Den Traum erfüllen

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10 Jahre 9 Monate her #180692 von p.rauch
p.rauch antwortete auf Den Traum erfüllen

Mproper schrieb: Danke für die bisher sehr informativen Antworten!
Ok die letzte nicht so, denn das gilt eigentlich nur für Gewerbliche für private gibts tatsächlich eine Ausnahmeklausel...


Die STVO unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich, eine generelle Ausnahme ist niergends vorgesehen.
Manche Bundesländer machen für Sport und Freizeitzwecke eine Ausnahme, müssen aber nicht.
Die meisten Bundesländer kassieren rigoros ab und der Hänger bleibt stehen.

Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad

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10 Jahre 9 Monate her #180710 von Mproper
Mproper antwortete auf Den Traum erfüllen
Zumindest in NRW gilt das hier:
rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf

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10 Jahre 9 Monate her #180711 von Redneck
Redneck antwortete auf Den Traum erfüllen
Servus!

Wir fahren auch mit Wohnwagen. Und da gibt es in einigen Ländern eine Ausnahme, wie ja auch beim Papier für NRW aufgeführt ist. Leider machen da nicht alle Bundesländer mit, so daß die Fahrt trotzdem zum Problem könnte! :(

Gruß, Jürgen
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10 Jahre 9 Monate her #180718 von Mproper
Mproper antwortete auf Den Traum erfüllen
Aber ehrlich gesagt, hat mich das jetzt in 12 Jahren nicht wirklich gestört, bisher konnte ich die Anhängerfahrten bisher auf einen anderen Tag legen, oder es war halt im Nahverkehr. Für mich nicht wirklich ein Nachteil oder Ko Argument, LKW Zulassung ist für mich etwas Erstrebenswertes. Ein "H" wäre das Höchste. Mein Caddy hat heute sein 30 jähriges, aber der bekommt kein H, weil zuviel umgebaut, eigentlich nur Motor und Getriebe ( 1,9L TD aus einem 92er Passat). Aber die LKW Zulassung reichte bisher auch.

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10 Jahre 9 Monate her #180720 von Redneck
Redneck antwortete auf Den Traum erfüllen
Servus!

Wenn man mit Wohnwagen unterwegs ist, ist diese Ausnahmeregelung natürlich schon von Vorteil! Denn von Treffen oder aus dem Urlaub zurück ist natürlich öfter mal an einem Sonntag! Früher hatten wir ein paar mal eine Ausnahmegenehmigung beantragt, ist kein Problem und man ist auf der sicheren Seite, für etwa 25 Euro für eine Einzelfahrt Hin und zurück.

Seitdem haben wir keine mehr, war bis jetzt auch noch kein Problem. Kontrolliert wurde das in vergangenen Jahren zumindest in Bayern schon öfter, einige Vereinskameraden ist das passiert, im schlimmsten Fall kostete das 65 Euro, 1 Punkt und stehenbleiben, bis die großen Brummis losfahren durften, also 22 Uhr (der Anhänger, nicht das Zugfahrzeug).

Man sieht immer nur die Nachteile der LKW-Zulassung. Sie hat aber außer einer günstigeren Steuer (wenn man die Kriterien dafür beachtet und ggf. umbaut) auch den Vorteil, daß für LKW andere Vorschriften z.B. bezüglich Licht, Abgasverhalten und dergleichen gelten.

klar, wenn Du zu viel umgebaut hast, kriegt der Caddy keine "H"-Zulassung. Aber da ja der Motor nicht so riesig ist und der ja eine problemlose LKW-Besteuerung bekommt, ist das ja auch nicht so wichtig. Was anderes wäre, er hätte einen 6,5 Liter Diesel unter der Haube und würde nach Hubraum besteuert! :blink: :lol:

Gruß, Jürgen

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10 Jahre 9 Monate her #180723 von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Den Traum erfüllen

Redneck schrieb: einige Vereinskameraden ist das passiert, im schlimmsten Fall kostete das 65 Euro, 1 Punkt


Hallo Jürgen,

ich habe da eine aktuelleres Angebot. :P

- Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
= 0 Punkte 120.- EUR

- Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet
= 0 Punkte 570.- EUR

Gruß Mario

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