Ranger als PKW zulassen, wer kann helfen
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Iwan der Schreckliche schrieb: Mea Culpa, hab ich vergessen. NOCH zahle ich gar nichts, ich habe lediglich Check24 befüllt. Zahlweise jährlich, VK/TK 500/150, SF17, etc.
Eben nochmal meine Daten eingegeben: Mit Werkstattbindung 474,41 EUR, Admiral direkt, Check24-Note 1,2...
Hallo Iwan
Das wird voll in die Hose gehen, wie bei mir.

Ich habe es doch weiter oben schon geschrieben. Mir wollte man mit Strafandrohung meinen Ranger zwangsstilllegen , da die EVB Nummer der von mir gewählten Versicherung über Check 24 nicht angenommen wurde.
Und das obwohl ich schon einen fertigen Vertrag schriftlich vorliegen hatte.

Die verschickte Typ bzw. Schlüsselnummer wird vom Strassenvergehrsamt bzw. dem Landkreis abgelehnt werden, da du als Rangerfahrer eben einen LKW hast.
Da nützt es auch nicht das wir Deppen leider die hohen PKW Steuern zahlen.
Wir leben halt in einem total verkorksten Land

Lg
Luki
PS. Das Schlimme daran, ist das du es erst merkst, wenn es zu spät ist. Dieser Bescheit kommt nämlich direkt vom Landkreis " Ohne Vorwahrnung " da die Übermittlung der Fahrzeugdaten wie Typ und Schlüsselnummer und auch alles andere nur noch über den Computer geht. Da sitzt kein Mensch mehr der das prüft. Da wird die EVB Nummer nur abgelehnt und der Versicherungsnehmer bekommt erst durch die Zwangsstilllegung vom Landkreis schriftlich ( 50.-€ Strafe ) davon bescheit


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- Iwan der Schreckliche
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Es gibt diverse Urteile, die die Versicherungsunternehmen einbremsen, man muss sie nur finden und dann etwas "Atem" haben.
Das merkt auch gerade die HUK, die gegen die HUK prozessieren darf...

Edit: Die HSN 1566 ist ja schon ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug kein Pkw ist: Die HSN eines Ford-Pkw ist ja 8566. Wissen die Eierköpfe also...
VG
Martin
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Dann leg dir schonmal die 50.-€ an die Seite, denn die zahlst "DU" in jedem Fall als Strafe.
Und der blöde Check24 Verein zahlt sie dir unter Garantie nicht zurück !
Und deine vermeintliche Admiraldirekt wohl auch nicht.
Bei mir war es die DIREKT/LiINE , die das so falsch abgewickelt haben.
Die hatten den Ranger auch geführt, auch ich habe ALLES RICHTIG EINGEGEBEN und es wurde mir auch ALLES so bestätigt per Vertrag !
Nur den Landkreis geht das überhaupt nichts an, wenn die eine falsche EBV Nummer bekommen, die eben für den Ranger nicht zulässig ist.
Dann besteht eben in deren Augen rein rechtlich für das KFZ kein Versicherungschutz und es droht die Zwangsstilllegung !
FAKT ist nunmal das die nur nach Typ und Schlüsselnummer gehen, und wenn dein Ranger nicht als PKW geschlüsselt ist, nützt dir das alles überhaupt nichts !, ganz egal was du da vorher per Hand am PC eingegeben hast !
Egal was da bei Check24 als Versicherung rausgekommen ist.
Gelistet haben die üblichen Versicherer bei Check24 den Ranger fast ALLE, aber eben nur als PKW !
Lg
Luki
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- Iwan der Schreckliche
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Wenn Check24 die Suche nach Fahrzeugtyp zulässt, dann ist das ein Fehler von Check24 und nicht meiner und dafür zahlen im Zweifelsfall die. Ich habe meine Erfahrungen gemacht und bislang haben sie mich in über 40 Jahren dahin gebracht, wo ich vor dem Hintergrund bestehender Regeln hin wollte.
Auch hier spielt die Gleichbehandlung eine nicht unwesentliche Rolle...

VG
Martin
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normalerweise spielt die EVB Nummer bei vorliegen eines gültigen Versicherungsvertrages keine Rolle mehr, da sie eh nur 6 Monate gültig ist.
Die 50€ Strafe würde ich meinem Versicherungsmenschen (oder dem der hier Mist gebaut hat) vom Buckel runterschlagen.
Das Problem wird wohl sein, daß Deine Versicherung eventuell mit den Schlüsselnummer jongliert hat um den Ranger hinzubekommen und dann entstehen diskrepanzen mit dem KBA.
Meiner ist inzwischen über zwei Jahre als PKW Versichert und das mit den Schlüsselnummern HSN 1566 und TSN AAC mit diesen Schlüsselnummern ist er auch ohne Probleme als PKW zugelassen worden.
Grüße Peter
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- Iwan der Schreckliche
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Gerichte sind von Juristen besetzt, die haben Jura studiert. Diese urteilen über das, was man ihnen vorlegt. Sie kommen nicht auf die Idee, Vergleiche mit anderen Dingen herzustellen, wenn sie nicht Bestandteil der Klage sind. Für adäquate Argumente hat man selbst die Bringschuld. Und Argumente, warum der Doka ein Pkw ist, gibt es ebenso viele, wie solche, warum er ein Lkw ist.
Hat jemand schon einmal in Zweifel gezogen, dass der Sprinter von Daimler ein Lkw ist? Der 212er hat eine kleinere zulässige Gesamtmasse als unser Ranger! Und wenn der eine Sitzbank drin hat, dann befördert er auch 5 Leute, wenn nicht sogar 6. Es kommt auf die Argumente an...
VG
Martin
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Iwan der Schreckliche schrieb: ...ich garantiere dir, dass ich gar nichts zahle...
Wenn Check24 die Suche nach Fahrzeugtyp zulässt, dann ist das ein Fehler von Check24 und nicht meiner und dafür zahlen im Zweifelsfall die. Ich habe meine Erfahrungen gemacht und bislang haben sie mich in über 40 Jahren dahin gebracht, wo ich vor dem Hintergrund bestehender Regeln hin wollte.
Auch hier spielt die Gleichbehandlung eine nicht unwesentliche Rolle...
Check24 ist doch nur eine Plattform. Den Vertrag machst Du mit der Versicherungsgesellschafft und nicht mit Check24.
Wie gesagt, ich habe bei Check24 den Ranger über die Fahrzeugsuche ausgewählt, Daten eingegeben und nach den Angeboten von Check24 direkt mit den Versicherungen telefoniert - überall das gleiche Ergebnis! Der Ranger kann nur als LKW versichert werden, der Fahrzeugschlüssel gibt da nichts anderes her. So war bei allen die Aussage. Und manche Gesellschaften versichern keine LKW`s. Da war das gleich erledigt.
Gruß
Andy
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Climair,...
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- Iwan der Schreckliche
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VG
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Versicherungen sind freie Wirtschaftsunternehmen und können frei entscheiden wen oder was sie versichern.
Wir haben in D zwar die Versicherungspflicht für KFZ aber im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung haben wir kein Unternehmen das ein KFZ versichern muß.
Wenn man keine Gesellschaft findet die einem einen Vertrag anbietet kann man kein KFZ zulassen.
Grüße Peter
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- Iwan der Schreckliche
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VG
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