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Hallo bin von der Schwäbischen Alb und neu hier
4 Jahre 7 Monate her #274214
von Rooster55
Rooster55 antwortete auf Hallo bin von der Schwäbischen Alb und neu hier
Hallo Martin,
Steuer ist vollkommen losgelöst von der Versicherung.
Von BA auf BE umschreiben lassen. Hier im "Smalltalk" ist oben das Thema angeheftet, das geschlossene lesen. Seit letzten Jahr hat sich was geändert, alle neuen Pickups sind jetzt BE zugelassen, ältere muss man sehen und ggf. handeln.
Bei meinem zahle 185,- € Steuern. Geht nach Gewicht und nicht nach Motorgröße.
Es ist vorher und nachher ein LKW. Die Vergleichsrechner im Internet kennen keinen LKW, also die gewünschten Versicherungen anschreiben und Angebote einholen.
Alle Einschränkungen für LKW gelten nur ab 7,5 to.
Steuer ist vollkommen losgelöst von der Versicherung.
Von BA auf BE umschreiben lassen. Hier im "Smalltalk" ist oben das Thema angeheftet, das geschlossene lesen. Seit letzten Jahr hat sich was geändert, alle neuen Pickups sind jetzt BE zugelassen, ältere muss man sehen und ggf. handeln.
Bei meinem zahle 185,- € Steuern. Geht nach Gewicht und nicht nach Motorgröße.
Es ist vorher und nachher ein LKW. Die Vergleichsrechner im Internet kennen keinen LKW, also die gewünschten Versicherungen anschreiben und Angebote einholen.
Alle Einschränkungen für LKW gelten nur ab 7,5 to.
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4 Jahre 7 Monate her #274217
von Goldfield
warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19
Goldfield antwortete auf Hallo bin von der Schwäbischen Alb und neu hier
Das ist so nicht ganz richtig.
3,5 T ist die Grenze.
Ab diesem Gewicht ist z.B. max 80 km/h angesagt.
Da liegen wir aber noch drunter, außer diverse Amis...
3,5 T ist die Grenze.
Ab diesem Gewicht ist z.B. max 80 km/h angesagt.
Da liegen wir aber noch drunter, außer diverse Amis...
warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19
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4 Jahre 7 Monate her #274218
von X_FISH
Der Ranger - mit der Gesamtsituation unzufrieden
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 4 WD, EZ 9/15 (PD 5/15)
X_FISH antwortete auf Hallo bin von der Schwäbischen Alb und neu hier
Ich glaube ich habe mich unglücklich ausgedrückt.
Meine Frage bzw. was ich wissen will: was ist notwendig damit ein Pickup als PKW zugelassen werden kann, nicht als LKW.
Wegen dem Ranger ging ja schon eine Anfrage an die Versicherung raus. Ergebnis war was eine LKW-Versicherung kosten würde::
Kfz-Haftpflicht KH Pauschal Deckung 100 Mio.EUR
Schadenfreiheitsklasse 28
412,09 EUR
Beitragssatz 26 %
Kasko VK 1.000 EUR SB inkl. TK 150 EUR SB
Schadenfreiheitsklasse 28
Beitragssatz 36 %
470,05 EUR
Gesamtbeitrag
Bruttobeitrag jährlich 882,14 EUR
Für mich Interessant wäre eben was er als PKW kostet bzw. was dafür notwendig wäre (beim 1,5 Kabiner) um eine PKW-Zulassung erhalten zu können.
Grüße, Martin
Meine Frage bzw. was ich wissen will: was ist notwendig damit ein Pickup als PKW zugelassen werden kann, nicht als LKW.
