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Steuer
- derwaldläufer
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(1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
1.
richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
2.
sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
(2a) bis (2c) (weggefallen)
(3) Ein Fahrzeug ist vorbehaltlich des Absatzes 4 ein inländisches Fahrzeug, wenn es unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren fällt.
(4) Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen ist.
(5) Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung entfällt, wenn das Halten des Fahrzeugs von der Steuer befreit sein würde oder die Besteuerung bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 vorgenommen worden ist.
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- Holzwurm68
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in welchem der leider gar zahlreichen deutschen Gesetze ist dein Zitat zu finden?
Danke ...
Holzwurm
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- Tommes
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Steht auch schon öfters hier im Thread drin.
Auch warn damit schon Leute vor Gericht ... aber lest selbst
news.steuerfind....html
Mfg Tommes
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- derwaldläufer
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es ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der neuesten Fassung, vom 26.Dezember 2012 (BGBl. I S. 2431).
§ 2
Schaust du auch hier:
www.gesetze-im-...tstg/
Es sollte eigentlich recht einfach sein die LKW-Besteuerung, zumindestens für den 1,5 Kabiner, durchzusetzen. Allerdings ist diese Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wohl noch nicht jedem Sachbearbeiter bekannt. Ein freundlicher Hinweis darauf kann nicht schaden, ansonsten Wiederspruch mit Verweis auf § 2 einlegen. Die Wiederspruchstelle sichert sich gerne ab und prüft entsprechend.
Für Altfälle unbedingt den § 18 beachten, in anderen Foren wird geraten den Ball dort lieber etwas flach zu halten.
LG
Heinz
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- derwaldläufer
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Das Urteil ist aber von vor der Änderung des KraftStG, zumindest für die 1,5 Kabiner sollte die Sache jetzt besser ausschauen

LG
Heinz
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- Holzwurm68
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- Rudi
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Die Änderung des Kfz Steuergesetzes scheint denen schon bekannt zu sein.
Hab gerade den neuen Steuerbescheid für meine DOKA bekommen.
Da steht ganz klar vermerkt:
""""" Die Anwendung der Steuersätze für PKW
erfolgt auf Grund § 18 Abs. 12 Kfz Steuergesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 2a
Kfz Steuergesetz in der am 1.Juli 2010 geltenden Fassung """""
Und warum für Altfälle § 18 beachten ???
die gelten auch für neue Fahrzeuge , oder steht das irgendwo geschrieben ?
§ 18 behandelt eine Übergangsregelung ???
welchen Übergang von wann bis wann, kann mir das jemand erklären.
Und warum den Ball flach halten ??? versteh ich irgendwie nicht.
Gruß Rudi
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- Tommes
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Najaderwaldläufer schrieb: @ Tommes
Das Urteil ist aber von vor der Änderung des KraftStG, zumindest für die 1,5 Kabiner sollte die Sache jetzt besser ausschauen
LG
Heinz
Da schaut es genauso einfach/schwer aus wie vorher !
Seh auch keine Änderung von "deiner" Version zu der "meinen"
Auch in der Prozesserklärung geht es um das selbe ...
Es scheint immer noch so zu sein wie vorher das jeder machen kann was er will.
Passen die Maße gerade so sagen sie das er trotzdem zu PKW Mäßig daher kommt ... zu schnell ist ... und überhaupt blablub.
Haben die EIgentlich mal einen DoKa Transporter vermessen ?
Da sind die Fahrerhäuser doppelt so groß wie bei einem PU und die Ladefläche auch nicht viel größer ... laufen auch 160 ... ach mist aber nicht so hübsch wie ein PU

Rudi schrieb: Die Änderung des Kfz Steuergesetzes scheint denen schon bekannt zu sein.
Hab gerade den neuen Steuerbescheid für meine DOKA bekommen.
""""" Die Anwendung der Steuersätze für PKW
erfolgt auf Grund § 18 Abs. 12 Kfz Steuergesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 2a
Kfz Steuergesetz in der am 1.Juli 2010 geltenden Fassung """""
...
Und warum den Ball flach halten ??? versteh ich irgendwie nicht.
Abs. 2a gibt es nicht mehr und Juli 2010 ist auch eine alte Version !
Ball flach halten weil es für die was teurer werden könnte ...
Mfg Tommes
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- derwaldläufer
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LG
Heinz
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- Farmerin80
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Als Lkw versteuert = 185,- € im Jahr

Viele Grüße,
Farmerin.
Ford Ranger 2013 XLT, Extracab mit Hardtop und AHK
Bestellt: Mitte Januar 2013
Geliefert: 18.05.2013
Einsatz: Landwirtschaft und Forst
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