Kundendienst und Garantie

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22 Jahre 5 Monate her #2853 von Redneck
Bei mir sind?s auch drei Jahre! Und das mit den Gew?hrleistungen und der Garantie seh ich nicht so kritisch, denn das ist ja gesetzlich festgelegt! Also m?ssen wohl auch alle Gew?hrleistungen ?bernommen werden. Vorausgesetzt, die Arbeiten wurden ordentlich und nach Mitsubishi-Vorschrift durchgef?hrt! Vielleicht la? ich die gro?en Inspektionen auch bei Mitsubishi durchf?hren, aber die ?lwechseldienste kann eine freie Werkstatt genauso ?bernehmen... Meine Werkstatt ist sowieso ein Off-Road-Center, da bin ich schon 10 Jahre Kunde, kann da auch mein ?l mitbringen und bezahl sicherlich nur die H?lfte vom Vertragsh?ndler! Und ich denke, je mehr vom Vertragsh?ndler weggehen, um so mehr werden die Preise sinken! (Was aber sicher einige Zeit dauern wird)

Gru?, Redneck

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22 Jahre 5 Monate her #2876 von sigi_r
Hi
Gew?hrleistung und Garantie sind meines Wissens nach zwei verschiedene Dinge:

Gew?hrleistung:
Ist gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt und gilt immer, ohne irgendwelche Vorschriften des Herstellers. Gew?hrleistung bedeutet allerdings nur Haftung f?r M?ngel die zum Zeitpunkt der ?bergabe bestanden haben. Hier ist auch zu beachten das sich die Beweislast nach einem halben Jahr umdreht, das bedeutet das der Kunde dem H?ndler beweisen mu? das ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist praktisch fast unm?glich.

Garantie:
Ist nicht gesetzlich geregelt und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die kann auch an Vorschriften gebunden werden, wie es auch praxis ist.

Desweiteren gibt es noch Kulanz, was manche H?ndler freiwillig gew?hren wenn weder Gew?hrleistung noch Garantie greifen.

Sigi

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22 Jahre 5 Monate her #2884 von Al 200
Es gilt die neue Gruppenfreistellungsverordnung die den Herstellern Angst und Sorge bereiten. So ist der hersteller verpflichtet jeder Werkstatt auf Anfrage alle zur Reparatur notwendigen Daten zur Verf?gung zu stellen. Auch Garantie kann abgewickelt werden.
Garantie = vom Hersteller freiwillig gegeben (eigene Garantiebestimmungen) Gew?hrleistung: Gebrauchtfahrzeuge 12 Monate wobei innerhalb der ersten 6 Monate der H?ndler beweisen muss da? der Fehler bei ?bergabe schon vorhanden war...letzten 6 Monate umgekehrt.
Gew?hrleistung auf Neufahrzeuge 24 Monate wobei das erstere Gilt.
Wenn ihr genauere Fragen habt k?nnt ihr mich fragen. Habe jahrelang f?r Automobilhersteller f?r Garantieabteilung gearbeitet+eine ?ffentliche Arbeit ?ber die Gruppenfreistellungsverordnung geschrieben.
Gr??e
Al

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22 Jahre 5 Monate her #2890 von Rudi
Hallo zusammen

Garantie, Gew?hrleistung , 2 Jahre , 6 Monate usw. ??????
Was soll das ganze
Tatsache ist das Mitsubishi (das Werk, nicht der H?ndler) auf ihre Fahrzeuge 3 Jahre Vollgarantie inkl. Mobilit?tsgarantie gibt.
Gegen 300-400 ? Aufpreis kannst du die Garantie auf 5 Jahre (150 000 km ) verl?ngern.
War bei meinem ersten L 200 auch dringend n?tig.
Ohne die 3 Jahre Garantie h?tte ich mir jetzt keinen neuen L leisten k?nnen.
Der Werkst?tte mu?te man zwar regelm??ig in den A..... treten ,aber ?bernommen wurde die Kosten dann immer ohne Murren.

@ Nodi
seh das ?hnlich wie du , mit Sicherheit hast du dann im Garantiefall eine riesen Diskussion

Gru? Rudi

Gruß Rudi

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