Starktonhupe einbauen.... geht das so einfach?

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8 Jahre 8 Monate her #231994 von p.rauch
Mein Beitrag passte eigentlich nicht so recht zum Thema, desshalb auch der "Fluchtsmile"

Aber zur beantwortung der Fragen, es sind kleinere LKW Hörner und ja, ich habe eine Druckluftanlage mit 11 bar Abschaltdruck und Luftkessel verbaut.

Die Luftanlage ist ein nicht benötigtes Zubehör, das unter der Rubrik "will ich" eingebaut wurde.

Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
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8 Jahre 8 Monate her #232003 von Musher

S t e f a n schrieb: ...dann solltest du dich mal in der Szene umhören, was so zum Reifenfüllen verwendet wird. Ob das gut, praxisbewährt oder gar gefährlich ist kannst du die fragen, die es praktizieren.
Waffen sind auch gefährlich - in den Händen unwissender...


Gruß Stefan


Ich will ja gar nicht den Oberlehrer spielen und bin selbst alles andere als fehlerfrei!!! Aber ne mit 200 bar gefüllte Pressluftflasche gilt per se nach ADR als Gefahrgut! I(Ich weiß bei Privatpersonen zu Freizeitzwecken gibts ne andere Regelung) Insbesondere aber wenn das Ventil geöffnet ist ... sonst kannst ja auch nicht hupen;-) Bei nem Unfall hast da ein Torpedo unterm Arsch ...

Ich find halt den Vorschlag für den Betrieb ner Hupe als eher suboptimal; Und wirklich günstig (schwer und teuer) scheint mir das Arrangement auch nicht zu sein, auch wenn das Schaltventil nur ein paar Watt braucht.

Mit dem Kontext zu Waffen tu ich mich gerade schwer...

Grüße Martin

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8 Jahre 8 Monate her #232020 von p.rauch
Ist jetzt zwar OT, aber weil es für den Betroffenen sehr teuer werden kann.

Die ADR macht keinen Unterschied wer zu welchem Zweck einen Druckgasbehälter transportiert.
Selbst bei Feuerwehren haben Fahrer schon Strafen kassiert für nicht ADR gerechten Transport von Atemschutzgeräten.

Jeder Druckbehälter darf nur gesichert und mit aufgesetzter und befestigter Ventilschutzkappe transportiert werden.
Ist für den Druckbehälter kein Ventilschutz vorgesehen (Pressluftflasche für Atemschutzgeräte) ist der Behälter in einer geeigneten Halterung zu transportieren die den Ventilschutz gewährleistet.

An die Camper unter Euch, auch die Gasflasche im Deichselkasten darf bei der Fahrt nicht angeschlossen sein und der Ventilschutz muß angebracht sein. In einer Kontrolle von jemandem der sich mit der ADR auskennt wird das richtig teuer.

Das war ne ganze Menge OT aber weil es angesprochen wurde und vielleicht spart es dem einen oder andern etwas Kohle.

Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
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8 Jahre 8 Monate her #232033 von Musher
Danke Peter für die umfassende Klarstellung! (Mein Einwand Transport Privatperson liegt eher in der nicht notwendigen Deklarationspflicht) Ansonsten ist dem nichts hinzuzufügen; gut auch der Hinweis bezüglich Campinggasflaschen!!!

Grüße Martin

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8 Jahre 8 Monate her #232060 von S t e f a n
...weit weg von der Starktonhupe, weil die ist ja eingebaut - aber wie funktioniert das bei Wohnmobilen, die während der Fahrt den Innenraum mit der Gasheizung heizen?


Gruß Stefan

Es gibt für alles eine Lösung. Denken und machen!!

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8 Jahre 8 Monate her #232063 von jastericka
hallo bein den WoWa's sowie Wohnmobilen kann man von der Marke Truma ein crashsensor mit verbauen lassen. So kann man und darf man wärend der Fahrt den Kühlschrank über gas betreiben. So ist auch alles angeschlossen.

"Die Truma Gasdruckregler DuoControl CS
mit integriertem Crashsensor erfüllen in Verbindung mit Hochdruckschläuchen mit Schlauchbruchsicherung (SBS) alle Normen und Vorschriften europaweit zum Heizen während der Fahrt. Ab einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 15 km/h unterbricht die neuartige, mechanische Schutzvorrichtung den Gasfluss. Der problemlose Einbau dieser neuen Technik vereinfacht auch die Nachrüstung in bestehenden Wohnwagen und Reisemobilen."

www.fritz-berger.de/artikel/truma-duo-control-cs-7410

Gibt es auch für Einzelflaschen

Grüße

Alain

Ford Ranger WT 3.2 Automatik
www.stoapfaelzer-4wheelers.com

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