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Mein Brief an den ADAC
20 Jahre 3 Monate her #26979
von Björn
Mitglied im L200-Club
Björn antwortete auf Mein Brief an den ADAC
Hallo, ist ja alles komisch in diesem Land. Ich habe gerade einen Artikel aus der OFF-Road (07/02) rausgesucht, da steht auf die Frage eines Herrn, ob sein Pickup mit H?nger unter das Sonntagsfahrverbot f?llt:
"Sehr geehrter Herr ..... ,
laut StVO schon, Ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr gilt f?r LKW ?ber 7,5 Tonnen zul?ssigem Gesamtgewicht und alle
LKW mit Anh?nger ( StVO ? 30 lll Satz 1 ).
Allerdings habe ich zu diesem Thema ein interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.02.1997 aufgest?bert: 2Ss OWi 10/97,
das die Sache f?r Pickup Fahrer bald erleichtern d?rfte.
Das Amtsgericht Hamm hatte vorher einen Mitsubishi L200 Fahrer zu einem
Bu?geld verurteilt, weil jener an einem Ostermontag mit Anh?nger unterwegs
war. Das OLG Hamm hob das Urteil des Amtsgerichts auf und f?hrte aus, dass es alleine auf das objektive Erscheinungsbild des Fahrzeugs und nicht auf die Eintragung in den Papieren ankomme. Der Halter k?nne ja frei entscheiden, ob er sein Fahrzeug als PKW oder LKW eintragen lasse. Sinn und Zweck der Vorschrift im ? 30 lll StVO sei es, den Schwerverkehr an Sonn- und Feiertagen einzud?mmen. Ein Verbot von Privatfahrten oder Fahrten von kleinen Fahrzeugen w?rde an der Sache vorbeizielen. Wenn es sich bei dem Mitsubishi L200 um einen PKW-nahen Pickup oder Kombi handle, ist der Fahrer freizusprechen."
...........
" Die Entscheidung des OLG Hamm gilt jedoch nur in dessen OLG-Bezirk und nicht automatisch auch im gesamten Bundesgebiet. ........"
Also um in diesem Land Gewi?heit zu haben, mu? man wohl vorher den zust?ndigen Amtsrichter zum Kaffee einladen und fragen, wie er urteilen w?rde.
Bj?rn
"Sehr geehrter Herr ..... ,
laut StVO schon, Ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr gilt f?r LKW ?ber 7,5 Tonnen zul?ssigem Gesamtgewicht und alle
LKW mit Anh?nger ( StVO ? 30 lll Satz 1 ).
Allerdings habe ich zu diesem Thema ein interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.02.1997 aufgest?bert: 2Ss OWi 10/97,
das die Sache f?r Pickup Fahrer bald erleichtern d?rfte.
Das Amtsgericht Hamm hatte vorher einen Mitsubishi L200 Fahrer zu einem
Bu?geld verurteilt, weil jener an einem Ostermontag mit Anh?nger unterwegs
war. Das OLG Hamm hob das Urteil des Amtsgerichts auf und f?hrte aus, dass es alleine auf das objektive Erscheinungsbild des Fahrzeugs und nicht auf die Eintragung in den Papieren ankomme. Der Halter k?nne ja frei entscheiden, ob er sein Fahrzeug als PKW oder LKW eintragen lasse. Sinn und Zweck der Vorschrift im ? 30 lll StVO sei es, den Schwerverkehr an Sonn- und Feiertagen einzud?mmen. Ein Verbot von Privatfahrten oder Fahrten von kleinen Fahrzeugen w?rde an der Sache vorbeizielen. Wenn es sich bei dem Mitsubishi L200 um einen PKW-nahen Pickup oder Kombi handle, ist der Fahrer freizusprechen."
...........
" Die Entscheidung des OLG Hamm gilt jedoch nur in dessen OLG-Bezirk und nicht automatisch auch im gesamten Bundesgebiet. ........"
Also um in diesem Land Gewi?heit zu haben, mu? man wohl vorher den zust?ndigen Amtsrichter zum Kaffee einladen und fragen, wie er urteilen w?rde.

