PU + 100er Zulassung WoWa

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07 Aug 2017 21:37 #11 von PIPDblack
PIPDblack antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
Wo steht, dass die Ausnahmeregelung nur für PKW und nicht auch für LKW bis 3,5 t gilt?

Wenn du dazu was näheres weißt, immer her damit.
Genau das ist nämlich der Hintergrund meiner Frage.
Ich sehe keinen Grund, mit dem PU mit 80 umherzuckeln zu müssen, nur weil im Schein LKW und nicht PKW steht.

Eine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn eines PU sollte man in einem PU-Forum wohl auch nicht losbrechen müssen.

Mir geht's um die richtige Anwendung der Regelung. Wenn ich mit dem PU diese Regelung nicht mehr anwenden darf, dann lass ich bei der demnächst folgenden Auflastung des WW die 100-er Zulassung nämlich austragen und kann mir zum nächsten TÜV die neuen Reifen sparen.

Wie du sicherlich weißt, bekommt der WW nämlich kein Siegel mehr, wenn die Bedingungen für die 100-km/h-Zulassung nicht erfüllt werden.

Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE

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07 Aug 2017 21:48 #12 von Rooster55
Rooster55 antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
Blödsinn, es ist von Fahrzeugen die Rede, nicht nur von PKW.
Alle Fahrzeuge bis 3,5 to dürfen mit Wohndose 100 km/h fahren.
Schaust Du hier , oder Google selber.

LG Axel
FORD Ranger DoKa 3.2 Automatik Wildtrak Orange Bau 2.11.16 Ezl. 12.16
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07 Aug 2017 21:59 #13 von PIPDblack
PIPDblack antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
DANKE
Das Prospekt vom TÜV Süd erklärt es eindeutig "Mini-LKW". Mittels Piktogramm ist auch im ALKO-Prospekt ein PU zu sehen.

Genau sowas hatte ich gesucht.

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07 Aug 2017 22:32 #14 von AmStaff
AmStaff antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
Sorry das es Dich in Deinem Thema getroffen hat, ich hätte den Beitrag auch unter viele andere Beiträge setzen können, egal, sei's drum.

Deine Aussage das Du an dem WoWa die Reifen nach 6 Jaren nicht wechseln würdest wenn die 100 Zulassung ausgetragen werden würde finde ich dennoch nicht akzeptabel, aber Ihr seit alle Alt genug.

Gruß Torsten

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07 Aug 2017 22:46 #15 von PIPDblack
PIPDblack antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
Genau. Das kannst getrost mir überlassen. Woher der Zwang zu den 6 Jahren stammt, kann dir keiner vernünftig erklären. Wenn ich sie nach 7 oder 8 wechseln lasse, sollte das auch OK sein. 10 Jahre oder älter werden sie bei mir sicher nicht. Überlastet wurden sie bei mir auch nicht. Auch keine Bordsteinkanten bisher mitgenommen. Der Luftdruck regelmäßig überprüft. Die Jahresfahrleistung liegt vllt. bei 3 tkm p.a.. Die Räder sehen fast nur Asphalt, kein Geröll. Im Winter steht der WW kühl und trocken, im Sommer einigermaßen geschützt. Wo soll der Grund liegen, die Reifen zwanghaft nach 6 Jahren wegzuwerfen außer die 100-er Zulassung?

Wenn ich die 100-er Zulassung nutzen kann, komme ich darum nicht rum.

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07 Aug 2017 23:23 #16 von Rooster55
Rooster55 antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
Reifen verspröden und bekommen oberflächliche Risse. Irgendwo ist Schluss mit Lustig. Also sagt der Gesetzgeber: "Für 100 km/h, alle sechs Jahre neue Reifen". Ist so, Diskussion darüber ist flüssiger wie Wasser.
Und ob ich mir wirklich einen Gefallen damit tue, auf 100 km/h zu verzichten um die Reifen ein Jahr länger zu fahren, ich weiß nicht. :ka:

LG Axel
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08 Aug 2017 07:35 - 08 Aug 2017 07:36 #17 von PIPDblack
PIPDblack antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
Die Frage nach dem Pflichtreifenwechsel erübrigt sich, wenn die Ausnahmereglung auch für den PU gilt.

