Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?

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11 Jahre 4 Monate her #169354 von winniwon
Habe jetzt auch meine Sitze hinten demontiert.Nächste Woche gehts zum TÜV und dann mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle.Dann ist es ein 2 Sitzer und die Benachrichtigung geht automatisch an den Zoll.Dann sollte es wieder ein LKW sein.Werde berichten!
Hier ein paar Bilder zum Ausbau der Sicherheitsgurte Ford Ranger Extracab:
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Ford Ranger Extracab Limited 2014 Black
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11 Jahre 4 Monate her #169357 von Iwan der Schreckliche
...das an den Sitzen fest zu machen, ist völliger Irrsinn der Behörden. Dem zufolge wäre jede DoKa von jedem Hersteller - obdas Iveco oder DB oder sonstwas ist, die man mit der Klasse B fahren darf, ein Pkw.

Lächerlich...

Ich zitier mal eben aus den Unterlagen meiner Rechtschutzversicherung:

"...Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und abgabeangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten..."

Die Spiele sind eröffnet! :-)

VG

Martin
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11 Jahre 4 Monate her #169359 von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Steuern beim Space Cab
@ Winni,

Danke für die gute Dokumentation. :daumen:

Meiner ist zwar schon als Lkw besteuert, aber man weiß ja nie. ;)

@ Iwan,

Na dann auf in den Kampf. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Gruß Mario

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11 Jahre 4 Monate her #169363 von bb
bb antwortete auf Steuern beim Space Cab
Ich denke, die KFZ Hersteller sind auch beteiligt und könnten das Verfahren vereinfachen, wenn sie ganz eindeutig ihre Fahrzeuge je nach Kundenwunsch als LKW oder PKW homologieren, das geht ja bei Kleintransportern wie dem VW Bus oder dem Transit auch und wird von den Finanzbehörden mittlerweile weitgehend übernommen.
Der Großteil der Doka-Fahrer wäre vermutlich mit einer Einstufung als PKW vom Werk aus glücklich. Bei den Single Cab ist zwar die LKW Zulassung normal, aber auch da wünscht sich mancher Anhänger-Zieher eine PKW-Zulassung und bei den 1,5 Cab könnte man es gleich ab Bestellung von der Anzahl der verbauten Sitze abhängig machen.
Aber vermutlich ist das für eine Nische von 10000 Fahrzeugen im Jahr viel zu aufwändig.
Mögliche Vorteile für die Anbieter wären auch sinkende Verkaufspreise für die PKW-Ausführungen aufgrund des niedrigeren Zolls und höhere Anhängelasten, denn M1 Geländewagen dürfen maximal das 1,5 fache ihres zulässigen Gesamtgewichtes ziehen, allerdings nur bis 3,5t mit Kugelkopfkupplung.
Für die Gerichte wären dann eindeutige Ausstattungsunterschiede zwischen den LKW und den PKW Varianten nachweisbar und sie müssten ihre dehnbaren Auslegungen vielleicht neu überdenken.

Bernhard

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11 Jahre 4 Monate her #169364 von Iwan der Schreckliche
Danke, Mario. Ich werde natürlich nachberichten.

Dass hier mit uns ein riesen Affentanz vollführt wird, zeigt, dass die identischen Fahrzeuge mit den identischen Werten plötzlich andere Fahrzeuge sein sollen, ohne dass auch nur die kleinste Kleinigkeit geändert worden ist. Wenn ich auf das Affenhaus das Schild "Löwe" klebe, dann sind nicht automatisch Löwen drin. Das muss einigen Leuten mal klar gemacht werden.

Ich hab bis heute die veschiedensten TSN gesammelt, die alle die 3,2l-Wildtrak-DoKa-Variante bezeichnen - eine Schau, was da alles steht. Und das, obwohl immer das identische Fahrzeug mit identischen Sitzplätzen, Leistungsparametern und Zulandung bezeichnet wird. Das ist vor allem eines: Ein ganz klarer Verstoß gegen die Rechtssicherheit aus dem Grundgesetz. Dass der ganze Spaß dann auch noch prüferabhängig ist, schlägt dem Fass den Boden aus.

Wie gesagt, die Spiele sind eröffnet...

VG

Martin

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11 Jahre 4 Monate her #169393 von Redneck
Servus Bernhard!

EIn LKW wird halt mit 22% verzollt (aus einem Drittland), ein PKW nur mit 10%... DA kann man natürlich bei der Einfuhr eines LKW logischerweise mehr verdienen! ;)

Gruß, Jürgen

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