L200 und Wohnwagen am Sonntag

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21 Jahre 5 Monate her #10913 von Elki

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D

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21 Jahre 5 Monate her #11156 von schuffty
@ elki

erstmal vielen dank f?r den artikel . hab mal die urteile n?her raussuchen lassen . auch als lkw zugelassen gibt es noch unterschied zwischen lastwagen und zugmaschine . wenn die nutz-aufliegelast unter 40% des zul?sigen gesamtgewichts liegt ist es zugmaschine , mit doppelkabine dann pkw ?hnlich und f?llt somit nicht unters fahrverbot . in allen drei urteilen waren vorw?rfe nicht haltbar . werde jetzt also gesammelte rechtsprechung bei mir f?hren wenn ich mit wowa unterwegs bin und auf meine ?berzeugungskraft hoffen .

danke @ all

take the liberty of doing ...

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21 Jahre 4 Monate her #11287 von Hooge
Hallo Schuffty,
meine Erfahrung ist zwar schon ca. 7-8 Jahre her, aber damals hatte ich mit einem Chevy PU und einem Hundetransportanh?nger sonntags (vor der Haust?re?!) die Polizei stehen. Die Anzeige sollte ca. 400 DM + 1 Punkt kosten :evil: . Habe wegen Unverh?ltnism??igkeit Wiederspruch eingelegt und durfte, nach einer Gerichtsverhandlung, mit 75 DM + Gerichtskosten zufieden sein. Den Punkt in Flensburg haben Sie mir erlassen. :?
Hooge

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21 Jahre 1 Monat her #13731 von schuffty
hallo ihr l200 und wohnwagen am sonntagfahrer , mal was erfreuliches :D
am sonntag den 03.juli war es soweit , a2 rasthof .. n?he kamener kreuz verkehrskontrolle " die sondergenehmigung bitte" :evil: ausger?stet mit den informationen von @elki (danke nochmal) versuchte ich den netten herrn davon zu ?berzeugen , das es sich zwar um einen lkw handelt aber nicht als lkw im sinne des sonntagfahrverbotes anzusehen sei , da gibt es einen unterschied ...

" vom sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen zugmaschinen , die ausschlie?lich dazu dienen andere fahrzeuge zu ziehen , ferner zugmaschinen mit hilfsladefl?che , deren nutzlast nicht mehr als das 0,4 fache des zul?ssigen gesamtgewichts betr?gt "

da der L200 , je nach ausr?stung, so ca. bei 0,36 liegt gelte es nicht f?r mich . nach studium meiner fzg , wowa papiere meines f?hrerscheins und der kopie der urteile gab er mir den tip , eine kopie der kopie gut wegzulegen eine immer mit dabei zu haben und w?nschte mir eine gute weiterfahrt :lol: :lol: :lol:

aber mit hilfe der finanz?mter d?rften wir ja in zukunft keine probleme mehr damit haben :evil: :twisted: :evil: :twisted:
werden mit den g?nderten bescheiden auch gleich die sonntagsfahrgenehmigungen verschickt :wink: :P ?bernimmt das fa die ?nderung meiner papiere bei der zulastelle :wink: :P kann ich mir aussuchen was f?r ein pkw mein l wird :wink: :P
alle kosten und m?he bei der sache gehen wohl wieder nur in eine richtung :evil: :twisted:

gruss an alle wir lassen uns den l nicht vermiesen

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21 Jahre 1 Monat her #13732 von Elki
Cool....
so ganz wohl war mir n?mlich nimmer, seit die die Strafen so drastisch erh?ht hatten..... (von 50.- auf 200.-?!!!)

Na wenigstens mal was!!!

Gru?
Elke

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21 Jahre 1 Monat her #13733 von DirkT
Hi Schuffty,

dieser Faktor 0,4 kommt mir auch bekannt vor. Dies ist n?mlich f?r das Finanzamt Bergisch Gladbach das Kriterium, weshalb mein ClubCab trotz l?ngerer Ladefl?che nicht mehr nach Gewicht besteuert werden soll. Erst oberhalb von 0,4 w?rde er als Lkw anerkannt :( .

Gru? Dirk

L200 CC K60T
EZ 01/99
4D56T
393.000km
BFG AT 10.5/31R15

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