abzocke im Net
17 Jahre 9 Monate her #70472
von nitrox
nitrox antwortete auf abzocke im Net
Rät der Verbraucherschutz nicht sofort einspruch gegen einzulegen und nicht erst auf den Mahnbescheid zu warten?
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17 Jahre 9 Monate her #70473
von Abrax97
Abrax97 antwortete auf abzocke im Net
@ nitrox
Das iss so ne Sache mit dem Einspruch. Wenn man einen durch juristen Vorformulierten Text zugeschnitten auf diese Fa. findet kann und sollte man Ihn nutzen. Ansonsten besteht natürlich immer die gefahr sich in einem solchen Brief um Kopf und Kragen zu schreiben z.B. indirekt Dinge anzuerkennen. Wie und nach welchen Rechtlichen Grundlagen man einen Einspruch erhebt hängt maßgeblich von der Gestaltung der Site ab.
Liegt einem ein solches z.B. von einer Verbraucherschutz Zentrale verfasstes Schreiben nicht vor erkennt man, durch Untätigkeit die Forderrungen zumindest nicht versehentlich an.
Sollte man sich dennoch entscheiden gegenüber diesen Firmen Einspruch bezüglich der angemahnten Kosten zu erheben einfach kurz und knapp mitteilen das man der Überzeugung ist, das kein Rechtsgültiger Vertragsabschluß zustande gekommen ist und aus diesem Grunde von einer Zahlung des Betrages abstand nimmt... ohne genaue Gründe für die Unwirksamkeit zu nennen. Damit hat später evtl. der Rechtsanwalt einen größeren Handlungsspielraum.
Das iss echt ne riesen Sauerei mit diesen Wegelagerern! Ich freue mich allerdings schon auf den Zeitpunkt wenn eines meiner Kiddies mal in eine solche Falle tappen sollte. Solange schlage ich mich noch mit einem E-Bay Betrug rum... der mich leider auch schon Geld und Nerven gekostet hat.
Das iss halt die Kehrseite vom WWW das genaue Gegenteil von so nem netten Forum wie diesem...
Liebe Grüße Marcel
Das iss so ne Sache mit dem Einspruch. Wenn man einen durch juristen Vorformulierten Text zugeschnitten auf diese Fa. findet kann und sollte man Ihn nutzen. Ansonsten besteht natürlich immer die gefahr sich in einem solchen Brief um Kopf und Kragen zu schreiben z.B. indirekt Dinge anzuerkennen. Wie und nach welchen Rechtlichen Grundlagen man einen Einspruch erhebt hängt maßgeblich von der Gestaltung der Site ab.
Liegt einem ein solches z.B. von einer Verbraucherschutz Zentrale verfasstes Schreiben nicht vor erkennt man, durch Untätigkeit die Forderrungen zumindest nicht versehentlich an.
Sollte man sich dennoch entscheiden gegenüber diesen Firmen Einspruch bezüglich der angemahnten Kosten zu erheben einfach kurz und knapp mitteilen das man der Überzeugung ist, das kein Rechtsgültiger Vertragsabschluß zustande gekommen ist und aus diesem Grunde von einer Zahlung des Betrages abstand nimmt... ohne genaue Gründe für die Unwirksamkeit zu nennen. Damit hat später evtl. der Rechtsanwalt einen größeren Handlungsspielraum.
Das iss echt ne riesen Sauerei mit diesen Wegelagerern! Ich freue mich allerdings schon auf den Zeitpunkt wenn eines meiner Kiddies mal in eine solche Falle tappen sollte. Solange schlage ich mich noch mit einem E-Bay Betrug rum... der mich leider auch schon Geld und Nerven gekostet hat.
Das iss halt die Kehrseite vom WWW das genaue Gegenteil von so nem netten Forum wie diesem...
Liebe Grüße Marcel
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- Busfahrer
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17 Jahre 9 Monate her #70513
von Busfahrer
Damit hat man aber schon mal zugegeben, einen Brief von "DENEN" erhalten zu haben. Sonst liegt nämlich die Beweislast auf der anderen Seite...
