Temporärer Hinweis auf eine laufende Aktion

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25 Mär 2014 09:20 - 25 Mär 2014 09:21 #11 von Pollux
Wir haben 2010 einen L200 1 1/2 Kabine aus Schweden eingeführt, dort hatte er eine LKW-Zulassung. Mit COC-Papier wurde er auch beim Straßenverkehrsamt so eingetragen nur der Spacken vom Finanzamt hat ihn als PKW versteuert. Nach langem Hin und Her habe ich an den Vorgesetzten geschrieben und dem Mitarbeiter angedroht ihn in persönlichen Regress zu nehmen, wenn ein Unfall eintritt, da damals noch Versicherung und KFZ-Steuer gleich sein mussten. Dann wurde ich vom Vorgesetzten angerufen - der ein Kunde von uns ist - der sagte ich solle das Fahrzeug vorführen. Danach wurde er von PKW auf LKW versteuert 480,- € runter auf 198,- €. Nun haben wir einen Ford F250, nach den Papieren und den Maßen definitiv ein LKW, wird aber von eben diesem Finanzamtspacken als PKW! versteuert obwohl § 18 KfzStG besagt, dass ein Fahrzeug steuerlich so veranlagt werden muss wie es in den Papieren steht. Unterschied: LKW-Steuer wären 178,- € PKW-Steuer sind 956,- € noch Fragen? Könnte diesem arroganten S... meine Faust im Gesicht parken. Es ist ja nicht nur die Steuer, sondern auch ein höherer Versicherungsbetrag, härtere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Geschwindigkeitslimitierung, Sonntagsfahrverbot......etc.
Ach ja, wir haben eine Firma und das Fahrzeug nicht gekauft um damit zur Eisdiele zu fahren :rote_karte: für den S... vom Finanzamt Bad Segeberg
Letzte Änderung: 25 Mär 2014 09:21 von Pollux.

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25 Mär 2014 10:02 #12 von Erna

Pollux schrieb: härtere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Geschwindigkeitslimitierung, Sonntagsfahrverbot......etc.


Ich denke, Geschwindigkeitslimitierung und höhere Strafen bei zu schnell gilt ab 3,5to??? und Sonntagsfahrverbot nur mit Anhänger....

HILFE :ka:

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25 Mär 2014 10:35 #13 von Pollux
@Erna Stimmt ab 3,5 to Geschwidigkeitslimit etc.

Da wir eine Firma haben und zu Messen fahren, die bekanntlicher Weise am Wochenende stattfinden - trifft uns auch das Sonntagsfahrverbot, da wir die Ware im Hänger ziehen. Ich werde es auch nicht riskieren, mit einem LKW am WE mit Hänger zu fahren! Uns ist vor 3 Jahren auf einer Tankstelle eine Polofahrerin frontal auf einen Pajero Sport mit einem Anhänger (Maße Länge 6 m x Breite 2,30 und HÖHE 2,80 m) gefahren! Sie hatte nicht gesehen, dass wir ca. 2 m vor ihr standen und getankt haben. Die erste Fragen von der Polizei war nicht ob die Frau fahrfähig ist, sondern ob der Pajero Sport nicht ein LKW sei!

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25 Mär 2014 11:02 #14 von Redneck
Servus Pollux!

Wenn Du öfter berufsbedingt mit Pickup und Anhänger fahren mußt (also gewerblich und mit Anhängern, die nicht wie Wohnwagen oder Anhänger zu Sportzwecken befreit sind), dann hast Du auch die Möglichkeit, eine Jahresausnahmegenehmigung zu beantragen! Somit bist Du auf der sicheren Seite. Vor einigen JAhren hätte die mal so um die 120 Euro gekostet, hatte mich schon erkundigt. Kann sein, daß das teuerer geworden ist, aber grundsätzlich ist es möglich!

Das nur mal so nebenbei... ;)

Gruß, Jürgen

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25 Mär 2014 11:15 #15 von Erna
Danke Pollux :) ich befürchtete schon ich hätte verlernt Gesetze zu deuten und müsste jetzt doch arg aufpassen.

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25 Mär 2014 11:43 #16 von Pollux
@ Redneck
Du hast grundsätzlich Recht, allerdings hat sich entweder allgemein der Preis deutlich nach oben verändert, oder im Kreis Segeberg ist man besonders "gierig". Ich habe die Genehmigung vor 2 Jahren nachgefragt, da sollte die Genehmigung ca. 800,- € pro Jahr kosten.

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25 Mär 2014 11:47 #17 von Redneck
:blink: :blink: :blink:

Wow, das wäre aber eine Preissteigerung, da fällt einem nix anderes mehr ein als Abzocke!!!! Dann rentiert sich das natürlich nicht... :(

Gibt es da vielleicht noch Abstufungen, die Du nicht erwähnt hattest, z.B. Gefahrguttransporte, Überlänge, Gewicht usw... Denn von 120 Euro auf 800, das ist ja direkt unglaublich!
Dateianhang:


Was aber richtig ist, soweit meine schon ältere Info, diese Ausnahmen könnnen, müssen aber nicht genehmigt werden!

Gruß, Jürgen

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25 Mär 2014 12:06 #18 von Pollux
@rednek
Nein, wir transportieren Hundeausrüstung, Hundfutter und Bekleidung für Menschen ist nach meinem Kenntnisstand kein Gefahrgut.
Die wollen im Kreis Segeberg für eine einmalige Ausnahmegenehmigung 180,- € haben also nur für ein WE. Das ist mehr als frech. Die Genehmigung würden wir schon bekommen, aber bei dem Preis machen wir nicht mit.

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25 Mär 2014 12:15 #19 von Redneck
Da hast Du völlig recht, würde ich auch nicht machen. :rolleyes:

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25 Mär 2014 12:35 #20 von MitSchuhbischHi
MitSchuhbischHi antwortete auf Temporärer Hinweis auf eine laufende Aktion
Stimmt, für das Geld kannst auch noch ne Nacht im Hotel bleiben. :prost:

Manchmal reizt es mich schon auch noch am Sonntag heimzufahren, wenn am Montag das Tagesgeschäft regulär weiterlaufen soll, wärs schon nicht schlecht.

Leider hab ich mich mit dem Thema erst befasst nachdem der Pick Up gekauft war... Wobei leider, wenn ich deswegen keinen gekauft hätte, würd ich heut noch jedem so :haben_will: hinterher gaffen :lachkrampf:

Gruß Immanuel

L200 BJ 2010, BFG AT KO2 265/70 R17, Trailmaster FW +50mm,H&R Spurv.+60mm, ARB Bullbar, ARB Roof Rack, Dachscheinwefer v/h, ARB Markise 1250, stabo xm5003 CB-Funke, Safari Snorkel, 12000er...

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