Stillegung Diesel droht

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2 Jahre 3 Wochen her - 2 Jahre 3 Wochen her #284068 von Rooster55
Leute,
Ihr denkt zu kurz.
Eine neues Gesetz kann nicht rückwirkend angewand werden, steht so im Grundgesetz.
Neuzulassung wäre ja OK, aber bei einem älteren Auto halt daneben.
Ich bleibe da ganz entspannt.

LG Axel
FORD Ranger DoKa 3.2 Automatik Wildtrak Orange Bau 2.11.16 Ezl. 12.16
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Letzte Änderung: 2 Jahre 3 Wochen her von Rooster55.

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2 Jahre 3 Wochen her #284069 von Goldfield
Genau so.
Entspannt bleiben und nicht über ungelegte Eier nachdenken....

warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19

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2 Jahre 3 Wochen her #284071 von bb
bb antwortete auf Stillegung Diesel droht
Beim Burda Verlag erscheinen außer Focus auch efahrer und Chip, die geben auch die rechtliche Einschätzung des ADAC und VDA wieder::
efahrer.chip.de/news/stilllegung-fuer-mi...nsachgemaess_1021504
"Eine Sprecherin des Autoclubs ADAC nannte die Diskussionen über eine drohende Stilllegung laut Tagesschau „unsachgemäß“, da die betroffenen Fahrzeuge zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden seien. Weiter erklärt die ADAC-Sprecherin: „Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden.“ Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund abwegig. Laut WirtschaftsWoche hält eine ADAC-Sprecherin eine Klarstellung für absolut dringlich, um Verbraucher nicht weiter zu verunsichern.

Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), forderte von Bundesregierung und EU-Kommission zwar eine rasche Klarstellung – gegenüber der Rheinischen Post erklärte Müller allerdings auch: „Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht.“


Ich vermute, der Verkehrsminister denkt an die nächsten Wahlen und will für die FDP als Retter der Diesel Punkte machen. Unter anderem der Burda Verlag kocht das Thema hoch und triggert damit eigene Werbeeinnahmen in seinen Medienprodukten und macht kostenlose Werbung für von den Verlagseigentümern bevorzugte Parteien und Politiker.

Die Stillegungsdrohung halte ich für nicht durchsetzbar, erweiterte Fahrverbote allerdings schon. Aber die kommen sowieso mit Euro 7

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2 Jahre 3 Wochen her #284072 von Floppyk
Vorab - es sind heute Meldungen aufgetaucht, dass die EU Entwarnung gegeben hat.

Rooster55 schrieb: Leute,
Ihr denkt zu kurz.
Eine neues Gesetz kann nicht rückwirkend angewand werden, steht so im Grundgesetz.
Neuzulassung wäre ja OK, aber bei einem älteren Auto halt daneben.
Ich bleibe da ganz entspannt.

Es ist klar, dass ein geändertes Gesetz nicht rückwirkend angewendet werden darf. So wie ich das verstanden habe, verhält es sich hier etwas anders. Bestimmte Abgaseinstufungen wurden nach veralteten Messanforderungen gemacht. Daher besteht die Möglichkeit, dass diese Kfz erst gar hatten zugelassen werden dürfen. Eben weil das umstritten ist, hat ein deutsches Gericht - vermutlich aufgrund einer Klage der DUH. Diese hat selbst umfangreiche Messungen verschiedener Kfz mit dem Ergebnis angestrengt, dass die tatsächlichen Messungen stark von den Vorgaben abweichen.
Deswegen droht(e) die nachträgliche Stilllegung.

Was der ADAC und der VDA schreibt, ist halt nur deren Rechtsauffassung, die allerdings eben nur eine Meinung ist, auf die man sich nicht berufen kann.

Eben weil das Thema schwammig ist, wartet man auf ein erklärendes Urteil des EGH. Wenn das denn so klar wäre, dass bereits zugelassene Kfz nicht betroffen sind, bräuchte es kein EGH Urteil. Ich halte das auch für unvorstellbar Millionen bereits zugelassener und recht neuwertige Kfz aus dem Verkehr zu ziehen, insbesondere weil alte Stinker bis zur Abgasklasse < 5 gar nicht betroffen sind und weiterhin laufen. Dennoch bleibt für mich noch eine gewisse Unsicherheit offen.
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