Ansonsten wäre es mit dem TÜV- und dem Reifenwechseltermin etwas entspannter. Da man ja selten ganz frische Markenreifen bekommt, sind die 6 Jahre um, bevor der WW zum TÜV muss. TÜV ist bei uns zu Beginn der Saison.

Wie lange (WW)Reifen noch als neu gelten, wißt ihr ja. Da bleiben u. U. nicht viele fahrbare Jahre übrig. MMn also evtl. doch eine Überlegung wert. Aber das soll jeder halten wie er will. Wie geschrieben: 10 Jahre bleiben bei mir auch keine Reifen drauf.

Meine Erkenntnis aus dem TÜV-Süd-Blatt: PU mit WW = 100 km/h. Somit bleibt die Plakette und er bekommt dann demnächst neue Reifen. Somit sind dann alle glücklich. :prost:

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Letzte Änderung: 08 Aug 2017 07:36 von PIPDblack.

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10 Aug 2017 19:02 - 10 Aug 2017 19:21 #18 von p.rauch
p.rauch antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
Geschwindigkeit ganz klar geregelt im §3 Satz 3 STVO mit dem Wortlaut: Zitat

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

2.außerhalb geschlossener Ortschaften

a)für

aa)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,

bb)Personenkraftwagen mit Anhänger,

cc)Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie

dd)Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

80 km/h,
Zitat Ende

und der Ranger ist nun mal in den meisten Fällen ein Lastkraftwagen bis 3,5t Gesamtmasse.

Die beim TÜV genannte Ausnahme vom §18 STVO besagt nur, daß Gespanne die nicht im §3 STVO eh schon auf 80km/h festgelegt sind, auf diesen Straßen 100km/h fahren dürfen falls sie die Voraussetzungen erfüllen.
Das beteutet auch, daß das 100km/h Gespann auf der "normalen" Straße ebenfalls nur 80km/h darf.

Zudem ist ein solches Blatt vom TÜV eben auch nur eine Vereinsbekantmachung ohne Anspruch auf Rechtsgültigkeit

Aber jeder wie er meint, mir ist Deutschland nicht groß genug für den 100er Aufstand, obwohl mein Ranger ein PKW ist. Bei unseren Nachbarn gelten für 100 ja auch wieder andere Vorschriften.

Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
Letzte Änderung: 10 Aug 2017 19:21 von p.rauch.

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10 Aug 2017 20:57 - 10 Aug 2017 21:03 #19 von bb
bb antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
Bei Fahrten mit Anhänger stelle ich den Tempomat auf 95, das ist in jeder Hinsicht kostensparend. Wenn Radarwarnungen kommen, fahre ich nicht über 88 nach GPS.

Was Billiganhänger und Wohnwagen angeht: Da würde ich immer die 100er Version nehmen, wenn ich die Wahl hätte, weil die eine Anhängerstabilisierung und hydraulische Stoßdämpfer haben müssen, womit auch bei Tempo 80 eine deutlich höhere Fahrsicherheit gegeben ist.

Was das Alter von sogenannten Neureifen angeht: Manche halten die auch mit 5 Jahren nach DOT Produktionsdatum für neu. Am Anhänger dürften solche Neureifen dann gerade noch 1 Jahr mit 100 gefahren werden. Also Augen auf beim Reifenkauf.
www.kanzleiplus...-neu/
friedrichs.adac....html

Bernhard
Letzte Änderung: 10 Aug 2017 21:03 von bb.

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10 Aug 2017 23:28 #20 von PIPDblack
PIPDblack antwortete auf PU + 100er Zulassung WoWa
@p.rauch
Was möchtest du nun sagen? Irgendwie fehlt mir das Fazit bzw. ich vermag es nicht erkennen.
Dass PKW und LKW bis 3,5t jeweils mit Anhänger grds. nur max. 80 km/h schnell fahren dürfen, ist soweit klar. Die 9. Ausnahmegenehmigung stellt aber eben für die genannten Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen und auf bestimmten Straßen eine Ausnahme davon dar. Sie erhöht die Vmax um 20 km/h, also auch für den Ränger-LKW.

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