Tausend Fragen

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22 Jahre 7 Monate her #1452 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Tausend Fragen
@ tomM
ja ja schwere zeiten, man will ja m?glichst alles richtig machen.
aber irgendwann muss man auch entscheidungen treffen die einen kompromiss beinhalten. aber daf?r gibt es ja unser forum.

eine anh?ngelasterh?hung bringt nicht viel,...ausser sicherheit f?rs gewissen, wenn "gr?n-wei?-wiesbaden" ans fenster klopft.
?berleg mal: 2700 kg anh?ngelast hast du jetzt schon bei serienm??iger anh?ngekupplung (ahk).
eine erh?hung auf (max.) 3.340 kg kostet mind. 280,-- euro?s, ohne den eintrag und die vorf?hrung beim lieben t?v, und bedingt dazu keinerlei technische ver?nderungen am fahrzeug :shock: :?

d. h. aber doch: der l200 packts auch mit serienm??iger ahk, ...geht halt nur weiter auf?s material, - oder?

klar die "zeigefingerheber" kommen jetzt mit t?v und so, klar aber was kostet den eine ?berschreitung der anh?ngelast wenn die gr?nen tats?chlich mal kontrollieren? max. 40 Euro / keine punkte! wenn man das max. ( 3340 kg) an last , nicht ?berschreitet.
denke mal wenn man gewerblich unterwegs ist, sieht es etwas anders aus.
da sind die freunde der "BAG" ja auch schnell auf dem plan.... :cry:

vielleicht gibts ja noch ein paar forumsmitglieder die ?hnliche ansichten oder gar andere haben.

gru? charlie k. :)

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22 Jahre 7 Monate her #1453 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Tausend Fragen
@ tomM
hier noch einige infos zu der Sache mit der Auflastung:

Infos zur Auflastung

Gewichtsbesteuerung, Auflastung und die neuesten Gerichtsurteile

Es herrscht gro?e Verunsicherung, denn es gibt scheinbar keine klaren Regeln, welche Fahrzeuge nach Hubraum und Schadstoffklasse und welche nach zul?ssigem Gesamtgewicht beteuert werden.
Grunds?tzlich richtet sich die Bemessungsgrundlage nach ?8 des Kraftfahrzeugsteuergesetztes (KraftStG). Danach sind Kraftr?der und Personenkraftwagen nach Hubraum und Schadstoffklasse uns so genannte ?andere Fahrzeuge? nach Gewichtsklassen zu besteuern.
Allerdings ist die zulassungsrechtliche Einstufung - also was im Fahrzeugschein steht - f?r die Finanz?mter nicht bindend, Sprich: Was im Fahrzeugschein Lkw ist, wird von dem Finanzbeh?rden noch lange nicht nach Gewicht besteuert. Zu diesem Thema hat der Bundesfinanzhof einige Urteile gef?llt, auf die sich die Fahrer von Allradlern berufen k?nnen, auch wenn diese Richterspr?che nur einen Einzelfall regeln, also ein bindendes Gesetz darstellen. So gibt es zumindest zwei Regeln f?r steuerrechtlich anerkannte ?andere? Fahrzeuge.

Ladefl?chenregel bei Pickups

F?r die Fahrer eines Pickup ist das Urteil VII R 26/99 des Bundesfinanzhofes vom 1.8.2000 interessant, welches eine Besteuerung nah Gewicht vorschreibt, wenn die ?objektive Beschaffenheit? des Fahrzeuges darauf hindeutet, dass es haupts?chlich zum G?tertransport bestimmt ist.

Als Hauptkriterium gilt, dass die nutzbare Fl?che zur G?terbef?rderung gr??er ist als die zur Personenbef?rderung. Zus?tzlich sollte die Nutzlast des Fahrzeugs 40% des zul?ssigen Gesamtgewichts ?bersteigen. Es k?nnen weitere Merkmale wie eine auf Lastenbef?rderung ausgelegte Federung, fehlende Komfortausstattung herangezogen werden. In Einzelf?llen kann von manchen Kriterien auch abgewichen werden. Eine klare Einteilung gibt es nicht. Es kommt auf die ?berzeugungskraft des Fahrzeughalters beim zust?ndigen Finanzamt an. Gewerbliche Fahrzeughalter haben es zwar erfahrungsgem?? etwas leichter, doch auch transportintensive Hobbys k?nnen als Argumentationsgrundlage dienen.

