzlichen Behinderung 40,– Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Aber auch auf der Seite der Anwaltskanzlei ist zu lesen, dass nicht klar ist was denn ein geeigneter Reifen ist.
Es gibt dazu keine gesetzliche Definition nur eine uralte europäische Richtlinie für M+S Reifen, die aber nicht weiterhilft.
Fährt man im Winter bei Minustemperaturen und trockener Fahrbahn mit Sommerreifen, verhält man sich korrekt.
Sollte man dagegen in den winterlichen Bergen mit Sommerreifen unterwegs sein und den Verkehr behindert, könnte das Bußgeld und der Punkt in Flensburg fällig werden, ansonsten sind allerdings keine Konsequenzen zu befürchten.
Die Autoversicherung zahlt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug und bei Vollkasko den Schaden am eigenen Wagen es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Gruss - Jürgen
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Moderatoren: OffRoad-Ranger
Ladezeit der Seite: 0.046 Sekunden