Eine andere Sache ist es sicher, wenn Einschreiben eintrudeln, dann kann ja nachgewiesen werden, dass ein Brief - welchen Inhalts auch immer - versendet wurde und auch angekommen ist.
Dann ist es aber schon Zeit für einen Anwalt - wenn man selbst rechtlich nicht versiert ist.
Ansonsten wäre ich da näher an Richards Standpunkt - sollen erst mal einen Mahnbescheid schicken. Meistens kommt der nie....weil solche Firmen den Gericht oft auch schon hinlänglich bekannt sind.
lg - Fritz
Busfahrer antwortete auf abzocke im Net
nitrox schrieb: Rät der Verbraucherschutz nicht sofort einspruch gegen einzulegen und nicht erst auf den Mahnbescheid zu warten?
Damit hat man aber schon mal zugegeben, einen Brief von "DENEN" erhalten zu haben. Sonst liegt nämlich die Beweislast auf der anderen Seite...
Eine andere Sache ist es sicher, wenn Einschreiben eintrudeln, dann kann ja nachgewiesen werden, dass ein Brief - welchen Inhalts auch immer - versendet wurde und auch angekommen ist.
Dann ist es aber schon Zeit für einen Anwalt - wenn man selbst rechtlich nicht versiert ist.
Ansonsten wäre ich da näher an Richards Standpunkt - sollen erst mal einen Mahnbescheid schicken. Meistens kommt der nie....weil solche Firmen den Gericht oft auch schon hinlänglich bekannt sind.
lg - Fritz
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17 Jahre 9 Monate her #70526
von Richard
Da verstehe ich unsere Regierung nicht, die tun so gut wie nichts dagegen, den normalen Bürger gegen solche Piraten zu schützen, aber unsere Privatsphäre ausspionieren, das wollen und dürfen sie, weil wir alle notorische Terroristen sind.
Verständnislose Grüße
Richard
Richard antwortete auf abzocke im Net
Davon würde ich nicht ausgehen. Die schicken die Dinger zu ungünstigen Zeiten raus, z.B. Ferienanfang. Und wenn du dem Mahnbescheid nicht widersprichst, haben die Gauner eine rechtliche Grundlage, ob zu Recht oder zu Unrecht, das ist dem Gesetzgeber dann egal.Meistens kommt der nie....weil solche Firmen den Gericht oft auch schon hinlänglich bekannt sind.
Da verstehe ich unsere Regierung nicht, die tun so gut wie nichts dagegen, den normalen Bürger gegen solche Piraten zu schützen, aber unsere Privatsphäre ausspionieren, das wollen und dürfen sie, weil wir alle notorische Terroristen sind.
Verständnislose Grüße
Richard
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17 Jahre 9 Monate her #70530
von Der Schwarze
Mach mitMachs nachMachs bessä
Der Schwarze antwortete auf abzocke im Net
Mach mitMachs nachMachs bessä
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17 Jahre 9 Monate her #70642
von Elki
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck
Elki antwortete auf abzocke im Net
Hi,
kann ich Richard nur recht geben... Und im Extremfall passiert dann das: Gehst zur Bullizei und willst Anzeige erstatten wegen Betrugs- und die nehmen das netmal auf, weil Du ja selber schuld bist und Dir keine finanzieller Schaden enstanden ist... :twisted: :twisted: :twisted:
OK, der Fall war etwas anders gelagert, aber geht in die gleiche Richtung..........
Gruß
Elke
kann ich Richard nur recht geben... Und im Extremfall passiert dann das: Gehst zur Bullizei und willst Anzeige erstatten wegen Betrugs- und die nehmen das netmal auf, weil Du ja selber schuld bist und Dir keine finanzieller Schaden enstanden ist... :twisted: :twisted: :twisted:
OK, der Fall war etwas anders gelagert, aber geht in die gleiche Richtung..........
Gruß
Elke
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck
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