Höherlegung bei Zubehör Felgen Pflicht?

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10 Jahre 11 Monate her #176879 von Ranger OD
Hallo Rodja,

klar da hast Du natürlich vollkommen Recht, der Radsatz ist ja auch nicht gerade preiswert. Die Optik des Reifens ist auf den Bildern recht schlecht wiedergegeben.

Mein Ranger stand übrigens vor nicht ganz drei Jahren an der selben Stelle, auch schon mit meinen 22 Zöllern, da konnte ich nicht widerstehen. ;)

Gruß Mario

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9 Jahre 3 Wochen her #224298 von jensibub
Hallo ich muss den alten Beitrag noch mal aufmachen
Ich möchte von meinen 18 Zoll Beadlock Felgen auf die 17 Zoll Aventura Felgen von Delta umsteigen.
Da mein Ranger von Delta umgebaut worden ist und ich die ganzen Auflagen erfüllt die im Gutachten aufgeführt sind, ist die Frage muss ich nocheinmal zum TÜV bzw. muss ich die Sache im Fahrzeugschein eintragen lassen?
Im Schein sind die Beadlock Felgen mit 305/70R18 ( mit Tachoanpassung) eingetragen und ich möchte die 285/70 R17 BF Goodrich KO2aufziehen. 6% Abweichung

Wer dämnächst 18 Zoll Beadlock Felgen braucht kann sich mal melden
MfG Jens

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9 Jahre 3 Wochen her #224299 von Ranger OD
Hallo Jens,

natürlich mußt Du die Avventura mit dem kleineren Reifen auch eintragen und eine Tachoprüfung machen lassen. Das wäre auch so, wenn Du auf die bereits eingetragenen Beadlock Felgen eine andere Reifengröße fahren willst.

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