Steuerbescheid 2019

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28 Dez 2018 16:10 #21 von Steinbock
Steinbock antwortete auf Steuerbescheid 2019
Steuerbescheid 2019

Mein Schwager hat mir den Wisch vorgelegt.

Er besitzt einen GMC Sonoma 1,5 Kabine 4,2 V6

Soll nach dem neuen Bescheid über 900,-€ anstatt wie bisher 172,-€ bezahlen.
LKW offener Kasten!!
Zwei Fahrersitze + zwei Notsitze........
Wird laut Amtlichem Schreiben angeblich nur zur Personenbeförderung benutzt. Ein Baufahrzeug

Meiner Meinung nach ist die "neue" Besteuerrung böse Buben und versucht mittelständige Unternehmen in den Ruin zu treiben.!

Der Bund soll lieber mal sehen daß sinnlose Sachen wie "Start Stop" unerklärliche Ampelregelungen und Großbaustellen in Ballungszentren abgeschafft werden.

Stuttgart 21 ist das beste Beispiel !!!!!!! Hauptsache die Bagger laufen.......

Was wird denn mit mehr Steuereinnahmen finanziert...? Kein einzieger Selbständiger Unternehmer der mit ehrlicher Arbeit sein Geld verdient hat einen Vorteil davon.

Nein es sitzt wieder ein A.... am Hebel der schon zu viel hat.

Ich bin nicht Staatsfeind aber sowas regt mich richtig auf.!

Wenn ich mir einen Pick-up als Zweitwagen halten kann soll er auf PKW versteuert werden.
Muß ich aber mit dem offenen Laderaum mein Geld verdienen, weil nur der eine Wagen da,
Dann bitteschön als LKW offener Kasten... abgesehen von den Zuglasten

Mir fehlen die Worte ........

Warum sollen meine Nachfahren mit Strom spielen? Wenn sie nicht einmal wissen wie man Holz bearbeitet.
mfg
d´r Micha
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28 Dez 2018 16:26 #22 von Redneck
Redneck antwortete auf Steuerbescheid 2019
Servus Leute!

Also die Nutzung spielt bei der Besteuerung keine Rolle. Privat oder beruflich, das ist egal. Und das ist auch gut so, finde ich! Wenn es nach Dir ginge, dann würden wir alle die Hubraumsteuer zahlen! Das ist schon mal das Gute dran.

Das Schlechte ist, daß es eben nun einige sehr hart trifft, vor allem die Fahrer amerikanischer Pickups mit großen Dieseln! Wer da einen 5.9 Liter Cummins oder einen 7.3 Liter Powerstroke-Diesel älteren Baujahres unter der Haube hat, der kann sich wohl schon mal überlegen, ob er einen Kredit zu guten Konditionen kriegt! :bash:

Was ich bis jetzt weiß, ist, daß da wohl ein Automtismus in Gang gekommen ist, der vom System verschuldet wurde, hab ich auch in einem anderen Forum gelesen, da hat es einer geschrieben. Aber man möchte diesen Fehler anscheinend nicht beheben! Letztlich wissen wir jetzt nicht, wie es ausgeht, dazu ist die Zeit noch zu kurz! Aber Einspruch würde ich als Betroffener auf jeden Fall mal einlegen! Mich hat das damals beim Hilux ja auch betroffen, ich habe dann umgebaut, heißt: Sitze hinten raus, Gurte raus, Gurtpunkte verschweissen und Sitze austragen lassen. Da ich nur indirekt mit der KFZ-Steuer zu tun habe und unser Haus nicht mehr telefoniert für die KFZ-Steuer, weiß ich auch nicht, ob es diese Möglichkeit noch gibt. Bis 3 Sitzplätze ist gut, darüber landet man automatisch bei der Hubraumsteuer, da die davon ausgehen, daß die Personenbeförderung im Vordergrund steht! Ich mußte auch vorfahren zur Begutachtung und habe mit allen mir zur Verfügung stehenden Argumenten gekontert, umsonst. Ich mußte umbauen oder zahlen! :S

Genaueres kann man erst sagen, wenn die Einsprüche bearbeitet werden. Ich weiß nur, daß schon einige Pickup-Fahrer mit diesem Problem angerufen haben, was ja auch nicht verwunderlich ist.....