Wegen dem Ranger ging ja schon eine Anfrage an die Versicherung raus. Ergebnis war was eine LKW-Versicherung kosten würde::
Kfz-Haftpflicht KH Pauschal Deckung 100 Mio.EUR
Schadenfreiheitsklasse 28
412,09 EUR
Beitragssatz 26 %
Kasko VK 1.000 EUR SB inkl. TK 150 EUR SB
Schadenfreiheitsklasse 28
Beitragssatz 36 %
470,05 EUR
Gesamtbeitrag
Bruttobeitrag jährlich 882,14 EUR
Für mich Interessant wäre eben was er als PKW kostet bzw. was dafür notwendig wäre (beim 1,5 Kabiner) um eine PKW-Zulassung erhalten zu können.
Grüße, Martin
Der Ranger - mit der Gesamtsituation unzufrieden
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 4 WD, EZ 9/15 (PD 5/15)
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- OffRoad-Ranger
-
- Offline
- Moderator
-
4 Jahre 7 Monate her - 4 Jahre 7 Monate her #274219
von OffRoad-Ranger
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
OffRoad-Ranger antwortete auf Hallo bin von der Schwäbischen Alb und neu hier
Servus Martin,
umschreiben zum PKW geht grob geschätzt nur noch bei Doppelkabinern die weit über zehn Jahre alt sind.
Die Modelle danach erfüllen alle die erforderlichen Auspuffabgaben nicht oder können diese nicht nachweisen.
umschreiben zum PKW geht grob geschätzt nur noch bei Doppelkabinern die weit über zehn Jahre alt sind.
Die Modelle danach erfüllen alle die erforderlichen Auspuffabgaben nicht oder können diese nicht nachweisen.
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Letzte Änderung: 4 Jahre 7 Monate her von OffRoad-Ranger.
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4 Jahre 7 Monate her #274221
von p.rauch
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
p.rauch antwortete auf Hallo bin von der Schwäbischen Alb und neu hier
Kurz zu den LKW Beschräkungen:
§ 3 StVO Satz b sagt aus, daß alle KFZ mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 60km/h fahren dürfen.
Ausgenommen hiervon sind Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
Da zur zulässigen Gesamtmasse auch ein Anhänger gezählt wird ist beim Ranger mit einem 400kg Anhänger 60 angesagt.
Ein Bekannter von mir ging 4 Wochen zu Fuß, anrechenbare Geschwindigkeit etwas über 100, also nicht 20 sondern über 40 zu schnell. Der hatte nen 1 to Hänger an nem Renault Kastenwagen mit 2,8 to beide leer.
Ebenso gilt das Vz Nr. 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t für den Ranger, wenn ein Anhängsel dran ist.
§ 3 StVO Satz b sagt aus, daß alle KFZ mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 60km/h fahren dürfen.
Ausgenommen hiervon sind Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
Da zur zulässigen Gesamtmasse auch ein Anhänger gezählt wird ist beim Ranger mit einem 400kg Anhänger 60 angesagt.
Ein Bekannter von mir ging 4 Wochen zu Fuß, anrechenbare Geschwindigkeit etwas über 100, also nicht 20 sondern über 40 zu schnell. Der hatte nen 1 to Hänger an nem Renault Kastenwagen mit 2,8 to beide leer.
Ebenso gilt das Vz Nr. 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t für den Ranger, wenn ein Anhängsel dran ist.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
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4 Jahre 7 Monate her - 4 Jahre 7 Monate her #274222
von Goldfield
warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19
Goldfield antwortete auf Hallo bin von der Schwäbischen Alb und neu hier
Irgendwas stimmt da nicht.
Bis 7,49 t darf man 80 km/h auf Landstraße und BAB.
Über 7,49 t 60 km/h außerorts und 80 km/h BAB.
Auch mit Anhänger.
Sonst wäre jeder LKW zu schnell.
Bis 7,49 t darf man 80 km/h auf Landstraße und BAB.
Über 7,49 t 60 km/h außerorts und 80 km/h BAB.
Auch mit Anhänger.
Sonst wäre jeder LKW zu schnell.
warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19
Letzte Änderung: 4 Jahre 7 Monate her von Goldfield. Begründung: Was vergessen
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