Ja, nach altem deutschen Recht, muss nur die Reifenlauffläche in einem relativ kleinen Bereich abgedeckt sein. Die EU-Regeln sind da schärfer. Da muss es komplette Rad (also auch Felgenhorn und -stern) in einem deutlich weiteren Bereich abgedeckt sein. Sowas wie das alte dt. Recht wird es in Österreich wohl nicht geben. In gewissem Rahmen haben dt. Prüfer noch die Wahl, was sie anwenden.
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE