Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?

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11 Jahre 4 Monate her #169208 von Packesel

Ranger OD schrieb:
die haben doch schon in der Schule abgeschrieben.


Das nennt sich effektiv arbeiten. Klingt doch viel besser.
:daumen:

Jeder Mensch braucht ein Laster

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11 Jahre 4 Monate her - 11 Jahre 4 Monate her #169219 von Iwan der Schreckliche
Salve MAB,

unser (Un-) Rechtssystem funktioniert so:

Partei A bringt etwas vor, Partei B bringt etwas vor. Dann kommen Rechtsverdreher beider Parteien und bringen ihrerseits Argumente vor. Der Richter hört sich beide Argumente an, blickt dann ins Gesetz und schließt sich einer der beiden Meinungen an. Du bekommst nicht Recht, du bekommst ein Urteil.

Ich warte noch auf meinen Bescheid, dann werde ich ebenfalls eine Klage anstrengen. Ich habe diverse Fehler in den Sichtweisen im Urteil aus München gefunden, die so nicht zulässig sind.

Dem Urteil zufolge wäre das hier also ein Pkw:

encrypted-tbn1.gstatic.com/images?q=tbn:...fGuaCvP2AYg3eFDylPze - bei geringerer Zuladung? Lächerlich...

Ich denke, Frau XXXXXXXXX weiß gar nichts von den Fahrzeugdaten der vergleichbaren Fahrzeuge. Denn dann wüsste sie, dass der Personentransport keinesfalls verboten ist und die Leute auch rundherum rausschauen dürfen... ;-)

Hm, dann ist das hier sicher auch ein Lkw? Oder ein Pkw? Wer weiß das schon...

www.auto-news.de/webcore/data/content/Au...57_1212413617492.jpg

www.t5tuning.net/wp-content/uploads/2014..._20140705_083341.jpg

Wie schon gesagt, lächerlich...

VG

Martin
Letzte Änderung: 11 Jahre 4 Monate her von Richard. Begründung: Auf Wunsch Namen geixt

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11 Jahre 4 Monate her #169221 von Richard
Hi MAB,

bei Kopien von Emails in öffentlichen Foren, sollte nicht alles veröffentlicht werden, wie z.B. Namen. Aus diesem Grund habe ich einige Angaben aus der Email entfernt.

Gruß
Richard ;)

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11 Jahre 4 Monate her #169235 von nightranger
Mein Steuerbescheid kam auch gestern. Gleiche Scheiße wie bei euch. :angry: Zollamt Münster, werde die Gründe später mal genauer erläutern.

Gruß

Simon

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11 Jahre 4 Monate her #169238 von ol5
Wiedersprüchlich finde ich in dem Steuerbescheid das wir als PKW mit Euro5 besteuert werden. Doch diese Euro5 erfüllt der Ranger nicht als PKW. Eine schlechtere Besteuerung ist jedoch auch nicht möglich, da PKW's mit schlechteren Emissionsschlüssel als Neufahrzeug nicht mehr zugelassen werden dürfen.

Anderseits, könnte man diesen Steubescheid nutzen um den Ranger als PKW umzuschreiben?????

Gruß Andy

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11 Jahre 4 Monate her #169240 von bb
In Bezug auf die Besteuerung unserer Pickups nutzen die Finanzbehörden immer wieder die gleichen Formulierungen, egal wie lächerlich oder an den Haaren herbeigezogen sie sind. Mit jedem ihrer gleichgeschalteten und willkürlichen Urteile bestätigen sie sich selbst, dass sie es "richtig" machen. Ich halte weitere Klagen gegen die Steuerbescheide für unnütz, da verschwendet man nur Geld, Nerven, Zeit.
Unrecht und Willkür sind in den Ermessensregeln des KFZ Steuerrechts vom Gesetzgeber vorgegeben und die oberste und heiligste Aufgabe der Finanzbehörden ist, die Einkünfte des Staates zu mehren.
Wir Deutsche sind immer sehr gründlich und selbst Willkür und Unrecht geschehen bei uns strikt nach Gesetz und Ordnung. Da kann man sich so gut hinter verstecken.

Bernhard

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