KA0T BJ 2009 Umschlüssel zu PKW nicht mehr möglich

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06 Dez 2010 13:36 #11 von lCEMAN
Wow - vielen Dank!


Das bringt mich auf eine Idee - da ist ja original auch so ein Metalldingens, vielleicht kann man da selber was bruzzeln :)


Versand und so lief auf der Seite problemlos?

Offroad-Fotos: www.4x4-pics.com

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11 Dez 2010 14:08 #12 von FN71
Kann dir leider nichts über den Versand sagen,habe die Halterung direkt in Schweden gekauft weil ich ab und zu dort bin.
gruß Frank

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11 Dez 2010 17:16 #13 von suzali
@iceman

habe noch so eine Halterung für zwei Scheinwerfer hier rumliegen. Biltema Art.Nr. 42-490.
Hatte ich im Frühjahr für meinen Avensis gekauft. Passt aber nicht so richtig. Ist daher bis auf ein paar oberflächliche Schrammen neuwertig. Wenn Du Interesse hast, melde dich mal.
Gruß Ali

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30 Mai 2012 15:54 #14 von schrauber1
So mal ne neue Frage da neuer Pick up vor der Tür ! Kann ich den Neuen Pick UP DOKA mit der längeren Ladefläche jetzt als LKW versteuern wie den Alten kantigen?

Der Weg ist das Ziel

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31 Mai 2012 01:58 #15 von Richard
Hei,

höchstwahrscheinlich nicht. Das FA interessiert die Ladefläche nicht. DoKa wird das Problem sein.

Gruß
Richard :wink:

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31 Mai 2012 06:31 #16 von 4Wühler
Moin,

da wahrscheinlich keiner richtig weiß wie das Flächenverhältnis nun richtig ausgemessen wird, macht sich unser FA das ganz einfach, und sagt: Doka = Hubraumsteuer

Aber Versuch macht klug :wink:

Gruß Frank

Garderobe für das Grobe

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03 Jun 2012 22:26 #17 von schrauber1
Na ich werde dann wenn der Bescheid da ist mal schauen und wenn s denn so ist wieder mal den Klageweg gehen da es sich grundlegend um ein anderes Auto handelt (kostet ja nix außer Zeit).

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23 Jun 2012 01:49 #18 von schrauber1
So vielleicht ein Hoffnungsschimmer:

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... wagen.html

Kfz-Steuer für Personenkraftwagen

Bitte beachten:

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet.

Das Bundesministerium der Finanzen bedient sich bei der Verwaltung der Kfz-Steuer bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden (u. a. der Finanzämter). Diese gelten insoweit als Bundesfinanzbehörden. Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt deshalb ihr Finanzamt der direkte und kompetente Ansprechpartner für alle Fragen zur Kfz-Steuer.

Die Zulassungsbehörden dürfen Fahrzeuge erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die Besteuerungsgrundlagen - insbesondere die CO2-Emissionen - festgestellt und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesen sind. Für die Fahrzeugzulassung müssen die Vorschriften über die Kfz-Steuer nachweislich eingehalten sein.


Die an der Stelle Zulassungsbescheinigung I V.7 Angegeben Co Werte, sind beim Mitsubishi L200 nicht angegeben. Da ich nicht Rechtsanwalt bin ist das hier natürlich nicht rechtsverbindlich, ich empfehle jeden seinen Bescheid anzufechten.

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