Ranger als PKW zulassen, wer kann helfen

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21 Dez 2014 20:33 #71 von muk
Naja,stand ja vor der Wahl im Koalitionsvertrag.Also nicht beschwerren.Das ist halt wenn man auf die Polemik von solchen Parteien hoehrt.

muk

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22 Dez 2014 19:54 #72 von WT_3.2_S
na ja, lassen wir uns mal überraschen = www.dstgb.de/ds...e.pdf

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10 Jan 2015 13:00 #73 von Rudi09
Hallo Jungs,

ich bin ja noch schuldig, was bei mir rauskam.

Zur Erinnerung....in meinen Fahrzeugschein steht „Personenkraftwagen“ und wurde als LKW aber versichert. Mir ging es eigentlich drum etwas Versicherung zu sparen und nicht wie bei vielen anderen hier wegen dem LKW Fahrverbot am Sonntag mit Hänger.

Ich hatte eine Kopie der Zulassung zu meiner Versicherung Hauptniederlassung gefaxt und nun habe ich den Salat. Natürlich versichern die mich jetzt auch als PKW, da es ja so in der Zulassung steht. Allerdings ist das jetzt bedeutend teurer als vorher. Nun habe ich mich ins eigene Fleisch geschnitten.

Mein Versicherungsvertreter hat mich auch geschimpft, da ich nicht gleich zu ihm gekommen bin. Okay...das lag daran, da ich wusste, dass sein Computer mein Fahrzeug ja nur als LKW erkannte. Jedenfalls hat er es jetzt über Rabatte und wenig Kilometer im Jahr ganz gut wieder hinbekommen, das ich wenigstens annähernd an meinen alten Preis ran komme.

Fazit: manchmal sollte man Dinge doch so belassen, wie sie sind und mit dem Zufrieden sein. :huh:

Jetzt hab ich aber doch nochmal eine Frage.

Wer ist eigentlich für die Bestimmung der Fahrzeug ART zuständig, was in der Zulassung steht?

Ich hatte bei TÜV gefragt, ob der das Umschreiben/Schlüsseln kann, das ich wieder meine LKW Versicherung bekomme. Da sagte der „Nein“, da mein Fahrgastraum größer ist als die Ladefläche. Er hat auch mit den Zollstock gemessen und gesagt, das ginge nicht.

Nun lese ich hier ja auch immer, dass es verschiedene Bezeichnungen gibt, wie LKW offener Kasten, Geländefahrzeug mit Güterbeförderung usw., obwohl es doch meistens bei unseren PU um die DOKA mit der kleinen Ladefläche geht.

Gruß Uwe

Gruß aus Thüringen - © Uwe :)

L200 2.5 TD 4WD 115 PS | Bj.04.2002 | K74T | 265/70 R16

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10 Jan 2015 18:28 #74 von gruftie65
gruftie65 antwortete auf Ranger als PKW zulassen, wer kann helfen
das ist bei mir auch so, LKW ist günstiger als PKW. Allerdings gibt es auch Nachteile beim LKW Tarif:
- kein Rabattretter,
- kein Auslandsschutzbrief
- geht nur bis SF 20 oder 25 (weiss nicht genau)

- Vorteil: Fahrer relativ egal
- Mit SF17 und Vollkasko 500/150 SB zahle ich 497 € Jahr !

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10 Jan 2015 18:36 #75 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Ranger als PKW zulassen, wer kann helfen
Ich hatte verschiedene Versicherungen angerufen und Lkw war in aller Regel teurer. Nachdem ich dann bei Check24 über die Fahrzeugsuche, nicht über die HSN und TSN gegangen bin, bin ich bei 500/150 irgendwo um die 500 gelandet, schätze aber, dass das Pkw ist, weil Check24 meines Wissens nach keine Lkw-Tarife hat. Irgendwo hier hatte ich gelesen, dass dieses Vorgehen legitim sei, weil es en Urteil gibt, dass man nur auf das antworten muss, was die Versicherungen fragen. Und nachdem diesbezüglich nirgendwo die Frage auftaucht, sollte alles gut sein.

Ich werd ihn so also als Pkw versichern und werde dann nach den Zeilen suchen, die den Zoll bzw. das Finanzamt verpflichten, das zu versteuern, was im Fahrzeugschein steht, was ja wohl "Lkw" sein dürfte. Ich bin gespannt... :-D

VG

Martin

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10 Jan 2015 19:23 #76 von Erna
Wenn du die Zeilen gefunden hast UND die ÜbergangsRegelung im Gesetz umgehst - möchte ich aber bitte wissen, wie de des geschafft haben wirst ;)

gesendet vom Sonnendeck

Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...

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10 Jan 2015 19:30 - 10 Jan 2015 19:31 #77 von EDK
Iwan, das mit der Versicherung haut so nicht hin..... Ich hab das auch so gemacht, über Check24 online berechnet (Amarok war da gleich als Pkw eingestuft) , dann über huk24 Antrag auf Versicherung gestellt... Ca 10 Tage nach der Zulassung kam dann eine Mail.... Ihr Fahrzeug kann nicht so eingestuft werden wie online beantragt... Sollte dann fast das doppelte kosten.
Nun als Lkw woanders versichert für guten Preis bei Beibehaltung der Prozente

"Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"
Letzte Änderung: 10 Jan 2015 19:31 von EDK.

