Geschwindigkeits- bezeichnung

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16 Jahre 9 Monate her #82121 von Mike-the-bike
Serwas,

danke für den Tip. Wenn ich dann auf die suche geh dann einen Reifen der schon ein brauchbares Profil hat für den Winter. Ist das was besonderes mit der Schneeflocke am Berg?!?

Gruß

MTB

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16 Jahre 9 Monate her #82129 von Elki
Hi,
ich fand den Bridgestone vollkommen ausreichend für'n Winter- was allerdings subjektiv ist, hab seit Jahr und Tag keinen "echten" Winterreifen mehr gefahren, bin aber nie steckengelblieben, oder hatte Bremsprobleme im Schnee.

Die Schneeflocke am Berg soll die M+S -Kennung ersetzen, weil mit der zuviel "Schmu" getrieben wurde. Rechtlich allerdings meines Wissens noch Grauzone, es gibt ja da diese neue Regelung dass man "witterungsangepasste" Reifen fahren muss, ist aber nicht genauer definiert.

Gruß
Elke

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D

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16 Jahre 9 Monate her #82143 von Explorer II

Mike-the-bike schrieb: Serwas,

danke für den Tip. Wenn ich dann auf die suche geh dann einen Reifen der schon ein brauchbares Profil hat für den Winter. Ist das was besonderes mit der Schneeflocke am Berg?!?

Gruß

MTB


Hi,

oh, JA! Das ist was besonderes, es sind die einzigen Winterreifen die auch wirklich im Winter funktionieren - so wie auf einem üblichen PKW, z.B. Golf & Co.

Dazu noch folgendes:

Die Anwaltskanzlei ....... hat auf seiner Web.........
auch über das Thema Winterreifen Vorschriften und die Autoversicherung berichtet.
Dort ist zu lesen, dass der Gesetzgeber eine neue Vorschrift erlassen hat ( § 2 Abs. 3 a StVO ), dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Dazu gehören Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage und eine geeignete Bereifung.

Bei einer nicht geeigneten Bereifung droht ein Bußgeld von 20,– Euro, bei einer zusätzlichen Behinderung 40,– Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Aber auch auf der Seite der Anwaltskanzlei ist zu lesen, dass nicht klar ist was denn ein geeigneter Reifen ist.
Es gibt dazu keine gesetzliche Definition nur eine uralte europäische Richtlinie für M+S Reifen, die aber nicht weiterhilft.

Fährt man im Winter bei Minustemperaturen und trockener Fahrbahn mit Sommerreifen, verhält man sich korrekt.
Sollte man dagegen in den winterlichen Bergen mit Sommerreifen unterwegs sein und den Verkehr behindert, könnte das Bußgeld und der Punkt in Flensburg fällig werden, ansonsten sind allerdings keine Konsequenzen zu befürchten.
Die Autoversicherung zahlt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug und bei Vollkasko den Schaden am eigenen Wagen es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

Gruss - Jürgen

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