Neuer Forumbesucher sucht Rat

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22 Jahre 4 Monate her #3787 von jarodnils
Am Sonntag mit Anh?nger?

Das verh?lt sich meines Wissens nach so:
die Polizei sieht nur im Fz.-Schein nach, wenn dort LKW steht, dann am Sonntag ohne Anh?nger! Wenn nicht, dann ja.
Die Frage warum Auflasten ist auch leicht zu begr?nden: in Sachsen z.B. ist der L 200 f?r das Finanzamt die auch kleine G?tter sind ein Pkw, also hohe Steuer. Nach der Auflastung m?ssen sie aufgrund eines Gerichtsuerteils aber das Teil als Lkw versteuern und das machts um ieniges billiger. Aber in anderen L?ndern sehen das die Finanzbeamten nicht so eng.
Gru? an alle.

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22 Jahre 4 Monate her #3789 von TomM
Nicht ganz wahr, das mit dem Gewicht. Der L hat ab Werk ein zul?ssiges Gesamtgewicht von 2830 kg damit ist er nach Gewicht zu besteuern. > 2,8 t :roll:

Was die Zukunft in Bezug auf Kombinationsfahrzeuge bringt ist wohl eher ungewiss, denn es soll ja bestrebungen geben die LKW Steuer auch nur f?r LKW zuzulassen.

So long -> Tom
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22 Jahre 4 Monate her #3805 von Husky
Husky antwortete auf Neuer Forumbesucher sucht Rat
Hallo.

Also ein Bekannter hat auch einen L200 Club Cab. Er hat sich die Hundebox in den Brief eintragen lassen und somit eine geschlossene Ladefl?che. Dann hat er den Wagen als PKW geschlossen umschl?sseln lassen. Nun Versicherung PKW und Steuer LKW. Es d?rfte also nix mit dem Verh?ltnis zwischen Ladefl?sche und Fahrgastraum zutun haben. Ich selber habe das gleiche, nur beim Doka. Um den "L" (und nat?rlich alle anderen Pickups) bei uns im Westerwald nach Gewicht zu besteuern, muss aber im Brief / Schein w?rtlich drin stehen, dass es sich um ein Kombinationsfahrzeug handelt.

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