Nochmal Sonntagsfahrverbot mit Anh?nger

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21 Jahre 1 Woche her #14759 von Vaddi
Hi Leuts!

Ich habe heute in einer der letzen Auto Bild "Alles Allrad" einen Beitrag gelesen, der alle Fragen zu diesem Thema nochmal genau erkl?rt. Dort heisst es, dass laut ? 30 III der StVO grunds?tzlich ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt, wenn LKW in der Zulassung steht. Selbst einen winzigen 300 kg Anh?nger will man uns nicht g?nnen, so die Zeitschrift. Von Ausnahmereglungen, wie Pferdeanh?nger ect. z.B., steht dort nix.
LKW ?ber 7,5 Tonnen d?rfen generell nicht an besagten Tagen fahren, auch nicht solo. :idea:

Das alles habe ich dort gelesen, deshalb sage ich auch nicht, dass es stimmen muss. Aber meist sagen die schon die Wahrheit, ganz im Gegenteil zur konventionellen BILD-Zeitung. :P

Gruss Vaddi

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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21 Jahre 1 Woche her #14773 von Redneck
@ Vaddi:
Das ist schon richtig so, wie?s da steht. Wenn Du einen alten Post-Golf fahren w?rdest, der als LKW zugelassen ist, unterliegst Du dem Sonn-und Feiertagsfahrverbot, egal, wie gro? der "LKW" ist, und egal, wie gro? der Anh?nger ist. Gewisse Ausnahmen gibt?s nur f?r H?nger, die was mit Sport zu tun haben, und auch da ist es schwer, eine Ausnahmegenehmnigung zu bekommen. Das ist halt der Wermutstropfen, wenn man einen Pickup mit LKW-Zulassung f?hrt.... :roll:

Gru?, J?rgen

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21 Jahre 1 Woche her #14783 von Strada
Hi,
f?r Turnierpferde gibt?s noch so eine Sondergenehmigung, die ist aber schweineteuer. :evil:

Gruss Basti

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21 Jahre 3 Tage her #14970 von B2500Fahrer
@Basti

Hast du mehr Infos ?ber die Sondergenehmigung? -Auch f?r Hundeanh?nger?

Viele Gr??e

Christopher

PickUp-TRUCKERs

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21 Jahre 3 Tage her #14976 von Strada
Hi,
ob?s ne Sondergenehmigung f?r Hundeanh?nger gibt weiss ich jetzt nicht-werd mich aber erkundigen :wink:

Gruss Basti

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21 Jahre 3 Tage her #14983 von HOVIANER
Hi,
@Christopher
Auch ich nutze einen Hundeanh?nger(gr?nes Kennzeichen)und 2 verschiedene Strassenverkehrs?mter gaben mir 2 verschiedene Ausk?nfte
Einmal hie? es ja ich d?rfte Sonntags fahren,einmal nein nicht ohne Sondergenehmigung.
Die wollte ich dann beantragen aber dann wurde mir der Preis von fast 200? genannt :shock: und f?r die Ferienzeit gilt die dann auch nicht einmal,kostet nochmal extra :roll:
Und das dann jedes Jahr --Nein Danke
In der Zulassung steht:Sonderanh?nger f?r Tiere zu Sportzwecken,aber das wird hier in NRW wohl genauso gehandhabt als wenn ich G?ter transportiere.
Vieleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bei mir war es schon von Kreis zu Kreis verschieden :evil:
Versuch mal dein Gl?ck bei deinem zust?ndigen Strassenverkehrsamt
PS:Hab hier was gefunden
schaeferhund.net/wbb2/thread.php ... er=&page=1
Gru?
Siggi

Errare humanum est

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