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11 Jan 2015 14:21 - 11 Jan 2015 14:23 #78 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Ranger als PKW zulassen, wer kann helfen
...ich hab mit den Versicherungen, die bei Check24 drin waren, telefoniert, das Problem geschildert und immer wieder habe ich gehört, dass sie nur dieses Fahrzeug hätten und ich diesen Tarif nehmen MÜSSE. Als Grundlage hierfür scheinen viele die HSN 1566 und die TSN 972 zu nehmen, die zwar die Umschlüsselung als Pkw zu sein scheint, jedoch effektiv das Fahrzeug darstellt, das in der Garage steht (akt. Admiral direkt, 502 EUR / Jahr).

Den Passus mit der Steuer habe ich gefunden, allerdings habe ich auch unzähliges Wirrwarr gefunden, wie Finanzämter damit umgehen. Vieles hängt vom entsprechenden Sachbearbeiter ab, vielerorts sind diese jedoch nicht auf der Höhe der Zeit.

In der aktuellen Fassung des §2 KraftStG heißt es in Abs 2 Nr. 2:

"Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."

Dem steht der Abs 12 des § 18 entgegen, der (freitextlich) davon spricht, dass alles so bleibt, wie es vor dem 12.12.12 war, wennn der Staat weniger Geld bekäme. Hier ist fraglich, ob nicht der Abs. 12 sich auf den Abs. 11 bezieht, weil er danach eingefügt wurde. Denn alles andere wäre wie

§1 Der Chef hat immer recht.
§2 Hat der Che mal nicht recht, dann tritt automatisch §1 in Kraft.

Das ist Quatsch. Es ist rechtlich strittig, ob sich ein neues Gesetz auf ein altes berufen darf. Weiter widerspricht sich die Verbindlichkeit aus §2 mit der Möglichkeit der Feststellung aus §18. Hier fehlt es ganz stark an Rechtssicherheit.

Viele bayerische Steuerbehörden nehmen als Grundlage die Anweisung des Bayerischen Ministeriums der Finanzen (Ziff. 3). Die erging jedoch vor der Gesetzesänderung. Es ist somit fraglich, ob sie dann überhaupt noch Gültigkeit besitzen kann, wenn sie auf Basis einer mittlerweile gültigen Rechtsvorschrift erlassen worden ist.

Zwei Urteile, die ich unter vielen herausgepickt habe, lauten:

1. Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs als Lkw oder Pkw ist für die steuerrechtliche Einstufung (Kfz-Steuer) nicht bindend.

2. Bei einem Fahrzeug (hier: einem Land Rover Defender 130 Crew Cab) handelt es sich ungeachtet der verkehrsrechtlichen Einstufung um einen Pkw, wenn die zur Personenbeförderung dienende Fläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. (FG Nürnberg, Urt. v. 26.08.2010 – 6 K 489/09)

sowie

Das viertüriges Pick-up-Fahrzeug (Doppelkabine) Land Rover Defender 130 ist - abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung als LKW - kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW zu besteuern. Fahrzeuge, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild (Karosserieform) sowie ihrer technischen Ausstattung (Fahrgestell und Motorisierung) einem annähernd baugleichen PKW-Typ entsprechen und die nicht sowohl ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.800 kg als auch eine Zuladung von 800 kg überschreiten, gelten stets als PKW und unterliegen wie diese der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung gemäß § 8 Nr. 1 KraftStG. (FG Gotha v. 14.12.2011)

Die Rechtslage ist mehr als fraglich, denn über die im Urteil vom FG Gotha den Landrover betreffenden Maße und Gewichte kommen wir drüber. Im Umkehrschluss sind unsere Fahrzeuge nicht "grundsätzlich" Pkws. Weiter ist die Größe der Ladefläche nicht fix, weil man ja mit offener Klappe fahren kann.

Wenn es bei mir soweit ist, dann werde ich mich um Klärung bemühen. Denn eines ist sicher: Wir werden nicht alle gleich behandelt und DAS verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz... :-)

VG

Martin
Letzte Änderung: 11 Jan 2015 14:23 von Iwan der Schreckliche.

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11 Jan 2015 19:33 #79 von Packesel

Iwan der Schreckliche schrieb: ... Denn eines ist sicher: Wir werden nicht alle gleich behandelt und DAS verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz... :-)


Genau da sehe ich die einzige Chance auf Abhilfe. Aber der Gesetzgeber wird um eine Gleichstellung zu erreichen alle gleich schlecht stelle. :cry:
Dann ist für die, die z.B. bei ihrem 1 1/2 Cabs LKW Steuer haben nur eine kleine Hoffnung auf Besitzstandwahrung.

Gruß


Udo

Jeder Mensch braucht ein Laster

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11 Jan 2015 19:38 #80 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Ranger als PKW zulassen, wer kann helfen
...wenn alle Dokas und alle Extracaps jeweils gleich behandelt würden, dann wäre das ja schon ein Schritt in die richtige Richtung...

Ich bin jedenfalls etwas - sagen wir - angriffslustig... :evil:

VG

Martin

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