Toyota Tundra

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28 Mai 2008 20:13 #11 von Busfahrer
Busfahrer antwortete auf Toyota Tundra
Eigentlich ist das organisierter böse Buben von Seite des Staates.
Wenn die Kohle erst mal weg ist, ist sie weg.
Da kann man dann in Einspruch gehen, wie man will, wegen Gewichtsbesteuerung oder so.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Gewichtsbesteuerung für AF und Dokas bleibt, bzw. wiederkommt, wäre dann Raum für eine Verfassungsbeschwerde, weil Kraft Staatsgewalt gesetzeswidrige Steuerbescheide durchgesetzt wurden.
Das wäre doch mal ne Aufgabe... :mrgreen:


lg - der Busfahrer Fritz, der auch wegen AF mit dem Amt im Clinch liegt...

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31 Mai 2008 18:22 #12 von Richard
Richard antwortete auf Toyota Tundra

Eigentlich ist das organisierter böse Buben von Seite des Staates.
Wenn die Kohle erst mal weg ist, ist sie weg.

Wieso?
Du kannst diesen Einzug doch innerhalb von 6 Wochen widerrufen, dann wird der Betrag Deinem Konto auch gut geschrieben. Allerdings hast Du dann richtigen Ärger an der Backe. :wink: Was die sich an Mahngebühren für jeden überzogenen Tag einverleiben wollen, geht auf keine Kuhhaut. :k_sm18 Das sollte man sich mal Kunden gegenüber erlauben, auweia.

Gruß
Richard :wink.

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