L200 und Wohnwagen am Sonntag

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21 Jahre 5 Monate her - 21 Jahre 5 Monate her #10670 von schuffty
Hallo in die Runde ,

das thema war ja schon mal im forum , aber ich hab da noch ne fragee..
bin ?fter mit L und wohnwagen unterwegs , auch an sonntagen und bis jetzt noch nichts gewesen mit P.... :lol:
gibt es sondergenehmigungen ausser f?r pferd :?:
und was kostet es, wenn P.... b?se mit mir ?
habe lkw-zul.
ok waren zwei fragen :P

gruss schuffty

take the liberty of doing ...
Letzte Änderung: 21 Jahre 5 Monate her von schuffty.

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21 Jahre 5 Monate her #10673 von Elki
Hi Schufty,
hab zu Jahresanfang im Radio geh?rt, dass die Strafen f?r Sonntagsfahrten LKW mit Anh?nger von vormals 50.- auf 200.- ? angehoben wurden, --- und dass in Zukunft auch verst?rkt Pickup-Gespanne kontrolliert werden sollen... :twisted:
Bis jetzt hat mich die Sache wenig gekratzt (hab auch LKW Zul.), weil man urlaubstechnisch einfach am WE unterwegs ist (auch mit WoWa), 50.- waren nicht ganz sooo schlimm, und es gibt ja da noch dieses Gerichtsurteil f?r Ausnahmen. Aber jetzt ist mir nicht mehr ganz so wohl, weil l?hnen muss man eben erst mal, und dann kann mans anfechten, 200.- sind eben doch kein Pappenstiel....

Gru?
Elke

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D

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21 Jahre 5 Monate her #10746 von schuffty
danke ,

ist ja nicht so billig dann :twisted:
also frage neu gestellt :

wo beantragt man sondergenehmigung , besondere Hinweise dazu

gruss

take the liberty of doing ...

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21 Jahre 5 Monate her #10759 von MF
Moin

Hab damals f?r mein L200 mit Trial-Suzi-Gespann eine
Ausnahmegenehmigung f?r das Sonntagsfahrverbot bekommen.

Das macht die zust?ndige Zulassungsstelle.

Auflagen waren damals (vor knapp 5 Jahren)
das, was man auf dem H?nger transportiert,
mu? f?r einen gewissenTeil der Allgemeinheit von interesse sein.

Also Sportger?te oder Ausstellungsst?cke bekommen eine Ausnahmegenehmigung.WoWa eigentlich nicht. :(

Au?erdem mu?te die zu fahrende Route in groben z?gen mit
angegeben werden.
Wenn man dann kontolliert wird durfte man dann nicht allzuweit
von der Route endfehrnt sein.
Also nicht HH nach B angeben und dann in Bo angehalten
werden.

Ich denke du solltest dar?ber nachdenken, wenn eh die LKW-Steuer
f?r Doka-PU f?llt, das AUto zum PKW zu machen.
Dann hast du es leichter.


Gru? Mario

Ex L200 Fahrer

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21 Jahre 5 Monate her #10760 von emef
emef antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag

MF schrieb:
Hab damals f?r mein L200 mit Trial-Suzi-Gespann eine
Ausnahmegenehmigung f?r das Sonntagsfahrverbot bekommen


Hallo Mario,
das h?ngt aber auch wieder von der Beh?rde ab, denn ich kenne jemanden, der f?r sein Trailgespann keine Ausnahmegenehmigung bekommen hat.

Gru? Marc

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21 Jahre 5 Monate her #10911 von Der Fahrlehrer
Ich habe auch gerade im Net. zum Thema L200 plus Anh. gesurft. Da habe ich folgendes gefunden:
www.ra-kotz.de/sonntagsfahrverbot.htm

Also als Halter unterwegs 40 Euro plus 1 Pkt.
Durch Halter angeordnet. ohje 200 Euro....
Alles ohne Gew?hr.

Gruss Jens

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