Bj?rn
Mitglied im L200-Club
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20 Jahre 3 Monate her #26990
von Vaddi
Gruß aus Berlin - © Vaddi
Vaddi antwortete auf Mein Brief an den ADAC
Is ja'n Ding! :shock:
In diesem Land liegt einiges im Argen. Jedes Bundesland, jeder Landkreis und jeder Dorfrichter pfriemelt andere Verordnungen und Gesetze zusammen und kein B?rger weiss nachher genau, wo sie gelten und wo nicht. Und dann beschwehren sich die Leute ?ber die ausufernde B?rokratie? Da m?sste man Abhilfe schaffen. Aber ganz sicher ist daf?r dann wieder keiner zust?ndig, weil's ja f?r die Beamten gut bezahlte Arbeitspl?tze bedeutet, wenn jeder machen darf, was er will. Ich halt's nich aus.
In diesem Land liegt einiges im Argen. Jedes Bundesland, jeder Landkreis und jeder Dorfrichter pfriemelt andere Verordnungen und Gesetze zusammen und kein B?rger weiss nachher genau, wo sie gelten und wo nicht. Und dann beschwehren sich die Leute ?ber die ausufernde B?rokratie? Da m?sste man Abhilfe schaffen. Aber ganz sicher ist daf?r dann wieder keiner zust?ndig, weil's ja f?r die Beamten gut bezahlte Arbeitspl?tze bedeutet, wenn jeder machen darf, was er will. Ich halt's nich aus.
Gruß aus Berlin - © Vaddi
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- eifel-yeti
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20 Jahre 3 Monate her #27001
von eifel-yeti
eifel-yeti antwortete auf Mein Brief an den ADAC
Hallo zusammen!
Also ich habe meine L200 Doka im Oktober 2005 als LKW zugelassen und Versichert. Hatte beim Finanzamt nachgefragt und die Aussage bekommen das zum einen im Brief stehen muss LKW offener Kasten und zum anderen Zul. Gesamtgewicht ?ber 2800 Kg.
Die Versicherung wollte dann noch zwecks der LKW Versicherung eine m?gliche Zuladung von ?ber 1000Kg haben. Die Versicherungsprozente k?nnen aber von einem PKW nicht auf einen LKW ?bertragen werden. Also erst ablasten sprich Lieferwagen Zul. Gesamtgewicht ?ber 2800Kg aber Zuladung unter 1000Kg. Und eine Woche sp?ter auflasten lassen Zuladung 1010Kg Zul.Gesgewicht 2810Kg. Und somit hatte ich meine Prozente von PKW auf Lieferwagen auf LKW migenommen. Und da es sich um einen Firmenwagen handelt brauche ich keinen Geldwertendenvorteil zu versteuern ( private Nutzung eines Firmenwagen) da diese Regelung f?r Firmen PKW`s gilt nicht aber f?r Firmen LKW?s. Mann muss die Beh?rden nur mit den eigenen Waffen schlagen. Drum eignet sich aber der neue L200 auch nicht mehr daf?r. Da die Zuladung unter 1000Kg liegt.
Oder man k?nnte diese erh?hen lassen.
Gru
Also ich habe meine L200 Doka im Oktober 2005 als LKW zugelassen und Versichert. Hatte beim Finanzamt nachgefragt und die Aussage bekommen das zum einen im Brief stehen muss LKW offener Kasten und zum anderen Zul. Gesamtgewicht ?ber 2800 Kg.
Die Versicherung wollte dann noch zwecks der LKW Versicherung eine m?gliche Zuladung von ?ber 1000Kg haben. Die Versicherungsprozente k?nnen aber von einem PKW nicht auf einen LKW ?bertragen werden. Also erst ablasten sprich Lieferwagen Zul. Gesamtgewicht ?ber 2800Kg aber Zuladung unter 1000Kg. Und eine Woche sp?ter auflasten lassen Zuladung 1010Kg Zul.Gesgewicht 2810Kg. Und somit hatte ich meine Prozente von PKW auf Lieferwagen auf LKW migenommen. Und da es sich um einen Firmenwagen handelt brauche ich keinen Geldwertendenvorteil zu versteuern ( private Nutzung eines Firmenwagen) da diese Regelung f?r Firmen PKW`s gilt nicht aber f?r Firmen LKW?s. Mann muss die Beh?rden nur mit den eigenen Waffen schlagen. Drum eignet sich aber der neue L200 auch nicht mehr daf?r. Da die Zuladung unter 1000Kg liegt.
Oder man k?nnte diese erh?hen lassen.
Gru
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