Gruß, Jürgen

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28 Dez 2018 16:40 #23 von Tanki
Tanki antwortete auf Steuerbescheid 2019
...wird dann so ein Müllwagen:
zoll-auktion.de...93284

mit 4 Sitzplätzen auch als PKW versteuert ?
Ich meine der ist ja dann auch für den Personentransport ausgelegt.
Oder ein Unimog oder andere LKW mit größerer Kabine ?!

VG Jörg

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28 Dez 2018 18:19 #24 von Redneck
Redneck antwortete auf Steuerbescheid 2019
Servus Jörg!

Genau darüber habe ich mit den Sachbearbeitern in meinem damaligen Hilux-Fall auch diskutiert.

Man arbeitet bei dem Verein ja nicht erst seit gestern, man ist privat in der Szene aktiv - da bleibt im Laufe der vielen Jahre, wo ich das Hobby nun betreibe, schon ein bißchen was hängen! Natürlich habe ich Fragen gestellt wie:

- Wo steht, wie viel Sitzplätze ein LKW maximal haben darf?
- Wo steht, wie schnell ein LKW maximal fahren darf?
- Wo steht, wie ein LKW bauartbedingt genau auszusehen hat?

.... und einige andere Sachen wie Einfuhrzoll etc.... Wurde zur Kenntnis genommen, man gab mir recht, daß ich mich damit wohl gut auskenne, letztlich aber dann doch die Anweisungen von höchster Stelle zu befolgen hat! Eine insgesamt recht unbefriedigende Antwort, war ein Gespräch, das nicht nur 10 min. gedauert hat, kannst mir glauben!

Im speziellen Fall vom Mülllaster kann ich Dir sagen: Der läuft als LKW und wird nach Gewicht besteuert! Und das, obwohl er mehr als 3 Sitzplätze hat.... Letztlich könnte man solche Fragen wohl nur mit einem sehr guten Anwalt vor einem obersten Gericht klären, und nicht mal da wäre ich mir sicher, ob man recht bekommt! Recht haben und recht bekommen sind halt doch 2 unterschiedliche Stiefel, mußte ich entgegen dem, was uns einst beigebracht wurde, auch zur Kenntnis nehmen!

Also falls Du Dir einen Müllwagen zulegen willst: Vergiß es, es ist ein LKW, der wahrscheinlich in Deinem Besitz als PKW versteuert werden könnte! :rolleyes:

Gruß und einen guten Rutsch, Jürgen

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28 Dez 2018 19:16 - 28 Dez 2018 19:45 #25 von Steinbock
Steinbock antwortete auf Steuerbescheid 2019
Heißt im Klartext,

Der Pick-up Fahrer ist der Willkührlichkeit des jeweiligen zuständigen Zollbeamten ausgesetzt.!

Danke Deutschland

Frankfurt/Oder ist ein riesen Komplex (alte Russen Kasserne) die wollen es alle warm am Schreibtisch haben.
beziehen Gehalt und wissen nicht was es heißt mit richtig Arbeit Geld zu verdienen.!

Meiner Meinung nach gehören alle " Sesselfurzer" mal ins richtige Arbeitsleben eingeweiht.!

Sie sollten aber mit einem Esel anfangen. Selbst für den muß man Steuern bezahlen.(Nutztier)
Kommt die Haltung noch dazu.

Hier gehört der Hammer des "Thor" in den Bundestag.!

Trotz allem :

Rutscht gut ins neue Jahr

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Letzte Änderung: 28 Dez 2018 19:45 von Steinbock. Begründung: Schreibfehler+Zusatz

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28 Dez 2018 19:44 #26 von Redneck
Redneck antwortete auf Steuerbescheid 2019
Nein, in diesem Fall siehst Du das falsch. Man befolgt grundsätzlich die Dienstanweisungen von oben, die aber immer einen gewissen Ermessensspielraum lassen. Glaub mir, ich war dermaßen geladen, daß ich mich echt beherrschen mußte, ruhig zu bleiben!
Dateianhang:


Und wenn man dann noch hört, daß das gleiche Problem anderswo überhaupt keins ist, dann verliert man den Glauben an das, was einem vor zig Jahren auf Lehrgängen eingebläut wurde!