Gewichtsregel f?r alle

F?r Gel?ndewagen und Doppelkabinen-Pickups, die die Ladefl?chenregel meist nicht einhalten, gibt es einen zweiten Weg. Im Urteil VII R 115/97 (BFH) vom 31.1.1998 ?bernimmt das oberste Finanzgericht ausnahmsweise die zulassungsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen nach ?23 Abs. 6a StVZO. Danach z?hlen Kombinationskraftwagen, das sind Fahrzeuge, die zu gleichem Ma?e der Personen wie der G?terbef?rderung dienen, mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen zu den PKW. Umgekehrt ergibt sich, dass Kombinationskraftwagen mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen zu den nach Gewicht zu besteuernden ?anderen Fahrzeugen? geh?ren.

Kombinationskraftwagen sind Autos mit Kombiform und umklappbarer R?ckbank. Bei Doppelkabinern ist die wahlweise Verwendung ja offensichtlich. Au?erdem wird nicht verlangt, dass das zul?ssige Gesamtgewicht bereits werksseitig ?ber 2,8 Tonnen liegt. Das bedeutet: Auflastungen sind zul?ssig.

Gemeint sicnd hier auch alle g?ngigen Allradler aufgelistet, die entweder werksseitig ein zul?ssiges Gesamtgewicht von ?ber 2,8 Tonnen besitzen oder durch ein Gutachten oder einen Umbau aufgelastet werden k?nnen.

Auflastung ohne Probleme

Am einfachsten ist es, wenn die Hersteller sich f?r ihre Kunden engagieren und ?ber ihr H?ndlernetz Gutachten anbieten, in denen sie die Unbedenklichkeit der Auflastung bescheinigen. Dann wird die Fahrt zum T?V reine Formsache. Da die Hersteller allerdings daf?r gerade stehen m?ssen, wenn Fahrzeughalter die erh?hte Nutzlast auf dem Papier auch ausn?tzen, sind sie damit aber sehr zur?ckhaltend, Fahrzeughersteller gehen sogar gegen Zubeh?ranbieter vor, die sich auf Auflastungen spezialisiert haben, wenn sie der Festigkeit ihrer eigenen Autos nicht trauen. Man kann auch selbst versuchen, sein Fahrzeug beim ?rtlichen T?V aufzulasten. Am besten, man erkundigt sich vorher genau, welche Kriterien es zu erf?llen gilt. Per Einzelabnahme kann zum Teil nur noch um maximal 100 kg aufgelastet werden. Es gen?gt nicht, wenn nur die Summe der vorderen und hinteren Achslast (Ziff. 16 im Fahrzeugschein) mehr als 2.800 kg betr?gt.

Die zul?ssige Anh?nglast wird meist um den Auflastungsbetrag verringert, damit das zul?ssige Gesamt-Gespanngewicht auf dem gleichen Niveau bleibt. Wer also h?ufiger schwere Brocken an den Haken nehme will, sollte sich vorher informieren.

Hier die Checkliste

Unter Ziffer 15 im Fahrzeugschein das zul?ssige Gesamtgewicht nachsehen. Liegt es bereits ?ber 2.800 kg, muss man beim Finanzamt die Besteuerung nach Gewicht durch ein formloses Schreiben beantragen. Dabei sollte auf das Urteil VII R 115/97 BFH hingewiesen und eine Kopie des Fahrzeugscheins beigelegt werden.

Liegt das zul?ssige Gesamtgewicht unter 2.800 kg, kommt es darauf an, ob der Wagen f?r eine Auflastung wom?glich erst mit anderen Federn umger?stet werden muss. Das steht in der Tabelle. Danach wird das neue zul?ssige Gesamtgewicht vom T?V-Pr?fer in den Fahrzeugbrief eingetragen.

Existiert f?r das Fahrzeug ein Gutachten, das keine Umr?stungen vorschreibt, tr?gt er T?V den neuen Wert direkt in den Fahrzeugbrief ein.

In beiden F?llen muss das neue zul?ssige Gesamtgewicht dann bei der Zulassungsstelle vom Brief in den Schein ?bertragen werden. Danach kann man per formlosem Brief an das Finanzamt die Gewichtsbesteuerung beantragen. Das Ger?cht, dass diese Steuersparl?cke in n?chster Zeit geschlossen werden soll, best?tigt das Bundesfinanzministerium nicht. Derartige Pl?ne liegen nicht vor.

Steuers?tze je 200 kg zul?ssigem Gesamtgewicht:

bis 2.000 kg 11,25 EUR
2.000 bis 3.000 kg 12,02 EUR
3.000 bis 3.500 kg 12,78 EUR

Beachte aber bitte auch: das Finanzamt muss deinen L200 nicht als LKW oder Konbi-Pkw ansehen.
Die Herrschaften dirt machen was sie wollen.
Da ist es ratsam vorher mal anzufragen, ob die Besteuerung nach Gewicht auch tats?chlich von deinem Finanzamt, auf deinen Antrag hin, auch durchgef?hrt werden kann/wird.

Wenn der H?ndler dir sowas zusagt muss das in den Vertrag rein, damit hast du dann einen sog. Gew?hrsmangel, wenn es nicht klappen sollte....

Nun aber mal keine Angst, in der Regel spielen die ?mter mit, nur einige stellen sich quer und ziehen Steuern wo sie k?nnen.
Gru? charlie k. :wink:

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22 Jahre 7 Monate her #1456 von micha
micha antwortete auf Tausend Fragen
@Kastor,

laut meinem Kenntnisstand MU? das Finanzamt die Gewichtsbesteuerung bei Fahrzeugen ?ber 2,8t zulassen.
Die Urteile
(Urteil vom 26. August
1997, VII R 60/97, BStBl. 1997 II 744, 745; Urteil vom 31. M?rz 1998, VII R 115/97, amtl. noch
nicht ver?ffentlicht; Urteil vom 05.05.98, VII R 104/97, BB 1998, 1461, 1463)
wurden vom Bundesfinanzhof gef?llt. Das ist die oberste Instanz in Finanz und Steuersachen. Daran mu? sich jedes Finanzamt halten.
Eigentlich m??te das Finanzamt sogar von sich aus nach Gewicht besteuern. Also ohne extra Antrag, Hinwei? oder so. Das sie das nicht tun ist eigentlich eine arrogante Frechheit und ungesetzlich.

give respect
get respect

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22 Jahre 7 Monate her #1457 von Holgi
Holgi antwortete auf Tausend Fragen
Hallo,

wie schon in einem andern posting von mir beschrieben ist auch eine gewichstbesteuerung unter 2,8 t m?glich , nach inaugenscheinnahme durch den zust?ndigen Finanzbeamten, war zumindest bei mir v?llig problemlos , da die ladefl?che eindeutig l?nger als die fahrgastzelle ist.

gruss Holgi

L200 Club Cab Magnum

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22 Jahre 7 Monate her #1461 von TomM
TomM antwortete auf Tausend Fragen
Man sagte mir bei Mitsu in Dreieich es wird generell mit Gewichtsbesteuerung angemeldet (ist mir zwar nich klar wie das geht aber es w?rde der Zlassungsdienst immer so machen, bisher ohne ein Problem. Komisch, dan meine Freunde beim FA erstellen ja den Bescheid.

Bei der Versicherung sagte der H?ndler, es w?rde bei Mitsu immer als PKW Kombi versichert (Wenn Doka) Club Cab w?rden generell als LKW versichert.

Hm, es wird wohl bei entsprechender Auslegung des Gesetzes kein Spielraum f?r "Freiheiten" der von uns bezahlten Mitarbeiter beim FA geben. Probleme k?nnen wohl nur entstehen, wenn die Nutzung als LKW / Nutzfahrzeug fragw?rdig ist. Das ist es wohl schon bei Hardtop und Nichtselbst?ndigkeit des Besitzers. Aber auch da mu? es eigentlich gelten, Fahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 2,8t werden nach Gewicht besteuert.

Am Montag mach ich mal ein Interview bei einem H?ndler in Sinsheim, ma gucken was der sagt, auch in Bezug auf Zuverl?ssigkeit und Kulanz. Der hat auch Alfa und damit einen Vergleich.

So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts

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22 Jahre 7 Monate her #1463 von jehdy
jehdy antwortete auf Tausend Fragen
moin tom,

erstmal als tip: das thema wurde bereits ziemlich ausf?hrlich
im alten forum behandelt. hab nur gerade nicht den link zur hand

wie genau die im fa das h?ndeln ist mir nicht ganz so klar.
als ich meinen l anmeldete wurde der als erstes nach hubraum
besteuert :twisted: :twisted:
als ich dann nachhakte wurde mir mitgeteilt, das die schl?ssel
nr nicht bekannt sei :?
als ich dann ein schreiben vom mitshu-h?ndler nachreichte,
aus dem hervor geht das der l200 als lkw zu versteuern ist
war alles kein prob mehr

versichert ist meiner als pkw. den als lkw bzw kombi-fahrzeug
zu versichern w?re laut meiner vers-tussi absoluter bl?dsinn
da man dann bei 50% stehen bleibt :shock: :shock:

gru?
bernd

Mitglied im L200-Club

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