Ich mußte letztlich umbauen, war halt Arbeit, kostete Zeit und Geld. Dann war ich wieder gewichtsbesteuert. Aber das hat jetzt mit den aktuellen Fällen, um die es in den Steuerbescheiden dieser Tage geht, nur indirekt zu tun. Ach ja, nachversteuert wurde ich auch, das war das Tüpfelchen auf dem "i"!
Dateianhang:
Mußte ich auch zahlen, keine Chance. Wie ich heute über die Besteuerung und einige Kollegen denke, verkneife ich mir hier lieber mal.....

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28 Dez 2018 19:49 - 28 Dez 2018 22:04 #27 von Steinbock
Steinbock antwortete auf Steuerbescheid 2019
laß es raus!
schick mir ne PN


Wie wär es denn:

Wenn mein Schwager auf dem Sonoma eine Sattelkupplung montiert ? Dann gilt er doch als Zugfahrzeug ?
Mit Seilwinde im Vorderbau fällt er sogar in das Grüne Nummernschild als selbstfahrendes Bergefahzeug.
Ohne Sattelkupplung und zusätzliche Seilwinde am Heck kommt auf´s selbe hinaus .
Gewerblich ist er allemal zu gange (Gartenbau Betrieb) Hat sogar eigen Waldgrundstück.

Faktum : Gewerbliche Nutzung im Forst Seilwinde hinten und Vorn gilt als Zug und Bergefahrzeug. Steuerbefreit!
Hab ich einen Fehler im Text?

Gut es kann und darf nicht jeder im Forst zugange sein.
Aber eine einheitliche Regelung für gewerblich genutzte Pick-up muß der Bund stellen. LKW Zulassung fertig.
Wo ist das Problem?
Der Rasenmähermann vom Budestagsreichsgebäude kommt mit Sicherheit nicht zu Fuß.......Und wer macht die Scheiben sauber...Der kommt mit dem "Hundefänger" (950 Kg VW Caddy LKW Zulassung) Watt´n Sch.....

Von unseren Geldern werden nun über 800 Sitze im Glaskuppelhaus bezahlt.
Keiner von denen hat jemals im Schweiße seines Angesichtes richtig gearbeitet.!
Schönen Frack kann ich mir auch anziehen.
Wenn ich das mach , dann weiß ich warum.
Hochzeit ist schon lange her.
Die letzte Fahrt ist immer ein Kombi
Selbst der läuft auf LKW -Zulassung

Sorry traurig aber war.

Danke deutsche Amtsschimmel ....Hauptsache das Büro ist geheizt

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Letzte Änderung: 28 Dez 2018 22:04 von Steinbock. Begründung: Nachtrag
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30 Dez 2018 13:38 - 30 Dez 2018 13:40 #28 von PIPDblack
PIPDblack antwortete auf Steuerbescheid 2019

Redneck schrieb: Was ich bis jetzt weiß, ist, daß da wohl ein Automtismus in Gang gekommen ist, der vom System verschuldet wurde, ....


Wie ich schon vermutet habe, der selbe Mist wie vor ein paar Monaten bei den Wohnwagen.

Da bleibt den Betroffenen nichts anderes als Einspruch einzulegen und ordentlich Lärm zu machen. Wenn die Leute (ja sie tun mir leid, weil sie im Grunde nichts dafür können) dort in den Ämtern den Mist persönlich erleben und nicht nur die Maschine den Kram verwaltet, dann tut sich auch was.

Nachdem einige viele bei den Wohnwagenbescheiden die Ämter mit ihren Anrufen nahezu lahmgelegt haben und andere mit ihren Einsprüchen die Schreibtische überquellen lassen haben, hat man beschlossen, die Bescheide allesamt automatisch von Amtswegen zu korrigieren. Für die manuelle Bearbeitung der persönlichen und schriftlichen Anfragen hat der Zoll einfach nicht das Personal.

Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
Letzte Änderung: 30 Dez 2018 13:40 von PIPDblack.

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30 Dez 2018 15:56 - 30 Dez 2018 16:28 #29 von Steinbock
Steinbock antwortete auf Steuerbescheid 2019
Wir werden sehen was rauskommt.

Der Schwager hat sich einen Werkstatttermin geholt um dem Zweitürer die Notsitze zu entfernen.
Was eigentlich Schwachsinn ist. Sollte mal einer auf der Baustelle einen Unfall haben( man will es nicht hoffen),
muß der jenige schnellstmöglich zur Behandlung auf der Ladefläche fixiert werden und bei Wind und Wetter zum Artz gefahren werden...????
Da sollte man den Beifahrersitz auch extra besteuern. Weil der Beifahrer muß ja mit auf die Ladefläche um den Verletzten zu betreuen.
Personen auf der Ladefläche zu transportieren ist verboten. Zumindest im öffentlichen Verkehrsraum...!!!!

Es gibt in DE immer noch Orte wo ein Vito-Notartzt nicht hinkommt.

Der Amtsschimmel ist mitlerweile ein Einhorn stur nach vorn ausgerichtet ohne Rücksicht auf Verluste.

Wenn der Deutche Staat die Wirtschaft zum erliegen kommen lassen will sollen die ca.800 Blindfische bitte schön so weiter machen.
Alle Diesel raus- Mittelständige und Kleinunternehmer raus- usw.
Es kommen dann noch mehr billige Arbeitskräfte aus dem europäichen Umland , die in DE keine Steuern zahlen müssen.

Warum werden sonst die Kleinen Unternehmer angegriffen???
Von den Großen gibt es nichts zu holen , die sitzen ja mit in der Glaskuppel.!!!!!

Im übrigen ist das Steckdosennetz im Wald und auf freiem Feld sehr mager ausgelegt. Es sei denn mat hat ein tragbares Notstromakkregat welches kurrioser Weise einen Verbrennungsmotor hat.

"Elektroauto ist das beste was es gibt":ka:

Es wird ein lustig neues Jahr

Bis dahin

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Letzte Änderung: 30 Dez 2018 16:28 von Steinbock. Begründung: Nachtrag

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30 Jan 2019 11:13 #30 von freerider13
freerider13 antwortete auf Steuerbescheid 2019
Vielleicht interessant für einige hier:

Habe meinen L200 quad cab (Bj. 2007) gerade im September auf BE umschlüsseln lassen.
Dann auf Bescheid des Zolls gewartet, im Dezember kam dann der Bescheid, von dem hier wohl die Rede ist. Keiner speziell für die Umschlüsselung.
Darin stand im Prinzip, dass der Wagen immer schon als PKW versteuert wurde und weiterhin wird, weil vorwiegend zum Personenverkehr genutzt.
Habe daraufhin Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass der Wagen umgeschlüsselt wurde aber dies offenbar nicht erfasst wurde (Kopie Fahrzeugschein und Tüv Bericht in Kopie beigefügt). Des weiteren höflich darauf verwiesen, dass die Ausnahmeregeln für die Einstufung als PKW - also die Nutzung zum Personentransport - ausschließlich für die Fahrzeuge der Kategorie BA oder BB gelten, nicht aber für Fahrzeuge der Kategorie BE. Daher sei der Wagen nach Gewicht zu besteuern.


Gestern kam die Einspruchsentscheidung - dem Einspruch wurde stattgegeben, der Wagen wird rückwirkend zum September nach Gewicht besteuert. (und ein entstandenes Guthaben aus dem Restjahr 2018 iHv. €4.- wird gutgeschrieben...)B)


Fazit: Höflich Einspruch einlegen und auf die Gesetzeslage verweisen, sofern der Wagen Kategorie BE hat. Dann ist die Rechtslage eigentlich völlig klar, da bleibt auch kaum "Ermessensspielraum" für die Behörde.


Schöne Grüße,
Jan
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